Hallo ihr lieben, ich habe mal ne Frage, steht meiner Tochter weiterhin UVG zu auch wenn ich mit einen neuen Partner zusammenziehe? ( nicht verheiratet, und haben auch keine eingetragene Lebensgemeinschaft)
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ja, tut es-
erschlischt erst nach 6 Jahren oder mit dem 12. Geburtstag, oder bei Heirat :daumen