Bräuchte mal Hilfe

  • Ich schlisse mich da nur an, geh zu einem Anwalt fürs Familienrecht, er kennt sich damit aus und kann Dir dementsprechend sagen was zutun ist. Mach bloß nichts auf eigene Faust wenn Du Dir nicht sicher bist :-) :strahlen

  • juwi

    Zitat

    Er will Kitakosten bezahlt haben und keinen Unterhalt mehr zahlen...


    ad Unterhalt, woher willst Du wissen, daß er verpflichtet dazu ist? kennst Du sein Einkommen oder das von TE? Weißt Du mehr als ich? Alles andere ist doch Spekulation


    ad Kitakosten, warum nicht? Wäre es anders herum, das Kind bei TE gemeldet, würdest Du ;) doch hier ohne Zögern felsenfest behaupten, er wäre dazu verpflichtet (Mehrbedarf)?! Oder ;)


    Fakt ist, bei WM tragen erst mal beide Eltern Barunterhaltslast und evtl. Mehrkosten im Verhältnis ihrer EK, sollte TE's Einkommen unterhalb des SB liegen, sie natürlich gar nicht ... :frag


    LG

  • Es hätte ja kein so übles Geschmäckle, wenn ich nicht davon überzeugt wäre, dass juwis Ansicht eine vollkommen andere wäre, wenn Vater und Mutter genau seitenverkehrt im Beispielfall auftreten würden..


    Davon, dass sie die kompletten KITA-Kosten zahlen soll war gar keine Rede, so wie ich das verstehe, sondern von einer stinknormalen Regelung, nämlich der, dass die Eltern das gemeinsam(!) hälftig zahlen.
    Genaue Summen wurden gar nicht genannt und ob der Vater das Kindergeld überhaupt will oder dann einfach mit dem Kita-Anteil der Mutter verrechnet auch nicht.


    Er hat bisher aus purer Kulanz einen privat vereinbarten "Unterhalt" für das Kind gezahlt, obwohl die Eltern es gemeinsam betreuen.
    Bisher hat also der Vater draufgezahlt, trotz gemeinsamer Betreuung.


    Jetzt will er das nicht mehr und die Kosten teilen, so wie das allgemein üblich ist und jetzt plötzlich fühlt die Mutter sich finanziell benachteiligt?
    Wessen Problem ist es denn, dass bei 50%iger Kinderbetreuung keine Erwerbstätigkeit nachgegangen wird? Die Zeit wäre doch da?
    Teilzeitjob und das Problem ist gelöst.


    Es ist nicht die Aufgabe eines KV die finanzielle Schieflage der KM auszugleichen.

  • Ja, aber dafür war bestimmt nicht die Ummeldung erforderlich :hae:


    Ich denke mal doch. Bei uns ist es nach Einzugsgebieten genau bestimmt, in welche Schule die Kids gehen. Ausnahmeregelungen müssen beantragt werden

  • Er will Kitakosten bezahlt haben und keinen Unterhalt mehr zahlen...


    Warum sollte er denn Unterhalt zahlen ? Er leistet seinen Teil des Unterhalt doch durch die Hälfte der Betreuung des Kindes. Und Kind will bestimmt auch bei ihm was essen und zum schlafen.
    Ja, ist schon blöd, daß man dann nicht mehr schreiben kann "und zahlt er Schadensersatz für sein Kind ?" :-)

  • Was ich nicht verstehe: Er hat nix mit dir abgesprochen, sie in einer anderen schule angemeldet und umgemeldet ohne deine zustimmung?
    Habt ihr gemeinsames Sorgerecht? Ist doch normalerweise nicht moeglich. Von mir hat man immer alle urkunden, unterschriften und vollmachten verlangt.
    Da kannst du ansetzen.
    Aber ich wuerde auch befuerworten, dass das kind in die schule geht, wo die kindergartenfreunde sind. Es ist oft schoener und einfacher fuers kind.

  • wenn kind bei vater näher an der schule wohnt, wäre es sicher besser für das kind das wechselmodell aufzuheben und kind dort zu lassen wo es eh gemeldet ist. in der schulzeit wird ein wechselmodell für ein kind über eine entfernung von einem dorf zum anderen viel zu anstrengend. ein benötigt ein zuhause und einen lebensmittelpunkt.

  • Da fällt mir grade noch auf - von Entfernung war ja auch gar keine Rede sondern davon, dass die KITA-Freundinnen ebenfalls in diese Grundschule gehen werden.
    Also müssen ja Kita und Schule im selben Einzugsgebiet liegen und bisher scheint das bei der KITA ja auch keinerlei Probleme gemacht zu haben.


    Umso mehr wundert mich dann, dass das Kind auf eine andere Schule gehen sollte.


    Wenn ich jetzt aber dazu lese, dass die Ummeldung zum Vater nötig war für die Anmeldung in derselben Schule, in die auch die Freundinnen gehen - ging es darum?
    Dass du dann das Kindergeld nicht mehr bekommst?

  • Ich würde das ganze anders angehen: Ihr betreibt doch das Wechselmodell. Ich gehe davon aus, daß dies 50/50 betrieben wird.


