14 Monate Elternzeit "trotz" GSR ?

  • Hallo zusammen,


    versuche gerade mich in all diese rechtlichen Belange einzulesen, und nach jetzigem Erkenntnisstand könnte ich als AE doch keine 14, sondern nur max 12 Monate Elternzeit beantragen, wenn ich mit dem nicht mit mir zusammen lebenden KV aber das GSR hätte?


    Ist das korrekt?


    Voraussetzung für 14 Monate scheint mir nach allem was ich bis jetzt gelesen hab das ASR zu sein ? Auch dann wenn ich mit dem KV nicht zusammen lebe?!


    Und die Frage ist ja auch - das geltende Sorgerecht zu "welchem Zeitpunkt" ? Sicher doch dem Antragstellung? Unmittelbar nach der Geburt werde ich ja das alleinige haben, aber - so vermute ich mal - vermutlich nur sehr kurze Zeit, weil er sicherlich das GSR wünschen wird und ich diesbzgl auch keine Einwände hätte und/oder keinen Krieg anzetteln will.
    Möglicherweise wird er aber auch schon vor der Geburt mit dem Wunsch "GSR" an mich heran treten und auch dann werde ich nicht dagegen agieren, so dass das GSR möglicherweise schon bei Geburt (=kurz vor Zeitpunkt der Antragstellung Elternzeit) bestehen wird.


    Was würde dann gelten?


    Danke für Eure Infos und viele Grüße
    Linn

  • Nun du könntest dich mit den Vater darauf einigen das ihr die Sorgerechterklärung erst abgebt wenn die 14 Monate Elterngeld vorbei sein.


    Elternzeit kannst du ja dennoch 3 Jahre beantragen. Elterngeld gibt es nur dann für 14 Monate wenn man auch alleiniges Sorgerecht hat.

  • 14 Monate Elterngeld kann man bekommen, wenn man vor der Geburt erwerbstätig war


    - und eine Betreuung durch den anderen Elternteil unmöglich ist, weil z.B. ärztlich attestierte medizinische Gründe dies ausschließen, schwere Krankheit, Schwerbehinderung, Verbüßung einer Freiheitsstrafe durch den anderen Elternteil oder wenn eine Betreuung durch den anderen Elternteil aus (familienrechtlich festgestellten) Gründen des Kindeswohls nicht möglich ist.


    - oder wenn man das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, alleiniges Sorgerecht ist nicht erforderlich.


    In allen anderen Fällen geht man davon aus, dass grundsätzlich nichts dagegen spricht, dass der andere Elternteil ebenfalls die Hauptbetreuung übernehmen und dafür ebenfalls Elterngeld beziehen kann, es also Wahlfreiheit gibt.


    Während des Gesetzgebungsverfahrens wurde es ausdrücklich als Problem gesehen, dass die zwei bezahlten Extramonate einen falschen Anreiz setzen könnten, sich gegen das gemeinsame Sorgerecht zu positionieren, das im (nicht-hochstrittigen) Regelfall ja meist gut ist für die Kinder.

  • Also ich bin ae und ich habe das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht und wir haben das gemeinsame SR, die 14 Monate Elterngeld habe ich trotzdem und ich habe viel versucht nicht bekommen,aufgrund des GSR! :-S


  • - oder wenn man das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, alleiniges Sorgerecht ist nicht erforderlich.


    das abr müsste aber gerichtlich erstritten werden...
    also stress und unnötige geldausgaben während des ersten jahres :ohnmacht:



    In allen anderen Fällen geht man davon aus, dass grundsätzlich nichts dagegen spricht, dass der andere Elternteil ebenfalls die Hauptbetreuung übernehmen und dafür ebenfalls Elterngeld beziehen kann, es also Wahlfreiheit gibt.


    der andere elternteil müsste beim baby wohnen...

  • Zitat von »juwi« das abr müsste aber gerichtlich erstritten werden... also stress und unnötige geldausgaben während des ersten jahres ... der andere elternteil müsste beim baby wohnen...

    Auch das GSR müsste gerichtlich erstritten werden.


