Umgang schriftlich bestätigen?

  • Und falls man mal ins Schwimmbad will - oder aber zu Mäces - gib halt das geld auch noch mit.


    Und was glaubst Du warum ich meiner Tochter noch Geld mitgebe, obwohl mein Ex diesen Mehrbedarf bekommt? Ich habe mir sagen lassen, das Empfänger von Hartz 4 sich all diese Dinge gar nicht leisten können, zumindest nicht an einem Wochenende. Nicht ich habe damit ein Problem, sondern das Jobcenter, auch wenn Du Dir das nicht vorstellen kannst.


  • Du hast was anderes bescheinigt als das was er möchte.


    Richtig, ich habe ausser der Bestätigung von wann bis wann der Umgang stattfindet noch ergänzt, was meine Tochter alles dabei hat. Und Du glaubst wirklich es gibt einen Richter, der mir das verbieten kann?

  • Der Ex bekommt den Mehrbedarf schon ?


    Kann ich mir nicht vorstellen.. Denn der wird erst genehmigt in der Regel WENN eine Bescheinigung vorleigt über den Umgang.


    Der mekhrbedarf für ein WE sollte sich je nach Länge etwa bei 2 bis 3 Euor pro Tag plus das was an KDU dazukommt belaufen( ein tag ist immer alles über 12 Std).... Davon geh mal zu zweit ins Schwimmbad , koche , etcetc.


    rechtlcih Korrekt ist es so: Vater bekommt Mehrbedarf( Nach Bestätigung) - du gibts Tochter kein Geld mehr für Essen , Miete Fahrkarte etc mit - sie kann ihr Taschengeld natürlich noch mitnehmen und davon natürlich machen was sie will.....


    Bei so ner Bestätgigung die da von dir verlangt wird kann es zb auch einfach darum gehen, daß die Wohnung des KV ohne die regelmässige Anwesenheit von Kind einfach zu groß ist - und er ev umziehen müsste ..

    2 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Noch mal... ich habe immer Bescheinigt, nur nicht in dem gewünschten Wortlaut. Habe mich mal schlau gemacht: teile € 251 durch 30 x der anzahl der tage die das Kind beim Umgangsberechtigten verbringt. Und den Richter will ich sehen, der mich zwingt einen vorgebeteten Wortlaut zu unterschreiben. Ich wusste gar nicht, das meine Es dem Mehrbedarf beantragt hat, mir hat er erzählt, er würde Geld für mehr Strom und Wasser bekommen, und sonst für nichts. Ab nächstem mal gebe ich meiner Tochter auch nur noch Kleidung mit, da will ich sie aber mal hören.

  • Die 251 Euor sind nur der Regelsatz( da ist Wohnen, Strom etc.et nicht mit drin )-- Die KDU plus Nebenkosten kommt dazu.... Und doch - es könnte da auch um die Wohnung gehen...


    Dann bitte aber später nicht motzen wenn KInd dann mit KV in einem Raum auf dem Sofa schlafen müsste...


    Ich sach nix mehr ....

  • Die 251 Euor sind nur der Regelsatz( da ist Wohnen, Strom etc.et nicht mit drin )-- Die KDU plus Nebenkosten kommt dazu.... Und doch - es könnte da auch um die Wohnung gehen...


    Dann bitte aber später nicht motzen wenn KInd dann mit KV in einem Raum auf dem Sofa schlafen müsste...


    Ich sach nix mehr ....

    Mein Ex Mann bewohnt ein Haus mit 3 Schlafzimmern. Und Strom ist im Regelsatz immer mit drin. Und mein Ex Mann wurde bereits vor dieser Außeinandersetzung aufgefordert, sich eine günstigere, und nicht kleinere, Wohnung zu suchen. Er wohnt aber immer noch in dem Haus, vielleicht wegen unserer Tochter? Ich danke Dir aber aufrichtig für Dein Interesse an meinem Problem. :-)

  • Strom ist nicht immer mit drin im Regelsatz... dann nämlich nicht wenn der zum Heizen gebraucht wird.Im Regelsatz ist nur ein betrag von um die 20 Euro für Strom enthalten... Dei KDU müssen aber komplett vom Jobcenter übernommen werden ( urteil dazu aus 2006 ) - und daher ist der rest des Stromes ( natürlich immer nur in Bezug zur angemessenen Wohnungsgröße ) immer als KDU zu zahlen..



