Selbstbehalt kürzen, weil wohnhaft bei den Eltern?

  • Hallo liebe Forennutzer und Nutzerinnen!




    Bisher war ich nur stille Mitleserin, möchte mich nun aber doch einmal mit einer Frage an euch wenden. Vielen Dank im Voraus für eure Beiträge!




    Kurz zu meiner Situation: Ich bin noch schwanger, unser Kind wird sehr bald zur Welt kommen, vom KV bin ich seit 4 Monaten getrennt. Unser Verhältnis könnte man als angespannt bezeichnen, wobei das wahrscheinlich noch ein sehr beschönigender Ausdruck ist, vielleicht trifft es zerrüttet besser :(




    Normale Gespräche sind nur schwer möglich, fast jeder Kommunkationsversuch endet in furchtbaren Streits, in denen es in letzter Zeit (unter anderem) immer wieder darum ging, dass der KV es überhaupt nicht einsieht, für sein Kind Unterhalt zu zahlen. Wir leben nicht zusammen und es ist geklärt, dass unser Kind bei mir leben wird, dass heißt, ich werde BET und der KV UET sein. Nachdem ich mich jetzt beim Jugendamt und im Netz mal schlau gemacht und darüber informiert habe, wie das im Normalfall mit dem KU so funktioniert, ist mir klar, dass seine Gründe, für sein Kind keinen KU zahlen zu wollen, Schwachsinn sind: Ich als Mutter würde ja wohl genug Geld verdienen, er könne nicht zahlen, weil das bedeuten würde, dass er eventuell kein Geld mehr für seine Hobbys hat (mir kommen gleich die Tränen...!) etc. pp. :rolleyes2: Naja.




    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Die ganz genauen Einkommensverhältnisse des KV kenne ich nicht, ich gehe aber davon aus, dass unser Kind ungefähr den Mindestunterhalt bekommen würde, eventuell nicht den vollen Mindestunterhalt, falls der KV nicht genügend Einkommen hat. Ihm steht ja ein Selbstbehalt von 1000 € zu (korrigiert mich bitte, wenn ich hier falsch liege!)


    Wie verhält es sich den nun, wenn der KV noch bei seinen Eltern lebt? Ist das ein Grund dafür, dass der Selbstbehalt gemindert werden kann, so dass er den Mindestunterhalt für unser Kind zahlen müsste? Er zahlt keine Miete, kein Kostgeld, nichts.




    Viele liebe Grüße,




    Callie

  • Das wird wohl drauf ankommen, ob er ggf Miete zählt.... Bzw. Ob beweisen werden kann, dass er das nicht tut-


    Die Eltern sind nicht verpflichtet ihn mietfrei wohnen zu lassen...


    Auf die 1000 Euro kommen ggf. Noch diverse Aufwendungen, maßgeblich ist das bereinigte Netto (Berufskleidung, ggf. Fahrtkosten ...)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo,


    wenn der Mindestunterhalt geleistet wird, hier 225€ Zahlbetrag, wird durch mietfreies Wohnen, der Selbstbehalt nicht erhöht. Siehe dazu Punkt 8. der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLG.


    Callie, Du solltest den KV, 8 Wochen vor dem geplanten Geburtstermin, dazu auffordern, Dir Auskunft zu erteilen über seine wirtschaftlichen Verhältnisse. Nach § 1605 BGB muss der KV dem nachkommen.


    Das dann bekannte Einkommen wird noch bereinigt. Siehe dazu auch wieder die unterhaltsrechtlichen Leitlinien.


    Wenn dann da noch etwa 1.300€ Netto verbleiben, ist das mietfreie Wohnen nicht von Interesse.


    Zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes, richtest Du am besten eine Beistandschaft beim zuständigen JA ein.


    LG nero

  • Wie verhält es sich den nun, wenn der KV noch bei seinen Eltern lebt? Ist das ein Grund dafür, dass der Selbstbehalt gemindert werden kann, so dass er den Mindestunterhalt für unser Kind zahlen müsste? Er zahlt keine Miete, kein Kostgeld, nichts.


    Die anderen haben ja schon was dazu geschrieben.
    Soweit ich weiss, wird bei weniger Wohnkosten, als im SB inbegriffen sind (360 WM) der Selbstbehalt nicht gekürzt, der "ersparte" Betrag verbleibt voll beim UH Pflichtigen. Kann natürlich sein, dass das nur gilt, so lange der Mindest UH gezahlt wird. Problematisch wird es eigentlich nur, sobald Mangelfall vorliegt und es an den SB ran geht.