    Manche Kinder gehen mit 1 Jahr tagsüber ganztätig in eine Kita, werden tageweise von Großeltern oder Vätern außer Haus betreut, manche Eltern praktizieren auch unter dem Alter von einem Jahr ein Wechselmodell. Es ist nicht erforderlich, dass beide Elternteile in der gleichen Wohungwohnen.


    Ziel des verlängerten Elterngeldes ist es im Kern, dass beide Eltern sich an der Betreuung des Kindes beteiligen können. Wenn die Möglichkeit einer Verlängerung aber gerade zum Argument wird, den zweiten Elternteil von der Verantwortung für das Kind fernzuhalten, dann ist das das Gegenteil der Idee, die hinter dem verlängerten Elterngeld steht.


    Langfristig ist es gerade in solchen Fällen, in denen beide Eltern sich über das GSR einig sind, auch für die Mutter finanziell viel günstiger, wenn beide Eltern von Anfang an mit Verantwortung für das Kind aufwachsen, als wenn ein Elternteil wegen 2 Monaten Elterngeld für 14 Monate hinter einem Zaun steht.

  • Edit: Schreibfehlerkorrektur, ein ASR gegen den Wunsch eines Vaters nach GSR müsste erstritten werden.


    Langfristig ist einvernehmliches GSR von Anfang an die finanziell (und für das Kind) die günstigere Variante im Vergleich zu einer strittig um 2 Monate verlängerten Elternzeit auf Kosten des GSR.

  • Hallo ihr lieben


    Danke für eure Antworten, Vlt habe ich mich bzgl mancher Punkte noch etwas missverständlich ausgedrückt, ich versuche es mal noch klarer zu machen:


    1. KV und ich wohnen nicht zusammen
    2. er wird sicher noch vor oder kurz nach der Geburt das GSR beantragen, ich habe nichts dagegen
    3. meiner Recherchen nach kann nur ein AE Mit ASR vierzehn Monate lang Elterngeld beziehen (wäre in meinem fall gleichbedeutend mit Elternzeit, da ich nach Ablauf des Eltern Geld Bezugs definitiv Wieder arbeiten muss)
    4. ich möchte auch gerne 14 Monate Elterngeld beziehen
    5. selbst wenn KV zwei der 14 Monate würde übernehmen wollen (was durchaus sein könnte) - wie soll das praktisch funktionieren, zieht das einjährige dann für zwei Monate zu ihm? Kann mir derzeit schlecht vorstellen, dass diese Umstellung für ein so kleines Kind gut wäre, mal eben für zwei Monate heraus gerissen aus dem gewohnten Lebens Umfeld und danach wieder Retour...
    6. von daher bleibt doch eigentlich nur, dass die 14 Monate, wenn sie voll ausgeschöpft werden sollen, nur von einem der beiden AE-Elternteils in Anspruch genommen werden, aber das ginge ja wiederum nicht wenn ich recht habe mit meinem bisherigen Eindruck, dass das bei GSR nicht ginge ????


    Zwischen KV und mir gibt es (derzeit) keine grösseren Differenzen, höfliche Distanz, ich denke wir sind derzeit beide bestrebt, uns in allem was kommt gütlich zu einigen... Von daher wäre die Möglichkeit, sich auf GSR erst nach den 14 Monaten zu einigen, evtl eine Lösung...


    Oder hAB ich da immer noch irgebdwo n Denkfehler?


    Beste Grüsse und danke
    Linn





    Von meinem iPhone gesendet ich mich

  • Oder hAB ich da immer noch irgebdwo n Denkfehler?


    Du nicht, aber der Gesetzgeber. Trotz erheblicher Einwände genau an diesem Punkt ist das Ding mit "heißer Nadel" gestrickt worden. Und AEs wie dir ist es überlassen, den Weg durch die Gerichtsinstanzen zu gehen.


