Hallo!
Nach monatelangen Verzögerungsversuchen durch den KV erfolgte die letzte Anhörung bezüglich Umgang und Sorgerecht am 02.11.12, danach kam der Beschluss mit Datum vom 09.11.2012.
Der KV ist am 26.11.12 gestorben.
Die Kostenrechnungen zu den letzten Verfahren sind mit Datum vom 26.11.12 verschickt worden.
Meine Kostenrechnung habe ich im Dezember 12 beglichen. Nun, nach fast einem Jahr erhalte ich die Kostenrechnungen für die Kosten, die der KV hätte überweisen müssen, mit dem Hinweis, es gibt keine Erben und ich bin als Antragsteller der Zweitschuldner. :angry:amok: Für meine Tochter habe ich das Erbe ausgeschlagen, wir waren nicht verheiratet.
Es handelt sich um fast 4.000,- Euro. :flenn:flenn:flenn:flenn Der hohe Betrag ergibt aufgrund des Einsatzes eines Sachverständigen. Die Sachverständigenkosten sind komplett ihm in Rechnung gestellt worden.
Ich habe schriftlich auf seine Eltern verwiesen. Ob die das Erbe ebenfalls ausgeschlagen haben ist mir nicht bekannt. Der KV ist laut Nachlassverwalter verschuldet.
Die Fälligkeit des Betrages habe ich tel. um einen Monat verschieben können, da ich 2 Wochen im Urlaub war. Somit steht der Gerichtsvollzieher frühestens in der 2. Novemberhäflte vor der Tür.
Wer hat hilfreiche Tipps? :anbet
Wie lange rückwirkend kann das Gericht die Kosten einfordern?
Viele Grüße
Frefre