Was ist ein psychiatrisches Gutachten?

  • Das Gutachten soll ermitteln ob Du eine Gefahr für Dich bzw. für Dein Kind bist! Wenn das JA es haben will, kannst du davon ausgehen, das jenes Familiengericht darüber Bescheid weiß und dasselbe haben will!


    Hier geht es um den Schutz eines Kindes und auch um Deinen Schutz!


    Du hast rechtlich aber die Möglichkeit einen Umgang mit Deinem Kind in betreuter Form durchzusetzen! Das bedarf aber einer Klage vor dem Familiengericht gegen das JA, die wohl in Deinem Fall den Vormund über das Kind inne haben!


    P.S.: Was auch immer Du geschrieben hast: Wenn das JA und die Polizei schon reagieren, wird es schon Hand und Fuß haben! Nicht falsch verstehen, aber lieber einmal unberechtigt das Kind entzogen als ein Familiendrama mehr!

  • Hallo, danke für Deinen Beitrag.
    Mich würde nur interessieren, wie genau dieses Gutachten abläuft?
    Es sollte ein ausführliches sein und ich habe gehört sowas geht über 6 Monate.....
    Ich hoffe ja immer noch, dass bei der Anhörung deutlich wird, dass mein Kind nie in Gefahr war und ich auch nicht.....
    Warum auch?

    Mit lieben Grüßen Gaby :troest

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  • Über die Dauer kann ich Dir nichts sagen, allerdings macht es schon Sinn sowas nicht in einer halben Stunde abzuarbeiten!


    Ein Rechtsbeistand würd ich mir in Deinem Fall sicherlich holen! Den brauchste alleine schon wegen dem Umgang, während des eigentlichen Verfahrens!

  • Wollte euch mal berichten:
    Ein Gutachten dauert normal ca 5 Monate, bei uns dauerte es 12 Monate, wobei das nix über
    die Qualität aussagt......denn ich wurde nicht öfters an gesehen oder mein Kind, als wenn
    es nur 4 od. 5 Monate gedauert hätte.....
    Im übrigen empfehlen mir die Kinderärzte etc... eine Klage beim EuGh für Menschenrechte.
    Da man das leider erst kann, wenn alle Instanzen durch, geht eine Klageschrift an
    das Europaparlament....

    Mit lieben Grüßen Gaby :troest

    Einmal editiert, zuletzt von Gaby73 ()

  • Da man das leider erst kann, wenn alle Instanzen durch,


    :ohnmacht:
    Beim Bundesgerichtshof dauert es vielleicht 3 Jahre, wenn es zugelassen wird, und die RA-Kosten betragen vielleicht 50.000 Euro, wurde mir einmal gesagt (war bei uns dann nicht nötig). Danach käme dann der EuGH. Bis zur Entscheidung hat das Kind dann selbst Kinder.


  • :ohnmacht:
    Beim Bundesgerichtshof dauert es vielleicht 3 Jahre, wenn es zugelassen wird, und die RA-Kosten betragen vielleicht 50.000 Euro, wurde mir einmal gesagt (war bei uns dann nicht nötig). Danach käme dann der EuGH. Bis zur Entscheidung hat das Kind dann selbst Kinder.


    Ja, das ist genau das Problem......wobei 50.000 schon viel sind und normal gehts doch auch mit PKH oder?
    Mich wundert nur eines: Ich hatte meine Beschwerde beim OLG eingereicht, die wurde tats. angenommen, aber
    gleichz. sagte man mir, dass Anwaltspflicht sei......
    Set 1.9. gibt es ja andere Gesetze, da dauert dann ein "Fall" noch um einiges länger.... :wand
    Im übrigen wird beim BGH doch nix mehr gemacht.....die prüfen doch nur, ob das OLG Verfahrensfehler machte....
    Am Urteil wird sich nicht viel tun....irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass die Gericht in D. auch nicht mehr das sind,
    was sie sein sollten! :hae:


    Zitat

    (war bei uns dann nicht nötig)

    Warum nicht? Kam es vorher zurück?
    Im übrigen kann und sollte man trotzdem Klage beim EuGh Menschenr. machen, auch wenn Kind zurück ist....
    Das Verbrechen wurde ja trotzdem begannen, wenn es dann zum Urteil kommt, dass das alles gegen das GG war...

    Mit lieben Grüßen Gaby :troest

    3 Mal editiert, zuletzt von Gaby73 ()

  • Da musste ich jetzt auch :lgh
    Hier geht es um Gutachten, die erstellt werden, nachdem man ein Kind aus einer Familie
    in Obhut genommen hat.
    Entweder möchte der KV dass die KM eines macht, oder das Jugendamt möchte der KM oder dem KV einreden,
    dass er ja soooo krank sei und das muss begutachtet werden.
    Ach ja das Wort Erziehungsfähig kann ich schon nicht mehr hören. :-)
    Im übrigen gibt es gar nicht die "Erziehungsfähigk" denn die kann man nicht messen! :tanz
    Aber das wissen wohl weder die Fam. Gerichte, noch die Jugendämter, noch die Gutachter selber!
    Aber laut GWG München sagt sogar der Chef, dass es keine wissenschaftl. Gutachen sind......
    dann frage ich mich, warum werden dann so gerne diese Gutachten erstellt? :kotz
    Und warum werden dadurch Familien zerstört?
    Laut Kinderpsychologe kann man den Schaden NIE mehr wieder gut machen!

    Mit lieben Grüßen Gaby :troest

    Einmal editiert, zuletzt von Gaby73 ()