Trennungsunterhalt

  • kann man den rückwirkend fordern? ich wollte ursprünglich keinen stress mit ihm und habe nichts gefordert, beantragt. lt. meiner RA käm nicht so viel raus aber ich wollte damals nicht unnötig stress mit ihm. jetzt überlege ich es mir gerade doch aber ist es zu spöt? sind seit Januar 2013 getrennt und Scheidung ist noch nicht durch..

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • Hallo,


    man kann Unterhalt rückwirkend ab dem Monat verlangen in dem der Unterhaltspflichtige dazu aufgefordert wurde. Das nennt sich in Verzug setzen § 1613 BGB. Wenn das nicht gemacht wurde, ist eine rückwirkende Inanspruchnahme nicht möglich.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...