Ich verstehe da was nicht zum Rang beim Unterhalt.
Es geht um die Berechnung des Kostenbeitrags für die Unterbringung meiner Tochter in einer therapeutischen Wohngruppe.
Mein Sohn würde nicht mehr berücksichtigt, wenn er volljährig wird, weil er im 4. Rang wäre, da er sich nicht in einer allg. Schulausbildung befindet. Von volljährigen Kinder im 4. Rang wird erwartet, dass sie sich selber versorgen.
Nun macht er zwar ne Ausbildung vom Arbeitsamt gefördert, aber die wollen ihm kein Ausbildungsgeld zahlen, weil mein Einkommen zu hoch ist.
D.h. ich werde doppelt abgestraft: Die eine Stelle zahlt im kein Ausbildungsgeld und die andere Stelle, dass Jugendamt, langt beim Kostenbeitrag für meine Tochter richtig zu, weil er sich selber versorgen soll.
Wenn das die "Reform" des Unterhaltsrechts ist, ist das wohl ganz schöner Mist und unausgereift.