Beiträge von Sommersonne

    Grade bei den o.g. Gegebenheiten entscheidet jeder Mensch anders. Ich zum Beispiel vertraue auf die Selbstheilungskraft des menschlichen Körpers und sehe mich durchaus in der Lage, bewährte Hausmittelchen bei Husten zu verabreichen etc. Andere rennen mit jedem kleinen Schnupfen gleich zum Kinderarzt. So ist es auch hier passiert. Dir wäre eine Behandlung der kranken Kinder lieb gewesen und du hast dich um Medikamente und Dosierungen gekümmert, dem Vater bzw. der Oma war das nicht so wichtig und haben es eben anders gemacht.

    Zwar bin ich davon überzeugt, dass es andere Gründe hat, warum keine Versorgung stattgefunden hat, aber nehmen wir mal, er hat sich darüber Gedanken gemacht und hatte begründet eine an.dere Meinung (und zwar nicht nur einfach anders, weil ich die andere Meinung hatte) - findest du nicht, hier sollte dann ein Austausch oder mindestens eine Info darüber erfolgen, DASS und ggf sogar WARUM anders gehandelt wurde? Im Übrigen denke ich ähnlich wie du, ich gehe auch nicht mit jedem kleinen Schnupfen zum Kinderarzt, sonst würde ich in der Wintersaison dort wohnen. Aber bei Erstickungsanfällen eines Kleinkindes mit Pseudokrupp geh ich zum Arzt.

    Die Frage ist nun, wie mit der konkreten Situation umgehen. Ich finde, es gibt schlimmeres..

    Ich bin auch erfahren genug, zu wissen, dass es Schlimmeres gibt. Darf man sich über weniger schlimmes dann keine Gedanken machen? Darf man es hier im Forum nicht posten? Was ist mit der Brandwunde 2. Grades? Ist die schon mehr schlimm oder schon ausreichend schlimm, um hierauf zu reagieren?
    Du hast es ja später richtig zusammengefasst: Das Problemchen ist ein Symptom des absolut kranken Verhältnisses von uns Eltern. Stimmt. Ich sehe mich aber leider mittlerweile außerstande, dieses kranke Verhältnis zu heilen. Das hat viele Gründe, die nicht hierher gehören.

    Hat der Vater in seiner Umgangszeit eigentlich die Versichertenkarten der Kinder?

    Gute Frage! Nein, üblicherweise nicht. An diesem Tag schon, da ich einen Besuch beim Arzt ermöglichen wollte. In diesem Zusammenhang vielleicht auch noch was zum Engagement des KV in Sachen Kindesgesundheit. Aufgrund eines Fehlers der Versicherung sind die Versichertenkarten beider Kinder zum KV geschickt worden (sie sind eigentlich über mich versichert). Was glaubst du? Hat er sie mir ausgehändigt? Hat er mich vielleicht sogar darüber informiert? Nein, ich rannte 2 Monate mit ungültigen Versichertenkarten der Kinder herum, kümmerte mich in der Zeit um eine U-Untersuchung und eine Impfung. KV "entschied sich" zum Nichtstun. :sleep

    Noch genereller solltet ihr euch überlegen, warum die Übergaben so problematisch sind das sogar "außenstehende den Umgang einstellen würden"
    Ihr scheint keine gute Grundlage zu haben auf der du dich entspannt zurücklehnen kannst und dem Vater in Fragen der Gesundheitsversorgung der Kinder in deinem Sinne vertrauen kannst, noch sieht der Vater die Notwendigkeit, deine Besorgnis im Krankheitsfall der Kinder richtig einzuschätzen. Hmm.. Die Versorgung der Kinder mit Medikamenten kann man jetzt als etwas symptomatisches vorschieben, ich glaube aber, bei euch liegt´s ganz woanders im argen.

    Richtig erkannt. Danke!

    Alles Gute :winken:

    Danke! :thanks:

    Da solltet ihr als Eltern nochmal gemeinsam in den Dialog treten und eine Ebene finden - vielleicht ein Zwischending oder ein bißchen von allem.

