Kind im Haushalt kein Kindergeld

  • Bitte einen aussagekräftigen Titel wählen!
    Titel wie "Brauche Hilfe" oder "Was soll ich tun?" sagen dem Leser nichts über den Inhalt des Themas!


    Hallo ihr Lieben, :hilfe vielleicht kann mir hier éiner weiterhelfen.


    Zur Situation:ich bin alleinerziehend und seit 2003 geschieden. Unser gemeinsamer leiblicher Sohn (9) lebt seit 2000 bei mir. Für ihn erhalte ich auch Kindergeld. 2002 hat meine Exfrau ein weiteres Kind geboren. Dieses Kind (w, 5) trägt meinen Familiennamen, da wir zu der Zeit der Geburt noch nicht geschieden waren. Ein Vaterschaftstest hat aber ergeben das ich, wie von mir immer gesagt, nicht der Vater bin. Dieses Mädchen lebt auch seit 2 1/2 Jahren in meinem Huashalt, wird seitdem von mir versorgt. Meine Exfrau kommt zu sporadischen Besuchen. Nachdem ich ihr erläutert habe, das es finanziell ohne das Kindergeld von Chantal knapp wird, haben wir das Kindergeld umgeleitet. VERSUCHT....die Familenkasse weigert sich nun mir das Kindergeld für Chantal zu zahlen, weil ich nicht der leibliche Vater von ihr bin. Das ich die Kleine nachweislich über 2 jahre versorgt habe spielt für die Familienkasse scheinbar keine Rolle.Auch ist die Kleine seit Januar 2007 polizeilich bei mir gemeldet. Was kann ich noch tun :rolleyes:????...sie lebt doch bei mir und ich versorge sie auch...... :flenn

  • Hallo Chrissie,
    danke für die schnelle Recherche...da kann ich schon was mit anfangen..


    (...alleine diese Begriffe wie .."nicht zu Erwerbszwecken in seinen Haushalt aufgenommen...") jagen einem Schauer über den Rücken...was sind das für Menschen die so etwas verfassen ????


    das Kuriose daran ist; ich würde sogar eine Pflegschaft für Chantal durchkriegen...das JA ist im Laufe der zeit involviert...nur das will ich nicht...


    ich biete eine smarte Lösung an (ohne Pflegschaft..dh. ohne Regelsätze etc.) ...wir schaffen das auch so, aber scheinbar wollen die das dieser Weg Pflegschaft eingeschlagen werden muß....was die Gemeinschaft wieder fonanziell belastet...

  • das mit den "Erwerbszwecken" ist gemeint, wenn eine Pflegemutter/vater mehrere Kinder betreut, wie z.B. in einem Kinderdorf. Eigentlich eine gute Sache und wie soll man das anders ausdrücken?



    Wieso kommt das mit der Pflegschaft für Dich nicht in Frage? Wenn das Jugendamt schon dahinter steht?


    Was ich nicht verstehe ist: Großeltern z.B. bekommen doch auch das Kindergeld, wenn sie die Kinder dauerhaft betreuen. (Oder gilt da wieder das Verwandschaftsverhältnis?)
    Hilft es nicht, wenn die Mutter Dir das Kindergeld abtritt?