Außendienstmitarbeiter

  • Hallöchen alle zusammen


    ich habe für mich und meinen Sohn eine schöne Wohnung gefunden.
    Die jetztige Mieterin zieht mir ihrem Freund zusammen und braucht daher die Einrichtungsgegenstände wie Küche, Kleiderschrank, Deckenlampen, etc. nicht mehr. Sie überlässt mir diese für geringes Geld und hat für's Amt eine Tabelle mit den Preisen aufgesetzt, die ich dort bereits eingerichtet habe.
    Man sagte mir dann direkt, dass ein Außendienstmitarbeiter zur neuen Wohnung geschickt wird, damit dieser feststellt, dass ich wirklich noch nicht über diese Möbel verfüge. Ich erklärte direkt, dass das nicht machbar ist, da dann die jetztige Mieterin die Küche, den Kleiderschrank, die Deckenlampen und all die anderen Dinge, die sie mir überlässt und für die ich Geld beantrage, alle abbauen müsste, nur damit der Außendienstmitarbeiter sieht, dass diese Dinge wirklich nicht vorhanden sind. Und dann alles wieder aufbauen (gesamten Küchenblock plus Hängeschränke, 5-türigen Kleiderschrank,...) - unmöglich!
    Meine Sachbearbeiterin verstand das und versprach mir, sich bei ihrer Vorgesetzten zu erkundigen, was man da machen könnte und ob es möglich ist, auf den Außendienstmitarbeiter zu verzichten. Sie wollte mich zurückrufen.


    Heute erhielt ich den Anruf mit folgender Info: Der Außendienstmitarbeiter wird auf jeden Fall kommen! Aber erst dann, wenn ich schon in der Wohnung offiziell wohne. Also dann, wenn mein Mietvertrag begonnen hat. Denn es könnte ja sein, dass ich bis dahin noch Geld erbe oder im Lotto gewinne. Die jetzige Mieterin soll einfach ein Schreiben aufsetzen, dass sie mir die Möbel zwar überlässt, diese aber zum Zeitpunkt meines Einzuges noch nicht bezahlt sind. So dass ich dann das Geld vom Amt dafür bekomme.


    Nun frage ich mich, dürfen die überhaupt so handeln? Ich kann doch nicht einfach von der jetzigen Mieterin verlangen, dass sie die Möbel in der Wohnung lässt und ich zahle sie dann irgendwann ab...
    Und noch dazu ist es doch wichtig, dass man, wenn man mit einem Kleinkind einzieht, gewisse Einrichtungsgegenstände hat, die für den alltäglichen Bedarf wichtig sind. Denn die Alternative wäre ja, dass die Mieterin ihre Möbel mitnimmt, aber dann habe ich immer noch nicht das Geld vom Amt für die Möbelausstattung, keine Küche, um für meinen Kleinen Essen zu kochen, etc. etc. Das kann doch alles nicht sein. Das sagte ich ihr auch und ihre Antwort war: "Das ist bei jedem so, der hier bei uns Geld für Möbel beantragt. Alle müssen warten bis der Außendienstmitarbeiter da war. Ich hab hier zum Beispiel eine Familie mit 5 Kindern. Die sind am 1. Juli eingezogen, da war der Außendienstmitarbeiter noch nicht da, da dieser noch keinen freien Termin hatte und die Familie schlafen auf einer Matratze und haben sonst auch nichts. Da kann ich Sie nicht einfach vorziehen."


    Ich würde mich über Tipps freuen, wie ich vorgehen soll und über eine Info, ob das Jobcenter überhaupt so verfahren darf.

  • Bürokratie halt....


    Warum leicht, wenn es kompliziert auch geht????..


    Zumal die Argumentation sowieso schwachsinnig ist... Erbe was, oder gewinne im Lotto.... Dann müsstest Du sowieso zurückzahlen....

  • Ja, sie dürfen.


    Zitat

    SGB X
    § 20 Untersuchungsgrundsatz
    (1) Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden.
    (2) Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.


    gilt generell in Verbindung mit SGB I § 60



    Du hast die Hilfebedürftigkeit (in deinem Fall den Bedarf) nachzuweisen.
    Inwieweit dies geschieht, entscheidet die Behörde *siehe oben Zitat*



    Ferner gibt es für Erstausstattung kein Recht auf Geldleistung, die Behörde kann auch Gutscheine
    für Sozialkaufhäuser erbringen.


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  • dass ein Außendienstmitarbeiter zur neuen Wohnung geschickt wird, damit dieser feststellt, dass ich wirklich noch nicht über diese Möbel verfüge.


    Unlogisch. Dann soll er in deine jetzige Wohnung kommen und sehen was du da für Möbel (nicht) hast. Auch in Mietverträgen steht drin ob die Wohnung z.B. schon mit Küche, Bodenbeläge o.ä. ausgestattet ist.
    Ich hab vor Urzeiten auch einen Tapeten-Zuschlag für Kinderzimmer beantragt, und den auch bekommen, ohne das jemand geschaut hat ob da schon was hängt. Da kocht jedes Jobcenter sein eigenes Süppchen. Man könnte auch argumentieren, das du gewisse Gegenständen schon aus der alten Wohnung haben müßtest, und man nicht zwangsläufig alles "neu" für dich bezahlen muß.

  • Wo ist das Problem, *fett markiertes* das Geforderte beizubringen?



    Zitat

    Heute erhielt ich den Anruf mit folgender Info: Der Außendienstmitarbeiter wird auf jeden Fall kommen! Aber erst dann, wenn ich schon in der Wohnung offiziell wohne. Also dann, wenn mein Mietvertrag begonnen hat. Denn es könnte ja sein, dass ich bis dahin noch Geld erbe oder im Lotto gewinne. Die jetzige Mieterin soll einfach ein Schreiben aufsetzen, dass sie mir die Möbel zwar überlässt, diese aber zum Zeitpunkt meines Einzuges noch nicht bezahlt sind. So dass ich dann das Geld vom Amt dafür bekomme.



