Gemeinsames Sorgerecht/Alleinerziehend und Elterngeld...

  • Mir wurde von der Elterngeldstelle gesagt, dass ich nur ein Jahr Anspruch auf Elterngeld habe (eh nur der Mindestsatz), da Alex und ich gemeinsames Sorgerecht haben (wurde schon in der SS beurkundet) und ich nicht als Alleinerziehend gelte.
    Ich bin aber defakto sowas von alleinerziehend da seine Lordschaft nur mit sich beschäftigt ist, wir als Paar getrennt sind und er sich null kümmert.
    Hat jemand von den Erfahreneren da vielleicht eine Idee, ob das wirklich so zutrifft ?

  • Elterngeld gibt es für AE mit alleinigem Sorgerecht für 14 Monate, bei geteiltem SR für 12 Monate. Ca. 67% des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes.


    Dazu kommt Kindergeld, Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt, falls du Letzteres vom KV einforderst.


    Danach kommt dann, glaube ich, ALGII.

    Einmal editiert, zuletzt von Paulina Panther ()

  • De fakto ist da leider auch nicht de jure, also bekommst Du die verbleibenden zwei Monate tatsächlich nur , wenn alle Anspruchsvoraussetzungen zutreffen , also auch das alleinige Sorgerecht


    LG Minimotte

  • Du bekommst:
    - wie von Paulina beschrieben Elterngeld
    -Kindergeld über das Arbeitsamt
    - Unterhalt des Vaters Deiner Tochter für die Kleine (berechnet das Jugendamt-), kann er diesen nachweislich nicht zahlen, Unterhaltsvorschuß beim JA beantragen (gibt es max. 72Monate)
    - Betreuungsunterhalt für Dich vom KV, sofern er in der Lage ist diesen zu bezahlen (weiß hier jemand wo das berechnet wird?)


    Sollte durch diese Summe Euer bedarf nicht gedeckt sein, kannst Du ALGII beantragen. Laß Dir da mal ausrechnen was Euer Bedarf ist (Existenzminimum). bei ALGII gibt es einen Alleinerziehendenzuschlag, sofern Du mit der Kleinen allein wohnst. Unbedingt darauf achten, daß dieser auch zur Anwendung kommt.


    In manchen Bundesländern soll es noch das sogenannte Landeserziehungsgeld geben. In Hessen gibt es das nicht. Von daher habe ich da auch Null Ahnung von.

  • Liebe A_Nette,


    ich will mich nicht mit der Aussage abspeisen lassen, dass mir das alleinige Sorgerecht zustehen muss, um für 14 Monate Elterngeld zu bekommen! Die Elterngeldstelle versucht es bei mir nämlich auch gerade.


    Das Elterngeldgesetz sieht neben den anderen beiden gen. Voraussetzungen (Wegfall Einkommen, allein in der Wohnung leben) ausdrücklich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Bezug von 14 Monaten Elterngeld vor.


    Regele mit Deinem Mann, dass Du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommst. Zwei Wege: Ich habe eine Elternvereinbarung mit meinem Noch-Mann getroffen. Man kann auch über das Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht erlangen.


    Lass uns zusammentun! Ich habe den Verband alleinerziehender Mütter und Väter auf den Mißstand aufmerksam gemacht, dass die Elterngeldstellen sich nur auf das Sorgerecht berufen. Schreibe bitte auch eine mail an diesen Verband. Vielleicht melden sich noch weitere Betroffene und wir kommen zu unserem Recht.


    Viele Grüße
    stern