    Gute Idee, nur leider mit diesem KV nicht möglich. Er kann sich leider nicht auf ein Thema konzentrieren, sondern dreht sich dann schnell in einem Kreis von Beleidigungen und Anmaßungen, die nix mit dem Thema zu tun haben, so dass Probleme leider nicht gelöst werden können, sondern höchstens neue entstehen.
    Selbst die Mediatorin vom Jugendamt hat uns sehr deutlich von jeglicher Kommunikation abgeraten... Aber das hat nix mit diesem Thema zu tun.

    an der Stelle wäre ich selbst zum Arzt gefahren und hätte die Oma nicht im regen stehen lassen

    Häh? Oma im Regen stehen lassen? Ich wäre bei dem Status der "Erkrankung" bei Übergabe eben nicht zum Arzt gefahren (sonst WÄRE ich ja zum Arzt gefahren!). Ich habe gesagt, wenn es sich nicht merklich bessert, dann würde ich fahren. Ich kenne Bindehauterkrankungen auch so, dass es sich nach dem morgendlichen Verkleben der Augen deutlich bessert...
    Und ich wette, wenn ich zum Arzt gefahren wäre, hätte der KV (und ggf. auch andere... =)) dann davon gesprochen, dass ich das Kind "vorenthalte" (tolles Wort! *g*).


    Zitat

    Grundsätzlich können auch kränkliche Kinder zum anderen Elternteil und
    ich gehe davon aus das der auch kein Interesse hat die Krankheiten
    überzustrapazieren, denn meist schwindet dann die Laune.

    Ja, das sehe ich wie du. Aber offenbar werden meine kranken Kinder bei ihrem KV nicht medizinisch versorgt. Und das finde ich bedenklich.


    Zitat

    Über Behandlungsmethoden kann man streiten.

    Was genau meinst du damit?

    Hallo zusammen,


    mich würde mal Eure Einschätzung interessieren:
    Meine 2 Kids sind einmal wöchentlich beim KV bzw. dessen Eltern. Die Großmutter übernimmt die Versorgung der Kinder. Der Umgang insgesamt gestaltet sich schwierig und kompliziert - der KV lässt häufiger Sitationen vor den Kids eskalieren, so dass sich sogar Stimmen mehren, die zur Einstellung des Umgangs raten (bis Besserung eintritt).
    Ich persönlich halte das nicht für richtig, den wenigen Umgang abzubrechen. Das würde meiner Meinung nach problematischer für die Kinder sein als dieser problematische Umgang bzw. die problematischen Übergaben. Von daher versuche ich alles, um Umgang stattfinden zu lassen. Jedoch ist das leider immer wieder problematisch.


    Nun aber das aktuelle Problem:
    Habe die Kinder am Wochenende der Großmutter übergeben (KV, der in seiner elterlichen Wohnung wohnt, kam erst am Nachmittag dazu) mit der Info, dass der eine (1,5 Jahre) offenbar Fieber ausbrütet, aber noch kein Fieber hatte bei Abfahrt und dass er verklebte Augen hat, die weiter eitern. Ich habe sterile Kompressen und Kochsalzlösung zur Reinigung der Augen übergeben und gesagt, wenn es nicht merklich besser wird, der KV bitte entscheiden soll, ob er zu einem Arzt fährt - ich würde es tun. Großmutter fragte direkt, wo sie hinfahren sollten.
    Anderes Kind war seit ein paar Tagen krank und bekam (allerdings "nur" homöopathische und pflanzliche) Medikamente, die ich selbstverständlich auch eingepackt und die Dosierung angegeben hatte.


    Rückübergabe der Kinder: Kleiner bei Übergabe knapp 39 Fieber, verklebte Augen. Großer nachts wieder Hustenattacken und Ohrenschmerzen.


    Auf Nachfrage vom KV die "Info" erhalten, dass Kleiner kein Fieber hatte, seine Augen in der Badewanne mit Kranwasser gereinigt wurden und der Große keine Medikamente bekommen hat, aber auch nicht gehustet hat.


