• Nachdem ich den Unterhalt für meine beiden Kindern im Rahmen einer Pfändung von der DRV bekam, der Unterhalt mir nun auf knapp 40€ insgesamt gekürzt wurde (die Gründe nennt man mir wg. Datenschutz nicht!), möchte ich wissen, wo die Einkommensgrenze liegt um Wohngeld zu beantragen.
    Kennt sich da jemand aus?
    Ich hatte schon mal vorübergend Wohngeld vor ein paar Jahren, dass ich dann zurückzahlen musste, aber ich weiß leider jetzt nicht mehr wo da die Grenze angelegt ist.
    Meine Kinder sind 14 und 17 Jahre alt und beide noch Schüler. Ich weiß nicht, ob das ggf. auch eine Rolle spielt.
    Ich hoffe, ich werde mich hier bald besser zurecht finden und mitbekommen, wenn mir jemand darauf schreibt.
    Noch finde ich das hier sehr unübersichtlich leider.
    Danke im voraus.

  • Kann man so pauschal nicht sagen, aber es gibt online einen Wohngeldrechner (zumindest hier in München).