Hallo
Die Frage klingt dämlich, dennoch:
Ex und ich haben ja ein gemeinsames Haus, welches zum Verkauf steht. Ich habe mit dem Bankberater gesprochen, ich möchte mit dem Preis runter gehen um den Kasten los zu werden. Der Herr hat Ex angemailt, bisher keine Antwort. Nun will er sich Ende der Woche eben an Ex' Anwalt wenden. Ex hatte schon gesgt, er wolle sich vom Anwalt vertreten lassen. Wenn der nun an Ex Stelle den Verkauf (mit-) organisiert, wer zahlt denn eigentlich den Anwalt dann? Doch wohl hoffentlichder Ex, der ihn beauftragt hat? Oder hänge ich da auch mit drin, weil es ein gemeinsames Eigentum ist?
Gruß