Darf das Amt mir die Tage abziehen die kind beim Vater ist?

  • Sohnemann ist alle 14 Tage beim Papa sowie die Hälfte
    der Ferien.
    Habe heute Post von Amt bekommen das ich die Termine
    die Sohn beim Vater ist mitzuteilen habe.Sie wollen die Termine
    Ich bin Aufstocker und der Papa bekommt Hartz4 aber anderes Amt.
    Nun meine Frage dürfen die von meinem Amt wo ich bekomme
    mir die Gelder für Sohnemann abziehen für die We u.Ferienwochen
    die er beim Papa verbringt?

  • Ja, dürfen sie.... so wie Papa die Tage dann entsprechend beantragen kann.


    Und so werden die evtl. auch draufgekommen sein, weil er einen Antrag gestellt hat.....

    Einmal editiert, zuletzt von Anmida ()

  • Da bin ich mir nicht sicher, aber ich glaube nicht.


    Soweit ich weiß, wird nur der Regelsatz des Kindes bzw. der Kinder entsprechend gekürzt.

  • Also das mit dem Tage abziehen stimmt nicht so ganz, wie ich kürzlich von meiner Anwältin erfahren habe.


    Der KV kann zwar Gelder beantragen, aber dir können die Tage nicht gegen gerechnet werden, da du weiterhin die Wohnung etc. bezahlen must.
    Desweiteren gilt nur wo das Kind gemeldet ist für den normalen ALGII-Antrag nicht wo es wirklich ist.


    Hier dürfte es sich wohl um die übliche Schikane vom Jobcenter/Arge handeln. Einfach erstmal widerspruch einlegen und es dir begründen lassen (mit paragraphen versteht sich).


    Soweit mein Wissenstand.

  • Die Kosten der Wohnung werden ja gesondert gerechnet und die werden nicht gekürzt.


    Lediglich der Regelsatz des Kindes, d.h. die Kosten für die Verpflegung und die fällt tatsächlich ja nicht an, wenn das Kind beim Vater ist (und dieser hat die Mehrkosten).


    Insofern sollte man die Berechnung entsprechend prüfen, was abgezogen wird.

  • Ich denke trotzdem.... die Berechnung bleibt ja die Gleiche.


    Regelsätze plus ggf. Mehrbedarf Alleinerziehung plus Unterkunftskosten abzüglich Einkommen ergibt Höhe der Hilfe.


    Und wenn Kind nicht immer da, dann rechnet man Regelsätze abzüglich Abwesenheitstage plus.... (s.o.) und dann kommt weniger Aufstockung raus.

  • Ich bekomme zb keinen Regelbedarf, weder für mich noch fürs Kind, lediglich Zuschuss zur Unterkunft. Das steht auch so Im Bescheid. Mich hat auch niemand gefragt, ob das Kind dauerhaft bei mir lebt.

  • Aber doch nur, weil der Regelbedarf durch das Einkommen gedeckt ist, oder?


    Dem Bescheid muß doch auch eine Berechnung beigefügt sein.....

  • es gibt wirklich urteile dazu, dass dem betreuenden Elternteil die Kosten des Umgangs nicht abgezogen werden dürfen, die der Umgangselternteil erhält. Informiere dich mal bei Tacheles oder im Elo-Forum.

  • solange beide Elternteile öffentliche Gelder beziehen, werden die Umgangstage gegengerechnet ...


    ich kann das auch ehrlich verstehen ... nehmen wir nur mal 3 Wochen Sommerferien; das ist kaum machbar
    für den Vater wenn er nun auch noch Sohnemann (selbstverständlich) verköstigen muss ...


    wir haben uns damals so geeinigt ... KV hat den Antrag beim JC dann zurückgezogen ...

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

    Einmal editiert, zuletzt von mokeline ()