*** Kinderzuschlag - kann ich das beantragen? Steht mir das überhaupt zu? ***

  • Hallo,


    kann ich Kinderzuschlag beantragen?
    Steht mir das überhaupt zu?


    Ich bekomme momentan Eltergeld, Kindergeld und Unterhalt für die Kinder.


    Liebe Grüße
    Mama

  • Hallo


    Sobald du mehr als 140 euro Unterhalt bzw Uvg bekommst steht dir kein Kinderzuschlag mehr zu.
    Bekommst du weniger steht die die differenz zu.
    Das ganze hab ich letztes Jahr auch alles durchgekaut...


    Lg


    Jessi


  • Also wäre das nur was für Eltern, die kein UVG mehr bekommen und auch keinen Unterhalt erhalten? Bzw nur eine geringe Summe.

  • Jupp, wurde mir zumindest so erklärt bei der Kasse, nachdem ich die Antragsablehnung bekommen habe.
    Ok, der SB hätte auch vorher sagen können, mit UVG brauchen sie keinen zu stellen :ohnmacht:


    Eben zumal die unterlagen dafür ein ziemlich gerenne sind und die Entscheidung von der Familienkasse gut und gerne 8-12 wochen dauern kann für nix.

  • Ja, ich hab damlas erst Kinderzuschlag = Ablehnung, dann Wohngeld = Ablehnung, dann ALG II und Geld innerhalb 10 Tagen - da waren aber schon 5 Monate um :-) und ich hab mind. 3 x Gehaltsbescheinigungen beim AG angefordert u.a. auch noch für die Kostenübernahme Kinderbetreuung beim Jugendamt = echt peinlich und viel Arbeit

  • Ja, ich hab damlas erst Kinderzuschlag = Ablehnung, dann Wohngeld = Ablehnung, dann ALG II und Geld innerhalb 10 Tagen - da waren aber schon 5 Monate um :-) und ich hab mind. 3 x Gehaltsbescheinigungen beim AG angefordert u.a. auch noch für die Kostenübernahme Kinderbetreuung beim Jugendamt = echt peinlich und viel Arbeit


    Das ist das System des Leistungsdschungels in Deutschland...., ob es so gewollt ist, lasse ich mal dahingestellt....


    Eine Leistung in dem alles geregelt wäre, ist ja zu einfach und würde in den Behörden Arbeitsplätze kosten. Keiner wüsste ja auch wohin mit den mehreren Mrd. eingesparter Verwaltungskosten. Also alles schön nach einander beantragen, damit auch jeder etwas zu tun hat...

    ***************************************
    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
    ***************************************

  • Dann brauche es erst gar nicht zu versuchen, da ich für die Kids Unterhalt bekomme.


  • Wenn du Unterhalt für die Kinder bekommst der 140€ oder höher ist erhältst du keinen Kinderzuschlag :rolleyes2:


    ich finde das total doof denn.
    Wäre der Unterhalt den ich für meine Kinder erhalte ein höheres Netto Einkommen würde ich für die Kids fast 300€ Kinderzuschlag erhalten.
    Da es aber als Unterhalt rein kommt gibts kein Kinderzuschlag :bldgt:

  • Ich find das nicht doof.. Und zudem stimmt deine Rechnung auch nicht. Kinderzuschlag bekommt nämlich nur der dessen Kinder sonst hartz 4 beantragen müssten... bei hörherem Netto würde das wiederum wegfallen - und du würdest auch keinen bekommen.

  • Ich find das nicht doof.. Und zudem stimmt deine Rechnung auch nicht. Kinderzuschlag bekommt nämlich nur der dessen Kinder sonst hartz 4 beantragen müssten... bei hörherem Netto würde das wiederum wegfallen - und du würdest auch keinen bekommen.


    Kinderzuschlag ausgerechnet mit Unterhalt angegeben:


    möglicher Kinderzuschlag: 140,00€
    Wohngeld: 254,00€
    ungedeckter Bedarf: 0,00€
    Kinderzuschlag und Wohngeld: 394,00€


    Berechnung:
    Berechnung des Kinderzuschlags::
    Elterneinkommen (anzurechnen nach ALG2, max. 1359.46 €): 685,52€
    Bedarf der Eltern: −939,46€
    zu berücksichtigendes Einkommen der Eltern: 0,00€
    maximaler Kinderzuschlag für 3 Kinder: 420,00€
    abzgl. Unterhalt für 1. Kind (max. 140€): 140,00€
    abzgl. Unterhalt für 2. Kind (max. 140€): 140,00€
    anzurechnendes Einkommen der Eltern (0 Einheiten): 0,00€
    möglicher Kinderzuschlag: 140,00€

    Vergleichsrechnung mit Kinderzuschlag::
    Bedarf (nach ALG2): 2.049,46€
    anrechenbares Einkommen incl. Kindergeld und Unterhaltszahlungen: −1.683,52€
    Wohngeld: −254,00€ 254,00€
    ggf. Kinderzuschlag: −140,00€ 140,00€
    ungedeckter Bedarf: 0,00€
    Kinderzuschlag und Wohngeld: 394,00€


    Kinderzuschlag mit entsprechend mehr Brutto/ Netto:


    möglicher Kinderzuschlag: 340,00€
    Wohngeld: 254,00€
    ungedeckter Bedarf: 0,00€
    Kinderzuschlag und Wohngeld: 594,00€


    Berechnung des Kinderzuschlags::
    Elterneinkommen (anzurechnen nach ALG2, max. 1359.46 €): 1.105,00€
    Bedarf der Eltern: −939,46€
    zu berücksichtigendes Einkommen der Eltern: 165,54€
    maximaler Kinderzuschlag für 3 Kinder: 420,00€
    anzurechnendes Einkommen der Eltern (16 Einheiten): −80,00€
    möglicher Kinderzuschlag: 340,00€

    Vergleichsrechnung mit Kinderzuschlag::
    Bedarf (nach ALG2): 2.049,46€
    anrechenbares Einkommen incl. Kindergeld: −1.663,00€
    Wohngeld: −254,00€ 254,00€
    ggf. Kinderzuschlag: −340,00€ 340,00€
    ungedeckter Bedarf: 0,00€
    Kinderzuschlag und Wohngeld: 594,00€


    Die Kinder müssten kein H4 beantragen weil ich durch höheres Netto ja auch höheres Einkommen hätte.


    Ergo hätte ich den Unterhalt mehr an Brutto / Netto hätte ich auch einen höheren Anspruch auf Kinderzuschlag :motz:


    Wobei sich sicherlich das Wohngeld senken würde was sich eher positiv auf den Kinderzuschlag auswirken würde weil nach oben hin ja noch was offen ist