    Die Behörde will im Vorfeld erstmal eine Bestätigung, das ist ihr gutes Recht.

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  • Wo ist das Problem, *fett markiertes* das Geforderte beizubringen?

    Ich finde es einfach ein Unding, das von der jetztigen Mieterin vonseiten des Jobcenters abzuverlangen, denn schließlich kennt sie mich ja nicht. Wie soll sie sich denn dann darauf verlassen, dass ich die Sachen längst nach ihrem Auszug noch bezahlen werde.

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  • Unlogisch. Dann soll er in deine jetzige Wohnung kommen und sehen was du da für Möbel (nicht) hast.

    Wäre eine Möglichkeit. Jedoch bringt es nicht viel. Hier habe ich zwar alles komplett, aber das meiste nimmt der Kindsvater mit für seine neue Wohnung. Die Sachen, die ich bräuchte, sind zudem seine eigenen Möbel. Da kann ich wohl nichts machen.

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  • Die jetzige Miterin muß ausziehen ohne Geld für ihre Möbel zu bekommen.


    Sie muß darauf vertrauen, dass es später bezahlt wird. Sie hat von vornherein keine Sicherheit. Z.B ein Schreiben vom Amt, dass ihr die Sachen bezahlt werden, sobald der Außedienstmitarbeiter da war.


    Als Verkäufer würde ich mich darauf - vermutlich - auch nicht einlassen. Außerdem ist es sehr unangenehm, dass man das überhaupt fragen muß.


    Insofern kann ich das Problem sehr gut verstehen.



    Und ehrlich gesagt, sehe ich keinen Grund, dass eine mehrköpfige Familie ohne Möbel warten muß, weil die Behörde nicht genügen MItarbeiter hat. Dann sollen sie Überstunden machen oder Leute einstellen oder sonstwie ihrer Verpflichtung nachkommen. Wenn ich Arbeit habe, dann muß ich diese abarbeiten, egal, wie wenig Personal ich habe.


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)

  • Man sagte mir dann direkt, dass ein Außendienstmitarbeiter zur neuen Wohnung geschickt wird, damit dieser feststellt, dass ich wirklich noch nicht über diese Möbel verfüge. Ich erklärte direkt, dass das nicht machbar ist, da dann die jetztige Mieterin die Küche, den Kleiderschrank, die Deckenlampen und all die anderen Dinge, die sie mir überlässt und für die ich Geld beantrage, alle abbauen müsste, nur damit der Außendienstmitarbeiter sieht, dass diese Dinge wirklich nicht vorhanden sind. Und dann alles wieder aufbauen (gesamten Küchenblock plus Hängeschränke, 5-türigen Kleiderschrank,...) - unmöglich!

    :hae: Warum muss die derzeitige Mieterin abbauen


    Außendienstmitarbeiter sieht ja das die Möbel von Ihr benutzt werden und Sie kann gleich bescheinigen das es Ihre sind und nicht zur Wohnungseinrichtung gehören sowie schriftliche Zusicherung bekommen das Amt die Möbel bezahlt

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Natürlich will die Vormieterin vorher das Geld, ich würd ihr die Sachen bezahlen, die Bescheinigung wird sie Euch sicher trotzdem geben.


    Entweder das Amt zahlt, dann iss alles gut, oder das Amt zahlt nicht, das halte ich für nicht wahrscheinlich, aber dann braucht man die Sachen ja dennoch und muß sie aus eigener Tasche zahlen.


    Würde im Endeffekt teurer sein.


    Das Risiko wäre, daß die Vormieterin behauptet, sie hätte noch kein Geld bekommen, dafür würde ich zur Bezahlung Zeugen mitnehmen.

  • Dein Ex soll dir ein Schreiben aufsetzen, das die Einrichtung sein Eigentum ist und du darüber nicht verfügen kannst. Du versicherst schriftlich das du diese Möbel nicht hast.


    Stell einen Antrag auf Erstausstattung, gehe wenn möglich zum Teamleiter und gehe IMMER mit Beistand zum Amt.



    Begründe in deinem Schreiben die Dringlichkeit den Antrag noch VOR Umzug SCHRIFTLICH zu entscheiden. Selbst wenn dann ein Ablehnungsbescheid kommt, kannst du dagegen Widerspruch einlegen. Dann hast du zwar nicht die Möbel der Vormieterin ( wegen Zeitverzug ), aber du hast gute Chancen andere Möbel zu bekommen.


    Dann soll die Vormieterin ihre Möbel halt mitnehmen und du bekommst andere Möbel oder Geld für gebrauchte Möbel. Aber niemand kann von einer fremden Person verlangen jemanden seine Möbel kostenlos zu überlassen oder darauf warten zu müssen, das sie irgendwann mal bezahlt werden. Selbst ein Jobcenter kann sowas nicht. Es ist das Eigentum der Vormieterin und nicht deins, darüber kannst du nicht verfügen.


    Gibt es in deiner Stadt eine Arbeitsloseninitiative oder eine Beratungsstelle für Sozialleistungen? Dann ruf dort schnellstmöglich an, denn die helfen dir bei sowas und kennen sich damit aus.



    Zitat


    Das Risiko wäre, daß die Vormieterin behauptet, sie hätte noch kein Geld bekommen, dafür würde ich zur Bezahlung Zeugen mitnehmen.

    Bezahlung nur gegen Quittung!!!

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