Drittschuldnererklärung

  • Hallo Zusammen,


    ich habe vor 2 Wochen beim AG eine Lohnpfändung nach §850d wegen Unterhaltsforderungen beantragt, diese wurde mittlerweile auch bestätigt. Die Zustellungsurkunde vom GV habe ich noch nicht erhalten, aber ich habe vom AG bereits erfahren, dass die Pfändungsgrenze auf 818 EUR festgesetzt wurde.
    Heute habe ich die Drittschuldnererklärung vom Arbeitgeber meines Ex erhalten, werde aber nicht wirklich schlau daraus.
    Der AG hat die Forderung anerkannt und ist zur Zahlung bereit. Es steht aber auch drin, dass bereits ein anderer Gläubiger Ansprüche gestellt hat (ein nicht zurückbezahlter Kredit), somit stehe ich nun an 2. Stelle.
    Ich weiß, was mein Ex in etwa verdient, und nach Pfändungstabelle liegt das unterhalb der Pfändungsfreigrenzen. Somit wäre eigentlich nichts zu holen.
    Heißt das nun, dass der erste Gläuiger leer ausgeht, und ich wegen §850d Geld bekomme?
    Außerdem steht in der Erklärung noch folgender Satz "Ihre Pfändung ist vorgemerkt"
    Weiß jemand, was das bedeutet?
    Es steht auch nicht drin, wann ich denn überhaupt was bekomme (wann wird das Gehalt in der Regel ausbezahlt, bzw. bekomme ich überhaupt was).
    Kennt sich damit jemand aus und kann mir weiterhelfen?


    Vielen Dank schonmal.

  • Hallo zia79,


    ich hoffe der Vater deines Kindes hat einen guten AG, ansonsten ist er bald seinen Job los und ist Arbeitslos!


    Wie alt ist euer Kind oder eure Kinder, es geht nur darum, ob du noch Unterhaltsvorschuss bekommen könntest!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Die Pfändungsfreigrenze für Lohnpfändungen nach § 850c ZPO (normale Pfändungen) liegt bei einer Unterhaltsverpflichtung bei 1.439,99 €, so dass für die andere, vorrangige Pfändung erst ab einem Einkommen ab 1.440,00 € gepfändet wird.


    Die Pfändungsfreigrenze für Deine Unterhaltspfändung wurde auf 818,00 € festgesetzt, so dass der volle Differenzbetrag zwischen 818,00 € und 1.439,99 € bzw. bis zum Nettolohn an Dich ausgekehrt werden muss (laufender Unterhalt und ggf. Rückstände). Andersherum gesagt, der Schuldner bekommt 818,00 € von seinem Arbeitgeber ausgezahlt.


    Lohnzahlungen erfolgen in den meisten Branchen zum Monatsletzten.

  • Der AG hat die Forderung anerkannt und ist zur Zahlung bereit. Es steht aber auch drin, dass bereits ein anderer Gläubiger Ansprüche gestellt hat (ein nicht zurückbezahlter Kredit), somit stehe ich nun an 2. Stelle.


    Kommt drauf an, was Du gepfändet hast, falls laufender Unterhalt stehst DU an 1. Stelle. Das müsste mal geklärt werden, was die Erstpfändung ist.


    Außerdem steht in der Erklärung noch folgender Satz "Ihre Pfändung ist vorgemerkt"


    Bedeutet, dass sowie die Erstpfändung erledigt ist Deine Pfändung bedient wird (falls überhaupt bedient werden kann).


    ch hoffe der Vater deines Kindes hat einen guten AG, ansonsten ist er bald seinen Job los und ist Arbeitslos!


    Was soll das? Andere Forderungen werden auch gepfändet, aber Kindesunterhalt darf nicht, oder wie???
    Warum wird hier oft mit schlechtem Gewissen gearbeitet, nur weil der KU eingefordert wird?


    @TE
    Du weisst, was Dein Ex verdient? Pfändungsgrenze wurde festgelegt...wenn das mit der Rangstelle geklärt ist, kannst Du Dir ausrechnen, was Du bekommst.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!