Nach der Trennung, Unterhalt & Steuerklasse...etc..

  • Hallo, muss ich sofort nach der Trennung meine Steuerklasse welchseln ?
    Und kann ich auch sofort von meinem Mann Unterhalt fordern?

  • Bis zum 31. 12. des Trennungsjahres musst du es geändert haben.


    Und ja, du kannst sofort Unterhalt fordern. Ihr müsst dafür noch nicht mal zwangsläufig räumlich getrennt sein.

  • Bis zum 31. 12. des Trennungsjahres musst du es geändert haben.


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    UPS! Hab ich bis heute noch nicht gemacht :pfeif Ex ja, aber ich nicht, da ich zur Zeit auch nicht arbeite. Ist das nun schlimm?

  • Bei Km und mir wars so, dass das FA dass dann gleich zusammen gemacht hat, als ich mich gemeldet hab.


    Musst mal nachfragen, aber solang du die Lohnsteuerbescheinigung nicht brauchst kräht da auch kein Hahn danach.


    Edith: Was mir noch grad einfällt, Snouzelin, die haben dich, wenn sie es gemacht haben auf LSK I gebucht. Musste dann, wenn es soweit ist noch die II beantragen.


    LG Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von StefanRM ()