Hallo liebe Forennutzer und Nutzerinnen!
Bisher war ich nur stille Mitleserin, möchte mich nun aber doch einmal mit einer Frage an euch wenden. Vielen Dank im Voraus für eure Beiträge!
Kurz zu meiner Situation: Ich bin noch schwanger, unser Kind wird sehr bald zur Welt kommen, vom KV bin ich seit 4 Monaten getrennt. Unser Verhältnis könnte man als angespannt bezeichnen, wobei das wahrscheinlich noch ein sehr beschönigender Ausdruck ist, vielleicht trifft es zerrüttet besser
Normale Gespräche sind nur schwer möglich, fast jeder Kommunkationsversuch endet in furchtbaren Streits, in denen es in letzter Zeit (unter anderem) immer wieder darum ging, dass der KV es überhaupt nicht einsieht, für sein Kind Unterhalt zu zahlen. Wir leben nicht zusammen und es ist geklärt, dass unser Kind bei mir leben wird, dass heißt, ich werde BET und der KV UET sein. Nachdem ich mich jetzt beim Jugendamt und im Netz mal schlau gemacht und darüber informiert habe, wie das im Normalfall mit dem KU so funktioniert, ist mir klar, dass seine Gründe, für sein Kind keinen KU zahlen zu wollen, Schwachsinn sind: Ich als Mutter würde ja wohl genug Geld verdienen, er könne nicht zahlen, weil das bedeuten würde, dass er eventuell kein Geld mehr für seine Hobbys hat (mir kommen gleich die Tränen...!) etc. pp. :rolleyes2: Naja.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Die ganz genauen Einkommensverhältnisse des KV kenne ich nicht, ich gehe aber davon aus, dass unser Kind ungefähr den Mindestunterhalt bekommen würde, eventuell nicht den vollen Mindestunterhalt, falls der KV nicht genügend Einkommen hat. Ihm steht ja ein Selbstbehalt von 1000 € zu (korrigiert mich bitte, wenn ich hier falsch liege!)
Wie verhält es sich den nun, wenn der KV noch bei seinen Eltern lebt? Ist das ein Grund dafür, dass der Selbstbehalt gemindert werden kann, so dass er den Mindestunterhalt für unser Kind zahlen müsste? Er zahlt keine Miete, kein Kostgeld, nichts.
Viele liebe Grüße,
Callie