Gerichtliche Kostenrechnung - gesamte Kostenübernahme durch mich da KV verstorben

  • Hallo!


    Nach monatelangen Verzögerungsversuchen durch den KV erfolgte die letzte Anhörung bezüglich Umgang und Sorgerecht am 02.11.12, danach kam der Beschluss mit Datum vom 09.11.2012.


    Der KV ist am 26.11.12 gestorben.


    Die Kostenrechnungen zu den letzten Verfahren sind mit Datum vom 26.11.12 verschickt worden.


    Meine Kostenrechnung habe ich im Dezember 12 beglichen. Nun, nach fast einem Jahr erhalte ich die Kostenrechnungen für die Kosten, die der KV hätte überweisen müssen, mit dem Hinweis, es gibt keine Erben und ich bin als Antragsteller der Zweitschuldner. :angry:amok: Für meine Tochter habe ich das Erbe ausgeschlagen, wir waren nicht verheiratet.


    Es handelt sich um fast 4.000,- Euro. :flenn:flenn:flenn:flenn Der hohe Betrag ergibt aufgrund des Einsatzes eines Sachverständigen. Die Sachverständigenkosten sind komplett ihm in Rechnung gestellt worden.


    Ich habe schriftlich auf seine Eltern verwiesen. Ob die das Erbe ebenfalls ausgeschlagen haben ist mir nicht bekannt. Der KV ist laut Nachlassverwalter verschuldet.


    Die Fälligkeit des Betrages habe ich tel. um einen Monat verschieben können, da ich 2 Wochen im Urlaub war. Somit steht der Gerichtsvollzieher frühestens in der 2. Novemberhäflte vor der Tür.


    Wer hat hilfreiche Tipps? :anbet


    Wie lange rückwirkend kann das Gericht die Kosten einfordern?


    Viele Grüße


    Frefre

  • und ich bin als Antragsteller der Zweitschuldner


    Leider kann ich nicht wirklich einen Rat oder Tipp geben.
    Ich weiß nur, dass ich ein "ähnliches Problem" hatte, bei dem es dann hieß: "Im Falle des Falles müssen SIE - Frau Goodluck - die Rechnung begleichen, da sie Zweischuldnerin sind!"


    Doch du wirst bestimmt noch kompetentere Antworten erhalten, die dich weiterbringen werden!

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach