Zweite Elternzeit - erste Elternzeit änderbar?

  • Hallo zusammen,


    hab da mal ne Frage.


    Habe beim ersten Kind beim AG 3 Jahre EZ beantragt. Nach 18 Monaten wurde mein 2. Kind geboren, die EZ des ersten lief da ja noch.
    Nun habe ich für den 2. auch 3 Jahre EZ beantragt. Ich weiß, dass die Möglichkeit bestanden hätte, bei Nr. 1 nur 2 Jahre zu beantragen und das 3. Jahr aufzuheben (denn da lief ja schon EZ für Nummer 2).


    Weiß jemand, ob dies im Nachhinein überhaupt änderbar ist und ob das lediglich eine Einigung mit dem AG erfordert, oder ob z.B. der Krankenkasse auch wichtig ist, ob die EZ für Nr 1 oder Nr 2 war.


    Danke!