    :blume:nixwieweg


    Jetzt bleib ich wech..

    Einmal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Hallo.
    Ich habe von der Materie Umgang & Geld dafür keine Ahnung. Aber du möchtest doch am allerliebsten deine Ruhe? Ja?
    Und du möchtest das er mit dir spricht? Ja?
    Dann reiche doch dem Anwalt sowie dem Jobcenter eine von dir formulierte Bestätigung der Zeiten auf, wo das Kind beim Vater ist, und was du ihr mit gegeben hast. Und um ganz sicher zu sein, das KV nicht im Luxus schwellgt, gibst du ihr nichts mit außer was sie am Leib trägt. Dann muss er das Geld vom JC auch wirklich für das Kind ausgeben.


    Und wenn er was zu meckern hat, dann sagst du deinem Kind, sie soll sich raus halten.


    Ich bin keine Mutter, aber gehört das nicht auch zur Verantwortung, das man dem Kind sagt, es soll (darf) sich aus den Elternkonflikten raushalten?!


    Oder sehe ich das zu kleinkarriert..?

    2 Mal editiert, zuletzt von Flocke_79 ()

  • Danke Dir. es gibt ein neues Urteil aus 2011, weiß grad nicht wo Du es nachlesen kannst. Guten Rutsch :radab

  • Du siehst das überhaupt nicht kleinkariert. Der Kindsvater hat es gebracht und mit ihrem Handy telefoniert, die Kosten hierfür muß sie von ihrem Taschengeld bezahlen. Und bei mir werden Unstimmigkeiten mit dem Kindsvater nie mit meiner Tochter ausgetragen. Aber sie wird immer älter und stellt immer mehr Fragen...und die beantworte ich so wertfrei wie möglich. Und ja ich möchte nichts mehr als meine Ruhe, deshalb habe ich die bestätigungen so formuliert, wie Du es vorgeschlagen hast. Ich möchte mit dem Vater über die Dinge, kurz, sprechen können, die unser Kind angehen. Sonst nicht.

  • Und ich denke mal, da du die Bestätigungen selbst schreibst und Anwalt sowie JC bekommen, stehst du rechtlich auf der sicheren Seite. Sagt mir jetzt mein hoffentlich gesunder Menschenverstand...

  • Ich möchte mit dem Vater über die Dinge, kurz, sprechen können, die unser Kind angehen. Sonst nicht.


    Das erreichst du so aber bestimmt nicht.


    Im Ernst, mir persönlich wäre es schnuppe ob mein Ex von Hartz 4 lebt. Ich bleibe bei mir und ich verdiene Geld und kann alles bezahlen. Ich sehe das ganz unabhängig vom Umgang.
    Der hat in meinen Augen mit Geld einfach nichts zu tun.


    Lass ihn doch Hartz 4 beziehen, DU musst das doch nicht und kannst das tun, was du für richtig hälst.


    Ihr seid doch sicher nicht ohne Grund kein Paar mehr und du kannst ihn nicht mehr erziehen. Ich würd mich dahingehend abwenden und mein Ding machen, mein Geld verdienen und bei mir sein.


    "Ich habe drei Schätze, die ich hüte und hege. Der eine ist die Liebe, der zweite ist die Genügsamkeit, der dritte ist die Demut" (Laotse)

  • Ja, das sehe ich genauso. Es ist verlorene Energie sich über den Ex aufzuregen. Ob nun berechtigt oder nicht. Außerdem glaube ich, und das bestätigt sich auch immer wieder im Laufe der Jahre, ein Jeder bekommt im Leben seine Quittung. Man muss nur warten und zuschauen. Es gibt so was wie eine "Gerechtigkeit". Da muss man sich selbst nicht die Finger für schmutzig machen. Aber das ist meine etwas "spirituelle" Ansicht...

