Hallo zusammen,
versuche gerade mich in all diese rechtlichen Belange einzulesen, und nach jetzigem Erkenntnisstand könnte ich als AE doch keine 14, sondern nur max 12 Monate Elternzeit beantragen, wenn ich mit dem nicht mit mir zusammen lebenden KV aber das GSR hätte?
Ist das korrekt?
Voraussetzung für 14 Monate scheint mir nach allem was ich bis jetzt gelesen hab das ASR zu sein ? Auch dann wenn ich mit dem KV nicht zusammen lebe?!
Und die Frage ist ja auch - das geltende Sorgerecht zu "welchem Zeitpunkt" ? Sicher doch dem Antragstellung? Unmittelbar nach der Geburt werde ich ja das alleinige haben, aber - so vermute ich mal - vermutlich nur sehr kurze Zeit, weil er sicherlich das GSR wünschen wird und ich diesbzgl auch keine Einwände hätte und/oder keinen Krieg anzetteln will.
Möglicherweise wird er aber auch schon vor der Geburt mit dem Wunsch "GSR" an mich heran treten und auch dann werde ich nicht dagegen agieren, so dass das GSR möglicherweise schon bei Geburt (=kurz vor Zeitpunkt der Antragstellung Elternzeit) bestehen wird.
Was würde dann gelten?
Danke für Eure Infos und viele Grüße
Linn