    Ich finde das alles sehr ärgerlich, weil ich glaube, dass der KV sich so verhält, um mich zu ärgern... Er möchte einfach alles anders machen, als ich es tue. Koste es, was und schade es, wem es wolle. (Beispiel: Früher war er für rückwärtsgerichtete Kindersitze im Auto, da diese deutlich sicherer sein sollen, heute ist das eine Spinnerei der bekloppten Ex, also von mir).


    Was würdet ihr tun?


    Ich überlege nun, die Kinder nicht mehr "rauszugeben", wenn sie krank sind bzw. Medikamente nehmen müssen und den Umgang nur hier stattfinden zu lassen, so dass ich die Kinder medizinisch versorgen kann, sie aber ihren Vater sehen.


    Ach, in diesem Zusammenhang: Vor kurzem passiert: Ich bekomme Kleinen zurück mit kleiner Brandwunde 2. Grades (unversorgt, nur bißchen Wasser drüber geflossen). Ich musste dann nachts noch ins Krankenhaus, Wunde musste gereinigt, Haut weggenommen und Hand verbunden werden wegen Infketionsgefahr. Eine Info habe ich lediglich auf Nachfrage erhalten, dass Kind sich am Topf verbrannt hat und Wasser drüber gelaufen lassen wurde.


    Was meint ihr? Habt ihr ähnliche Erfahrungen?

    Frage ist natürlich, ob der Zutritt zu dem Grundstück notwendig wäre ....
    Unser Kind ist mittlerweile alt genug die letzten Schritte allein zu bewältigen - das geht früher und schneller als man anfangs denkt.

    Der Kleine war da gerade 8 Monate, da ging das noch nicht mit dem eigenständigen Laufen. Außerdem ging es bei dieser Übergabe ja gerade darum, dass das Kind merkt, dass Mama es dahin bringt, wo es bleibt und dass da alles in Ordnung ist. Wie gesagt: Nach erneutem längeren Kontaktabbruch und Kind in Fremdelphase.

    Das ist jetzt vielleicht nur eine Spitzfindigkeit... aber warum darf dein EX den Zutritt zum Grundstück seiner Eltern untersagen? Hat er da Hausrecht? Sonst können doch nur seine Eltern persönlich Hausverbot erteilen? Und selbst wenn... eine Übergabe am Gartentor - also ohne das Grundstück zu betreten - sollte doch trotzdem möglich sein?

    Er wohnt im Schlafzimmer seiner Eltern seit 8 Monaten, weil er einfach nicht in die für ihn renovierte und freigehaltene Wohnung zieht, die er mietfrei bewohnen könnte. Aber, das ist ein anderes Thema.
    Du hast natürlich Recht. Er kann das gar nicht aussprechen, da er ja nicht Eigentümer ist. So habe ich es auch gesehen.

    Übrigens hat es bei uns extrem De-eskalierend gewirkt Kind stets zu bringen. (nicht "holen")

    Habe ich auch für eine sehr gute Idee gehalten, insbesondere wünschte ich es, als Kind Nr 2 extrem fremdelte und KV und dessen Mama (die die Kinder beim KV-Tag betreut, KV ist gar nicht immer dabei) 6 Wochen gar nicht gesehen hatte, aber: Mir wurde der Zutritt zum Grundstück seiner Eltern durch KV untersagt. Ohne Grund. Ohne Streit zwischen seinen Eltern und mir!
    Das, auch, wenn es vielleicht wieder einige hier langweilen sollte, zum Versuch der Erläuterung, wie KV tickt und wie er agiert (eskaliert?) :hae:

    Die Frage ist immer, ob es dann wirklich relevant sein wird. Bei uns wurde in der Verhandlung die Vergangenheit nicht berücksichtigt, es zählte nur das hier und jetzt. Am Besten kannst du dich übers Jugendamt absichern, das heisst alle Wege gehen um einen Umgang stattfinden zu lassen. Gespräche mit dem Jugendamt usw. Aber was tatsächlich am meißten hilft, ist das eigene Wissen, alles Menschenmögliche versucht zu haben, umso sicherer trittst du auf und begegnest Deinem Gegenüber ohne schlechtes Gewissen.

