Trennungsunterhalt

  • Hallo, ich hätte mal eine Frage und zwar folgende:
    Mein getrenntlebender Ehemann zahlt keinen Unterhalt. Er ist im Dezember ausgezogen. Ich hatte Elterngeldanspruch bis März 2014, hatte jedoch die freiwillige Auszahlung für 24 Monate gewählt. Im Januar, Februar und März wurde mir bei der unterhaltsberechnung das komplette Elterngeld angesetzt. Der Anwalt meines Mannes, will jedoch die hälftige Auszahlung (die ja freiwillig) erfolgte jeden Monat mit anrechnen. Ich konnte die Auszahlung aufheben und habe mir den Betrag im Januar komplett auszahlen lassen. Da es ja nur freiwillig war und der Anspruch ja nur bis März 2014 bestanden hat. Daher weis jemand ob eine Anrechnung möglich ist???
    Und wird das landeserziehungsgeld auf den Unterhalt mit angerechnet?


    Vielen lieben Dank im Voraus.