    (Ansatzpunkt war einmal, das Elterngeld von 12 auf 14 Monate zu verlängern, wenn denn der Vater einsteigt ... Tut er das nicht, gibt es nur 12. Dann wurde zugunsten von AEs gesagt. Die bekommen 14 Monate, weil ja kein vater da.
    Dann wurde die Gefahr gesehen, dass bei unverheirateten Paaren 14 Monate "kassiert" wird, ohne dass der Vater einsteigt. Schon hat man als Marker das Gemeinsame Sorgerecht genommen.
    Jetzt stehen die AE im Regen, die das Gemeinsame Sorgerecht durchziehen (und demnächst ja quasi verpflichtend auferlegt bekommen) , aber mit dem Vater nicht in einer Lebensgemeinschaft stehen.


    Die Sache ist nicht zuende gedacht, aber Gesetz geworden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Danke insbesondere für die letzte Antwort, ich glaube jetzt Sehe ich klarer.
    Null Bock und Nerven und kraft für irgendwas mit Gericht, dann wird es wohl bei zwölf Monaten bleiben...
    Auch wenn ich das echt nicht glücklich finde...


    Eine letzte Nachfrage noch:


    Aber könnten denn unsere zwei unterschiedlichen meldeadressen nicht ausschlaggebend sein dafür dass der "betrugsverdacht" hinfällig würde? Wir wohnen ja sogar in unterschiedlichen Städten...


    Liebe Grüsse
    Linn

  • Das ist jetzt nicht mein Fachgebiet. ich befürchte aber, dass da einfach eine Ausführungsbestimmung dem entgegen steht.
    Probieren würde ich das an deiner Stelle.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,


    5. selbst wenn KV zwei der 14 Monate würde übernehmen wollen (was durchaus sein könnte) - wie soll das praktisch funktionieren, zieht das einjährige dann für zwei Monate zu ihm? Kann mir derzeit schlecht vorstellen, dass diese Umstellung für ein so kleines Kind gut wäre, mal eben für zwei Monate heraus gerissen aus dem gewohnten Lebens Umfeld und danach wieder Retour...


    Wie wäre es denn, wenn der KV die Tagesbetreuung übernimmt ähnlich der Kita und dann auch fließend die Kita-Eingewöhnung macht. Übernachtung wäre weiterhin bei dir und nur wenn es sich anbietet auch mal beim KV. Kind und KV würde das wirklich eine Menge bedeuten und es wäre ein großer Schritt, die nächsten Jahre ein zuverlässiges Team zu werden.

  • Hi Linn,
    ich meine "seine" zwei Monate Elternzeit, wenn man denn versucht, dass er sie trotz Trennung nehmen kann.


    Du bleibst mit dem Kind 12 Monate zu Hause und in den letzten Wochen gewöhnst du es eben nicht in die Kita ein sondern beim KV. Und zum Ende "seiner" Elternzeit macht er die Eingewöhnung in die Kita. Ein Monat müsste dazu vielleicht parallel laufen.


    Ist nur 'ne Idee und hängt sicher von vielen Faktoren ab, ob das klappen kann. Umgang vorher, Verhältnis allgemein. Wäre dann eben so ähnlich wie in einer intakten Beziehung.


    Nestmodell wäre vielleicht noch denkbar. Er kommt also tagsüber zum Kind betreuen zu dir, während du wieder arbeitest. Aber ob man das möchte, ist sicher sehr individuell... ;)
    LG

  • Hi nature,


    Aber keine schlechte Idee....
    Wenn der Umfang sich zukünftig vernünftig gestaltet finde ich das eine absolut denkbare Möglichkeit...


    Dazu noch ein paar praktische fragen:


    -Kann man denn die vierzehn Monate auch in Anspruch nehmen wenn man NICHT als paar zusammenlebt?
    -der KV müsste das dann ebenso wie ich bei seinem Arbeitgeber anmelden und Elterngeld für die zwei Monate beantragen?
    Das wäre dann ein separater Antrag, dem wiederum seine einkommensbescheinigungen etc beigefügt werden...?!?



    Werde in kurze mal mit dem KV über diese Option sprechen und versuchen mich online mal nochn bischen schlau zu machen...
    Freu mich aber auch hier über Infos :D


    Beste Grüsse und danke bis hierhin,


    Linn