Hallo Zusammen,
ich habe vor 2 Wochen beim AG eine Lohnpfändung nach §850d wegen Unterhaltsforderungen beantragt, diese wurde mittlerweile auch bestätigt. Die Zustellungsurkunde vom GV habe ich noch nicht erhalten, aber ich habe vom AG bereits erfahren, dass die Pfändungsgrenze auf 818 EUR festgesetzt wurde.
Heute habe ich die Drittschuldnererklärung vom Arbeitgeber meines Ex erhalten, werde aber nicht wirklich schlau daraus.
Der AG hat die Forderung anerkannt und ist zur Zahlung bereit. Es steht aber auch drin, dass bereits ein anderer Gläubiger Ansprüche gestellt hat (ein nicht zurückbezahlter Kredit), somit stehe ich nun an 2. Stelle.
Ich weiß, was mein Ex in etwa verdient, und nach Pfändungstabelle liegt das unterhalb der Pfändungsfreigrenzen. Somit wäre eigentlich nichts zu holen.
Heißt das nun, dass der erste Gläuiger leer ausgeht, und ich wegen §850d Geld bekomme?
Außerdem steht in der Erklärung noch folgender Satz "Ihre Pfändung ist vorgemerkt"
Weiß jemand, was das bedeutet?
Es steht auch nicht drin, wann ich denn überhaupt was bekomme (wann wird das Gehalt in der Regel ausbezahlt, bzw. bekomme ich überhaupt was).
Kennt sich damit jemand aus und kann mir weiterhelfen?
Vielen Dank schonmal.