*** So viele Fragen :( ... Unterhalt, Sorgerecht... ***

  • Hallo,


    ich bin 29 Jahre und habe 2 wunderbare Kids.
    Mein Sohn ist 6 Jahre und meine Tochter ist 5 Monate alt.


    Nun sind wir leider alleine und ich habe ein paar Fragen.


    Wie läuft das mit dem Unterhalt? Wird dann ein Vertrag aufgesetzt oder muss ich zu ein Amt? Der KV (von beiden Kids) wird ohne Probleme zahlen.
    Was steht mir sonst noch alles zu? Bekomme ich auch Unterhalt? Wir sind nicht verheiratet, aber wir waren über 11 Jahre zusammen.
    Für meine Tochter habe ich alleiniges Sorgerecht. Jedoch für meinen Sohn nicht, wie bekomme ich das alleinige wieder?
    Der Vater würde ohne Probleme zustimmen. Muss ich da ein Antrag stellen, oder wie geht das?



    Mehr fällt mir jetzt nicht ein.


    Ich freu mich auf eure Antworten.


    Ganz liebe Grüße
    Mama :blume

  • Achja, ich plane evtl. ein Umzug in ein anderes Bundesland.
    Steht mir das auch noch irgenwie Unterstützung zu?


    Momentan bekomme ich nur Elterngeld und Kindergeld.

  • lso bezüglich des Unterhaltes würde ich Dir raten zum Jugendamt zu gehen und eine Beistandschaft für die Kinder einzurichten. Die Beistandschaft fordert dann die Einkommensnachweise des Kindsvaters und berechnet die Unterhaltshöhe bzw, fordert diesen dann auch ein.
    Wenn Eure Tochter erst 5 Monate alt ist, müsste Dir eigentlich auch Betreuungsunterhalt zustehen, Mehr allerdings nicht, weil Ihr ja nicht verheiratet wart.


    Bezüglich des Sorgerechts stellt sich mir die Frage, warum Du Dir so sicher bist, dass der Kindsvater dem alleinigen Sorgerecht zustimmt. Aber wenn das so ist, dass er zustimmt, dann könnt Ihr beide auch zum Jugendamt gehen und dort eine gemeinsame Erklärung zum Sorgerecht unterschreiben.


    Solange Du aber nicht das alleinige Sorgerecht für beide Kinder hast, benötigst Du für einen Umzug in ein anderes Bundesland vermutlich die Zustimmung des Kindsvaters. Wie weit würde denn der Umzug sein? Eventuell müsstest Du dann dem Kindsvater bei den Kosten für den Umgang entgegen kommen, weil Du ja die Entfernung zwischen den Kindern und dem Vater schaffen willst.


    Vielleicht fällt anderen ja noch mehr ein.

  • :winken: Hallo,


    Wenn er den Unterhalt problemlos bezahlt und ihr euch über eine Summe geeinigt hab, dann kann er auch gleich einen Titel beim JA unterschreben. Da du ggf. Anspruch auf Betreuungsunterhalt hast, muss für dessen Berechnung ohnehin ein Anwalt ran- Beistandsschaft macht das nämlich nur für das Kind.
    meiner Erfahrung nach sind die Berechnungen der Beistandschaft oft falsch und die Mitarbeiter wenig motiviert.


    Warum willst du das alleinige Sorgerecht für den Kleinen und wie soll das Umgangsrecht zukünftig gestaltet werden?


    LG
    Finchen


    Edith: über Handy schreiben ist anstrengend :bldgt:

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

    Einmal editiert, zuletzt von finchen78 ()

  • Danke für deine Antwort.


    Ich denke schon, dass er mir das Sorgerecht ohne Probleme gibt.


    Ich will keine Distantanz zwischen den Vater und den Kids schaffen, aber ich kann dort einfach nicht mehr wohnen.
    Ich will wieder in meine alte Heimat ziehen, da wo meine Eltern wohnen bzw. die Eltern von Vater der Kids wohnen da auch in der Nähe.

  • Danke für deine Antwort.


    Ich denke, ich werde im neuen Jahr mir mal einen Anwalt suchen.


    Ich will für meinen Sohn wieder das alleinige Sorgerecht, da ich mit den Kids wieder in meine alte Heimat ziehen möchte.

  • Hallo,

    Zitat

    Bezüglich des Sorgerechts stellt sich mir die Frage, warum Du Dir so sicher bist, dass der Kindsvater dem alleinigen Sorgerecht zustimmt. Aber wenn das so ist, dass er zustimmt, dann könnt Ihr beide auch zum Jugendamt gehen und dort eine gemeinsame Erklärung zum Sorgerecht unterschreiben.

    ...stimmt leider so nicht, das geht nur über das FamGericht...


    Du kannst Dir aber vom KV Vollmachten ausstellen lassen, wenn er dazu bereit ist.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Lotta: Danke für die Korrektur. :blume


    Ich will keine Distantanz zwischen den Vater und den Kids schaffen, aber ich kann dort einfach nicht mehr wohnen.
    Ich will wieder in meine alte Heimat ziehen, da wo meine Eltern wohnen bzw. die Eltern von Vater der Kids wohnen da auch in der Nähe.


    Ich wollte Dir damit keinen Vorwurf machen, aber es würde nun einmal so sein, dass Du dann durch den Wegzug die Entfernung schaffst. Und somit kannst Du zumindest zur Beteiligung an den Umgangskosten herangezogen werden.

  • :winken: Hallo,


    Wenn er den Unterhalt problemlos bezahlt und ihr euch über eine Summe geeinigt hab, dann kann er auch gleich einen Titel beim JA unterschreben. Da du ggf. Anspruch auf Betreuungsunterhalt hast, muss für dessen Berechnung ohnehin ein Anwalt ran- Beistandsschaft macht das nämlich nur für das Kind.
    meiner Erfahrung nach sind die Berechnungen der Beistandschaft oft falsch und die Mitarbeiter wenig motiviert.


    :


    Warum sollte er das machen ? man muss nicht das JA einbeziehen... Es ist genauso zulässig das alles in einem notariellen Vertrag zu regeln - ohne jede Involvierung des JA...


    Gerade weil die Beistandschaft oft nicht korrekt rechnet, kann man das ganze auch einfach so regeln.. Ohne JA und ohne Richter.

    Einmal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Bei uns war die Übertragung des Sorgerechts so:


    Wenn er sein gemeinsames Sorgerecht abgeben möchte muss er dies schriftlich tun. Am besten ans Jugendamt schicken.


    Du solltest dich dann auch mit dem Jugendamt in Verbindung setzen.


    Ihr bekommt dann jeder für sich nen Gesprächstermin und werdet darüber aufgeklärt was sich für jeden von euch ändern wird.


    Das Jugendamt wird dann eine Beurteilung darüber schreiben.


    Das Ganze geht ans Gericht. Ihr bekommt jeder einen Termin - das Kind wird auch gehört.


    Er - da er das Sorgerecht abgeben möchte, wird noch mal belehrt. Du wirst gefragt ob du damit einverstanden bist etc


    Wenn der Richter keine Einwände hat, wird dir das ASR überschrieben.