Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • Hallo,


    ich habe zu folgendem Sachverhalt eine Frage:


    Mutter ist vor 4 Jahren mit Kind weit vom Vater weg verzogen, ohne Zustimmung, daraufhin folgte ein Gerichtsverfahren bzgl. Übertragung ABR auf den Vater. Dieses Verfahren wurde aber in der Verhandlung dann umgedeutet und es ging "nur" noch um die Umgänge.
    Das Verfahren wurde damals mit einem Vergleich beendet in welchen steht: " Die Eltern sind sich einig, dass Kind bei Mama in X wohnt!" - Ist dies nun eine gerichtliche Übertragung des ABR auf die Mutter?


    LG Anni

  • Nein, sondern die Eltern haben beide gemeinsam ihr Aufenthaltsbestimmungsrecht ausgeübt und sich auf den Aufenthalt des Kindes bei der Mutter geeinigt, sowie ich das lese, als Teil des Vergleichs.

    Einmal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Nein, dass würde ich nicht so sehen. Wenn die Eltern sich einig sind, heisst es nur, sie haben gemeinsam entschieden, das Kind wohnt bei der Mutter. Wenn ein Kind bei einem Elternteil wohnt, heisst dies nicht, dieser Elternteil hat das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.

  • Das Verfahren wurde damals mit einem Vergleich beendet in welchen steht:


    Ein Vergleich ist kein Urteil.


    ABR kann nur durch Urteil erfolgen.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Danke, so habe ich es bisher auch verstanden! Die RA der Mutter hat in weiteren Verfahren in Schriftsätzen geschrieben, dass da ABR bei derMutter liegen würde.....


    Dann wäre es doch auch so, dass wenn das Kind zum Vater wechseln möchte und es keine Einigung mit der Mutter gibt, dann müßte der Vater für sich das ABR dann gerichtlicht beantragen?


    LG Anni


  • Dann wäre es doch auch so, dass wenn das Kind zum Vater wechseln möchte und es keine Einigung mit der Mutter gibt, dann müßte der Vater für sich das ABR dann gerichtlicht beantragen?


    LG Anni



    Das muss er sowieso. Egal ob ABR durch Urteil an Mutter übertragen wurde oder nicht.


    Sie haben sich geeinigt.
    Wenn er einfach Kind nimmt ohne über Gericht zu gehen dann wird sie das ABR bekommen wenn Kind nicht alt genug ist die Situation zu beurteilen.

  • Danke Vatertochterduo,


    dann liege ich doch nicht so falsch! Aus meiner Sicht ist das Kind noch zu klein - sie ist 9 Jahre - rechnet ihrem Papa aber seit ca. 3 Jahren immer vor wie lange es noch dauert bis sie 12 Jahre ist und sie endlich zu ihm ziehen könne....


    LG Anni

  • Auch mit 9 kann ein Kind gehört werden.


    Warum sollte man gegen den Willen des Kindes handeln.