    Wobei es beim Jugendamt ja auch solche und solche Bereiche gibt (hier zumindest). Der Teil, der Mediation in Sachen Umgang anbietet, ist nicht berechtigt oder befugt, beim Familiengericht auszusagen.

    Zitat

    - Nun im Ernst. Komische Idee von dir, sich so etwas bescheinigen zu lassen.

    Ich kann das nachvollziehen. So wie ich den KV meiner Kinder in in solchen Sachen in Action erlebt habe, würde es mich nicht wundern, wenn er es bald so hinstellt, dass ich ihm die Kinder nur diese wenigen Stunden alle 14 Tage "herausgeben" wollte, auf die "er sich einlassen konnte". Dabei habe nicht nur ich versucht, nein,auch die Fachfrau von der Mediation des Jugendamtes, ihm verständlich zu machen, dass es für die Minis besser ist, ihn viel häufiger zu sehen.

    Jetzt bin ich n bißchen spät dran mit dem Beitrag, das meiste dazu ist schon geschrieben.
    Eine Sache lässt mich noch grübeln:

    ich kann das, und ich tue das- für mich hat das nun mal jeder Mensch verdient- und ja, ich respektiere meinen Ex (welche unseren Sohn misshandelt hat, und dafür sogar vor Gericht stand)... ich respektiere nicht, was er getan hat-
    das sind zwei völlig verschiedene Dinge!

    Finde ich sehr interessant. Aber: Wie genau kann man das differenzieren? Was macht das Respektieren des Menschen aus, der etwas getan hat, was man nicht respektiert?
    Wenn man nicht respektiert, was er getan hat, mus sman ihm dann verziehen oder gar vergeben haben, um ihn zu respektieren?
    Mal eine Frage, die mich seit dem Post beschäftigt: Gibt es nach einer (gerichtlich dokumentierten) Misshandlung eigentlich noch (ein Recht auf) Umgag?

    Ah so, sorry... habe überlesen, dass es hier um Missbrauch der Sprache geht. Und dies auf DE Domänen limitiert ist. ;)

    Was genau meinst du? Dass das Wort aus dem Lateinischen kommt und was es dort bedeutet, ist mir dank humanistischer Ausbildung geläufig. ;)
    Dennoch schließe ich mich der Bedeutung des DUDEN an, der da sagt:

    • auf Anerkennung, Bewunderung beruhende Achtung
      Beispiele

      • [großen, keinen, einigen] Respekt vor jemandem, etwas haben
      • jemandem seinen Respekt erweisen, zollen
      • Respekt vor jemandes Leistung, Alter haben
      • eine [großen] Respekt einflößende Persönlichkeit
      • Respekt [Respekt]! (sehr beachtlich, anerkennenswert!)


    Schon mal überlegt, dass Respekt vielleicht auch etwas mit 'Berücksichtigung', 'berücksichtigen' und 'Rückschau' am Hut hat?

    Ja, das ist die ursprüngliche Wortbedeutung. Aber das ist nicht das, was ich darunter verstehe.

    Aber: ich finde nicht, dass es eine Frage des Respekts ist, dem Herrn bei mir auf dem Sofa Kaffee und Kuchen zu servieren und ich glaube auch nicht, dass die Kinder das von mir erwarten würden bzw. dass es ihnen schadet, dass ich strikt auf meine persönlichen Grenzen bestehe.

    Gebe ich dir vollkommen Recht! Kaffee und Kuchen zum Geburtstag fällt bei mir auch nicht unter das Notwendige, was ich dem Herren entgegenbringen MUSS.
    Ich finde es in meinem Fall gut für die Kinder, dass es hier zum Geburtstag klappt, weil die halt noch sehr klein sind.

    Ich versuche trotzdem über den Vater respektvoll zu sprechen.