    Wenn das Kind jetzt in die Schule kommt, dann finde ich das ein gutes Argument, daß sie dahin geht, wo auch ihre Freunde hingehen. Dafür ist eine Ummeldung zum Vater erforderlich.


    Was spricht jetzt dagegen? Der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen bleibt doch davon unberührt, daß ganze ist doch nüchtern gesehen nur eine Frage der Finanziellen Verteilung, wobei das Recht kein Wechselmodell kennt und du somit als Umgangselternteil zählst.


    Ich kenne jetzt keine Zahlen, deshalb musst du das durchrechnen, ob ihr so hinkommen würdet:


    Das Kind wird beim Vater gemeldet. Er erhält dadurch das Kindergeld und Unterhalt wird durch das Wechselmodell nicht gezahlt.
    Du hast dein Einkommen, beantragst dann beim JC Mehrbedarf für 15 Tage Kind bei dir. Damit bleiben die Wohnkosten angemessen und für das Kind hast du ein Anrecht auf 8,37€/pro Tag, wo das Kind bei dir ist.


    Das wäre also: KdU + dein Regelsatz + 15*8,37€ (bei 30Tagen/Monat) - dein Einkommen (abzüglich der Freibeträge) = Das, was du als aufstockende Leistung erhälst.


    Im Gegenzug bezahlt KV die Kiga-kosten. Dafür hat er das Kindergeld.


    Das wäre z.B. ein Weg, wie man das lösen könnte. Es hört sich erstmal an, als ob das viel weniger wäre, aber man muss bedenken: Das Kindergeld und der Unterhalt wird dir bis jetzt gegengerechnet. Also erst rechnen, dann sehen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hallo liebe Wissenden :-)


    Ich will kein neues Thema anfangen, daher hänge ich mich hier einfach mal dran, weil oben beschriebene Konstellation auch unsere/meine Situation wiederspiegelt:


    KM lebt 10km entfernt, Minijob + ergänzend ALGII. KV lebt in selben Ort, wo sich die Kita befindet, ca 1700,- Brutto. Gemeinsamer Sohn -5 Jahre alt.Leben seit kurzem das Wechselmodell 50:50 mit Wechsel an einem Montag 9:00 Uhr in Kita. KV & KM haben gemeinsame elterrliche Sorge u gemeinsamens ABR, KV bleibt Kindergeldberechtigter und überweist der KM bis 15. jeden Monats 1/2 KG. Hauptwohnsitz wurde nun der KM übertragen, um Antragstellung und Finanzielle Hürden des Jobcenters besser meistern zu können (vorher war HWS U ABR bei KV, KG bekam ebenfall KV). Zudem wurde Wohnsitz des KV als Nebenwohnsitz des Kindes eingetragen. Alles abgesprochen & beglaubigt im gerichtlichem Vergleich beim OLG BRB. UH-Forderungen bestehen keine.


    Fragen:


    - ich lese immer wieder, daß das KG nur dem ET ausgezahlt wird, wo Kind HWS hat? Muss der KV nu befürchten, dass plötzlich die KM das KG beanträgt & bekommt?


    - wie verhält es sich mit der Aufteilung der Kosten für Kita (Betreuung & Essengeld) - es sollen, laut Kita, die Einkommen von KV & KM zusammengerechnet werden und daraus ergibt sich nach Tabelle der Beitragssatz. Kann aber nicht rechtens sein. Würde Kind nur bei KM leben so würde sie nur Mindestbeitrag von 15,- € bezahlen- HWS bei KV wären es fast 100€. Kind lebt ja nu mal genau hälftig bei beiden- also müsste das von der Kita auch so berücksichtigt werden?! - sprich hälfte vom eigentlichen Beitrag der KM(7,5€) + Hälfte vom Beitrag des KV (50,-€) =57,50 €. Wie teilt man das gerecht auf? Vorher zahlte KV Essengeld & Kitabeitrag & Musikförderung allein. Vortan bekommt KM hälfte KG, welches ja die Leistungen vom JC reduziert. KV sieht allerdings nicht ein, Kita kosten weiterhin allein zu tragen.


    vielen Dank für eure Tips im Vorraus Sindbad

  • Hallo Sindbad,


    damit die Beiträge nicht durcheinander geraten ist es immer besser einen eigenen Thread aufzumachen.


    Aber ich antworte mal schnell hier, da ich einmal dabei bin.


    1. KG kriegt der Elternteil, wo das Kind seinen HWS hat. Das ist korrekt.


    2. Auskunft der Kita ist richtig. Die Einkommen werden zusammenaddiert (übrigens immer), und danach wird der Kiga-Beitrag berechnet. Die Eltern müssen sich das dann untereinander Anteilmäßig aufteilen.


    Wenn KV daß nicht möchte, dann muss er das Wechselmodell auflösen. Es gehört dazu, daß die Eltern dann auch sich über die Zahlung einig werden können. Wenn kein Kommunikationswille und Einigungswille da ist, macht das Wechselmodell keinen Sinn.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller