Ist es rechtlich vom JC korrekt, ohne das ein Titel besteht von einem evtl. Unterhaltspflichtigen Einkommensunterlagen einzufordern?
Wörtlich heißt es
2. Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse gem. § 33 SGB II in Verbindung mit § 1605 BGB
Es handelt sich um ein volljähriges Kind, welches bei keinem Elternteil wohnt und noch zur Schule geht. Unterhalt wird für die minderjährigen Geschwister bereits bezahlt.
Rückwirkend Oktober wird in dem Schreiben Unterhalt bis zu dem SGBII-Anspruch eingefordert!