Wer zahlt Ex' Anwalt?

  • Hallo


    Die Frage klingt dämlich, dennoch:


    Ex und ich haben ja ein gemeinsames Haus, welches zum Verkauf steht. Ich habe mit dem Bankberater gesprochen, ich möchte mit dem Preis runter gehen um den Kasten los zu werden. Der Herr hat Ex angemailt, bisher keine Antwort. Nun will er sich Ende der Woche eben an Ex' Anwalt wenden. Ex hatte schon gesgt, er wolle sich vom Anwalt vertreten lassen. Wenn der nun an Ex Stelle den Verkauf (mit-) organisiert, wer zahlt denn eigentlich den Anwalt dann? Doch wohl hoffentlichder Ex, der ihn beauftragt hat? Oder hänge ich da auch mit drin, weil es ein gemeinsames Eigentum ist?


    Gruß

  • Wer die Musik bestellt, zahlt. Aber sei sicher, dass das der Ex versuchen wird direkt vom Verkaufspreis abzuziehen ...
    Ex wäre es geraten, das Honorar mit dem Anwalt auszuhandeln. Denn wenn der "nach Liste" vorgeht und das Honorar nach dem Hauswert berechnet - gute Nacht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke schon mal!


    Aber das sollte ja dann Ex' Problem sein, oder? Ich kann mit Ex nicht reden, sonst hätten wir uns längst einiges gespart. Er glaubt mir nicht, ist aber auch nciht bereit, sich zu informieren, weil er einfach hofft, Vogel Straß Politik klappt. Andererseits bin dann ich Schuld, was mich inzwischen lächeln läßt.


    Mein naiver Gedanke ist, sollte etwas übrig bleiben (was es nicht wird, wenn der Preis runter geht), wird geteilt und jeder macht mit seiner Hälfte, wie er muß oder beliebt. Aber vermutlich wird der Anwalt dann versuchen, das Geld sofort abzuziehen? Wäre das rechtens? Naja, versuchen kann er's ja, wenn ich das dann so stumpf unterschreibe, wäre es meine Dummheit. Wobei, der Verkauf läuft doch über die Bank und einen Notar, ich würde nicht den Anwalt des Ex gleichzeitig als Notar haben wollen. Der Notar müßte doch neutral abreiten?


    Gruß

  • @Bap
    Ganz ernst gemeinte Frage:
    Ein gemeinsames Haus verkaufen zu wollen hat ja per se erst mal nichts mit Scheidung zu tun bzw. das eine bedingt nicht das andere. So wie ich das bisher lese hat lediglich TS den Wunsch das Teil loswerden zu wollen - von Ex weiß man das nicht.
    Müsste/Sollte der RA also nicht dem Banker entsprechend antworten, dass er betreffend Hausverkauf kein Mandat hat und die Post daher an seinen Mandanten weiterleitet???

  • Naja, es kommt auf die Verhandlung und den Vertrag an, an wen die Notarsrechnung geht. Verkäufer drücken das gern den Käufern auf ...


    Und wie du und Ex das Geld aufteilen, ist eine Einigungssache zwischen Euch. Norm,alerweise fließt bei einem Verkauf das geld auf ein Sperrkonto des Notars und wird von da auf Anweisung verteilt. Eindeutig wird die Banksache sein. Der Rest ist schön zum Streiten. Und gibt es keine gemeinsame Verfügung von dir und Ex, bleibt das Geld - im schlimmsten Falle auch das für die Bank - auf dem Sperrkonto bis zur Einigung. (Und der Zinsanspruch der Bank läuft schön weiter ...) Es sind leider einige Tretminen vorhanden bei so einem Verkauf. Und es gibt kein richtig oder falsch ... Vieles kann man so oder so machen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • 3er - Oh doch, der Ex will das Haus verkaufen und hat vor seinem Anwalt, mir und meiner Anwältin gesagt, sei nAnwalt möge die Angelegenheit für ihn regeln, da er ja im Ausland ist. Für Unterschriften etc soll sein Anwalt eine Vollmacht erhalten haben. Ob Ex die allerdings dann auch ausgestellt hat, weiß ich nicht.


    Laut Ex soll alles über den Anwalt laufen, jedwede Rechnungen, alles geht an den Anwalt und von da an den Ex. Ganz egal, o bes sich um Kosten für seinen Hund, Rechnungen für's Haus oder sonstwas handelt. Ich schicke jetzt alles an Ex und CC an den Anwalt. Dann ist wenigstens einer von beiden hoffentlich informiert.


    Gruß

  • @Bap
    Ganz ernst gemeinte Frage:
    Ein gemeinsames Haus verkaufen zu wollen hat ja per se erst mal nichts mit Scheidung zu tun bzw. das eine bedingt nicht das andere. So wie ich das bisher lese hat lediglich TS den Wunsch das Teil loswerden zu wollen - von Ex weiß man das nicht.
    Müsste/Sollte der RA also nicht dem Banker entsprechend antworten, dass er betreffend Hausverkauf kein Mandat hat und die Post daher an seinen Mandanten weiterleitet???


    Da kann ich dir nun wirklich nichts zu sagen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.