  • Sowohl Du, als auch Flocke_79 haben Recht. Das ist ja auch nicht mein Problem, sondern das ich Angst habe das entweder das Jobcenter an mich herantritt oder die mich der Beihilfe beschuldigen. Und da sehe ich das Problem. Das mein Ex Mann von Hartz 4 lebt ist seine Sache. Er wird bald sogar vom Sozialamt leben, da er nun der Meinung ist er könne nie wieder arbeiten. Belegen kann er das aber nicht. Und es ist so, das ich versuchen MUSS den Unterhalt für meine Tochter einzufordern. Ich darf von Gesetzes wegen gar nicht darauf verzichten. Mein Ex hat niemanden der ihm etwas sagen darf, deswegen ist er einsam und geht mir deshalb ständig auf den Wecker. Eigentlich müsste er mir leid tun, aber jeder trifft seine Entscheidungen selbst und trotz aller Versuche um unserer Tochter willen, mit ihm aus zukommen, sobald ich ihm den Rücken drehe habe ich ein Messer drin. Immer wenn ich glaube nun gibt er endlich Ruhe kommt ein neuer Brief von seiner Anwältin.... Ich finde es für unsere Tochter sehr traurig, aber ich kann es nicht ändern und will es auch gar nicht mehr. Mittlerweile ist es so, das sie ihn nur noch verachtet und trotzdem Mitleid mit ihm hat. Scheiß Basis wenn ihr mich fragt.

  • Soll heißen, deine Tochter fährt nur noch aus Mitleid zu ihrem Vater?


    Frag doch einfach mal das JA oder JC wenn du selbst keinen Anwalt hast, der das 100% wüsste.

  • Für wen? Meinen Ex oder das Jobcenter? Wer kann mir denn vorschreiben, wie ich was zu belegen habe?

  • Soll heißen, deine Tochter fährt nur noch aus Mitleid zu ihrem Vater?


    Frag doch einfach mal das JA oder JC wenn du selbst keinen Anwalt hast, der das 100% wüsste.

    Meine Tochter kann so oft und solange sie will zu ihrem Vater und solange sie diese nicht ausdrücklich verneint, werde ich sie nicht daran hindern. Selbst wenn ich es wollte, ich dürfte es nicht. Ein Kind hat ein recht auf den Umgang mit dem anderen Elternteil.

  • ich habe doch gerade gesc hrieben, dass du vorgegebene schreiben nicht unterzeichnen musst.


    aber .. eine bescheinigung muss nun auch keine kommentare, wertungen u.ä. enthalten.
    wenn du dem jobcenter etwas mitteilen möchtest, mache das doch bitte separat. auf dem wege der bescheinigung finde ich das unangemessen.


    der kater :brille


  • Meine Tochter kann so oft und solange sie will zu ihrem Vater und solange sie diese nicht ausdrücklich verneint, werde ich sie nicht daran hindern. Selbst wenn ich es wollte, ich dürfte es nicht. Ein Kind hat ein recht auf den Umgang mit dem anderen Elternteil.


    Du hast falsch interpretiert! Meine Frage zielte nicht darauf ab, auf die Idee zu kommen, das du deiner Tochter den Umgang mit dem Vater untersagen solltest. Ich finde nicht, das man einer 13 jährigen vorschreiben kann, Kontakt zum Elternteil zu haben oder auch nicht zu haben.


    Ich finde das ehrlich gesagt anstrengend, wie du auf die hier geschriebenen Antworten reagierst. Du willst eine rein sachliche (juristisch fundierte) Antwort?
    Dann frag in einem Forum zu Rechtsfragen. Da kannst du am Menschen vorbei formulieren und Erwarten.
    Ich denke, ich werde hier nur noch mit lesen. :strahlen