Huhu...
heute hatte ich den Gerichtstermin wegen der Umgangssperre meines Ex Freundes.
Ich weiß jetzt nicht so recht was ich dvon halten soll.
Ich erzähle mal wie es war:
Der Richter war kein so netter Mensch wie ich es emfunden habe :radab
Er schilderte halt den Sachverhalt und fragte dann meinen Ex wie er sich dazu äußert. Er wiederrum meinte er würde dazu nichts sagen wo der Richter jedoch sofort gegen anging so nach dem Motto: In meinem Gerichtssaal äußert sich jeder dazu....
Wie dem auch sei meinte der Richter dann er könnte ihm das Umgangsrecht nicht verbieten jedoch könnte er an sein gewissen apellieren doch darüber nach zu denken den kleinen Regelmäßig zu sehen.
Schließlich sollte er sich mal in die lage des kleinen versetzen wie es denn angehen kann ein Kind einfach weg zu schmeißen.
Nun hat mein Ex eine frist bekommen...er solle sich bis ende Januar enscheiden ob er den kleinen jetzt mindestens 4x im Jahr sehen möchte.
Zuerst dachte ich..besser so als garnich doch nun schwirrt mir die ganze zeit im kopf rum wie der kleine das verstehen soll....ich meine 4x im Jahr ist nicht gerade viel :nixwieweg
Der Richter meinte dann auch noch wenn mein Ex sich gegen den kleinen enscheidet (was er ja getan hat als seine Freundin ihn vor die Wahl gestellt hat) muß er ihm das auch selber sagen. Der Richter möchte nicht das er sich so einfach davon schleicht.
Jetzt bin ich ziemlich durcheinander:
Auf eine Art habe ich nicht das bekommen was ich wollte nämlich das Umgangsverbot. Doch auf der andere Seite muß ich gestehen das ich ja an erster stelle an das Kind denken soll also wäre es natürlich schön wenn er sich um ihn kümmert...jedoch 4x im Jahr finde ich sehr schwireig. Wie soll das ein 6 jähriges Kind verstehen?
Nun ja die andere Variante ist da ja auch noch:
Er enscheidet sich gegen das Kind.
Was dann? Wie soll der kleene das verstehen wenn Papa vor ihm steht und sagt: So nun will ich dich nicht mehr sehen????
das sind meine Sorgen im moment :flenn
sry das es so lang geworden ist und danke fürs lesen...
lg Sabs