    Auch das sehe ich für mich als Mutter als selbstverständlich an. Vor den Kindern wird nicht schlecht über Papa gesprochen. Über niemanden, den sie lieben.
    Und wir reden auch ganz normal über ihn. ("Ja, der Papa ist wirklich groß. Willst du auch mal so groß werden wie Papa?"... und andere Dinge).

    Ich erachte es für wichtig, jedem Mensch Respekt entgegen zu bringen, den er als Mensch verdient hat..

    Guter Punkt: Den Respekt den er (als Mensch) verdient. Ich würde niemanden menschenverachtend behandeln, das mal vorweg. Mag sein, dass manche das schon als Respekt verstehen. Ich verstehe unter Respekt Wertschätzung und Ehrerbietung (vgl Wikipedia).


    Aber:
    Keinem Menschen, der mich betrügt (finanziell), bestiehlt oder/und anlügt, würde ich Respekt entgegen bringen.


    Muss ich es aber tun, wenn ich ein Kind mit diesem Menschen habe?

    Hallo zusammen,


    hab da mal ne Frage.


    Habe beim ersten Kind beim AG 3 Jahre EZ beantragt. Nach 18 Monaten wurde mein 2. Kind geboren, die EZ des ersten lief da ja noch.
    Nun habe ich für den 2. auch 3 Jahre EZ beantragt. Ich weiß, dass die Möglichkeit bestanden hätte, bei Nr. 1 nur 2 Jahre zu beantragen und das 3. Jahr aufzuheben (denn da lief ja schon EZ für Nummer 2).


    Weiß jemand, ob dies im Nachhinein überhaupt änderbar ist und ob das lediglich eine Einigung mit dem AG erfordert, oder ob z.B. der Krankenkasse auch wichtig ist, ob die EZ für Nr 1 oder Nr 2 war.


    Danke!

    Hallo zusammen,


    wage mich mal, die zugegeben etwas polarisierende Frage mal in die Runde zu werfen:


    Muss ich meinem Ex Respekt entgegen bringen?


    Hintergrund: Das klang mal so in einer Diskussion hier an, das hatte mich beschäftigt.


    Dazu:
    Keine Frage, es wäre optimal.
    Und: Vor den Kindern geht man respektvoll miteinander um. Das ist die Voraussetzung. Das heißt, ich bin höflich und halte allgemein die Regeln guten Benehmens ein, mehr aber auch nicht. Für mich persönlich gehört für die Kinder auch dazu: Ich lade zu Geburtstagen ein, dann bekommt Ex auch n Kaffee und n Stück Kuchen von mir. Alles keine Frage.


    Aber: Gibt es nicht Entwicklungen in Beziehungen und danach, Verhaltensweisen des Anderen, die dazu führen, dass der Respekt eben nicht mehr da ist? Krasses Beispiel: Wenn z.B. Gewalt in einer Beziehung herrschte oder ähnliches.


    Kurz: Wenn der Ex sich so verhält, dass ich, wenn er eben nicht mein Ex wäre, mir gar keine Gedanken darüber machen würde und ich ihm eben keinen Respekt entgegen bringen würde. Auch so einen Menschen würde ich ja nicht anpöbeln oder so, aber er würde schon merken, dass ich ihn nicht respektiere.
    Heißt auch: Wenn die Kinder nicht dabei sind, gibts keinen Kaffee und in den Gedanken würde die Torte nicht auf dem Teller landen, sondern komplett im Gesicht.


    Wie seht ihr das? Respekt entwickelt sich doch. Und er entwickelt sich halt auch wieder weg... Manchmal. Leider.


    Freue mich auf eure Ansichten!


    Sommersonne :strahlen

    Nur kurz bezüglich Deiner Auskunftspflicht: Meines Wissens nach (und nach Aussage einer JA-Mitarbeiterin gegenüber meiner Freundin) ist man auskunftspflichtig als betreuender Elternteil gegenüber dem anderen, wenn dieser etwas FRAGT.
    Du musst also Fragen beantworten und nicht im vorauseilenden Gehorsam Berichte schreiben.