Frage zum UVG

  • Hallo ihr lieben, ich habe mal ne Frage, steht meiner Tochter weiterhin UVG zu auch wenn ich mit einen neuen Partner zusammenziehe? ( nicht verheiratet, und haben auch keine eingetragene Lebensgemeinschaft)
    :-)

  • ja, tut es-
    erschlischt erst nach 6 Jahren oder mit dem 12. Geburtstag, oder bei Heirat :daumen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)