    Und wie schon geraten, lass es als Beistandschaft laufen. Auch Dein KV wird lernen müssen, dass das Leben zukünftig kein Ponyhof (mehr ;) ) ist. Und mal im Ernst, wir reden hier über gerade 225 Euro :ohnmacht: im Monat.


    Zitat

    Normale Gespräche sind nur schwer möglich, fast jeder Kommunkationsversuch endet in furchtbaren Streits, in denen es in letzter Zeit (unter anderem) immer wieder darum ging, dass der KV es überhaupt nicht einsieht, für sein Kind Unterhalt zu zahlen.


    Stell ich mir endlos nervtötend vor, vielleicht bringt es eher was, wenn ihm das andere :winken: sagen. z.B. Jugendamt,
    die helfen vielleicht auch dabei, zwischen euch beiden so etwas wie eine Elternebene entstehen zu lassen. Irgendwann.


    Mein Rat, nimm Dich mal persönlich etwas raus, diskutiere nicht mit ihm rum ... Du nervst ihn wahrscheinlich total an, gerade. Und was machen Kerle, wenn sie genervt sind ;) -> rischtisch. Auf Durchzug schalten :winken:


    Viel Erfolg, alles gute


    LG

  • Mietfreies Wohnen im Haus der Eltern stellt eine freiwillige Leistung Dritter dar die nicht als Einkommen zu werten ist - daher wird der Selbstbehalt nicht gekürzt (vgl. OLG Schleswig)


    .. sofern die Dritten das so wollen. Es soll zB Eltern geben, die ihrem Nachwuchs sagen "Klar greifen wir dir unter die Arme und lassen dich hier mietfrei wohnen ABER nur, wenn du dich finanziell für unser Enkel einsetzt.

  • Vielen lieben Dank für eure Antworten!


    Jetzt bin ich wieder etwas schlauer :thanks:
    Den Tipp, die ganze Angelegenheit über eine Beistandsschaft laufen zu lassen, habe ich nun beherzigt: Beistandsschaft ist eingerichtet, Vater wird in den kommenden Tagen erstmal ein Schreiben erhalten, in dem er aufgefordert wird, die Vaterschaft anzuerkennen. Ich befürchte, dass das auch erstmal eine enorm stressige Angelegenheit wird, er hat mir schon angekündigt, dass er die Vaterschaft nicht anerkennen wird und wenn dann nur mit Test... Zu dem ich gerne bereit bin- ich weiß ja, dass er der Vater ist! Hoffe nur, dass sich das Ganze dann nicht zu lange hinzieht :rolleyes2:
    Wenn die Anerkennung dann durch ist, geht's um den Unterhalt: Habe beim Einrichten der Beistandsschaft gleich mal gefragt, wie das in unserem Fall so aussieht, die Antwort von dem wirklich (!) sehr freundlichen und kompetenten Herrn vom Jugendamt:


    Die Sachlage ist nicht ganz eindeutig: Es gab Gerichtsurteile, in denen der Selbstbehalt in voller Höhe erhalten blieb, obwohl keine tatsächlichen Wohnkosten bestanden. Es gab auch schon Fälle, in denen der Selbstbehalt gemindert wurde, weil der Mindestunterhalt eben nicht gezahlt werden konnte.
    Hilfreicher Hinweis des SB: Wenn der KV sich mal eben schnell von seinen Eltern einen Mietvertrag ausstellen lässt, sieht es im Fall der Fälle schlecht aus mit Unterhaltsforderungen :angry


    Yogi: Dein Tipp, mich erstmal persönlich etwas rauszunehmen, war Gold wert. Der KV empfindet im Moment JEDE Reaktion von mir als absolute Kampfansage. Ich setze jetzt darauf, dass es vielleicht ( :frag ) hilft, wenn ihm Dritte beipulen, was hier Sache ist und dass KEINEN Unterhalt zu zahlen KEINE Option darstellt :-) Er wird wahrscheinlich erstmal Toben, wenn er ein Schreiben vom JA erhält, aber dann kann er ja den Beistand anrufen und da rumpöbeln :kopf
    Das Ganze übers Amt laufen zu lassen wirkt auf Dauer aber vielleicht besser und schont meine Nerven, denn, da hast du auch Recht: Es ist wirklich endlos nervtötend...


    Herzliche Grüße, Callie