Hallo Ihr,
nachdem ich im letzten Monat an einem Workshop der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (für Alleinerziehende) teilgenommen habe, wurde mir dort folgendes bekannt:
Bei Aufnahme eines Minijobs beträgt die Zuverdienstgrenze zum ALG I 165 Euro zuzügl. Fahrtkosten !!!
Wenn man diesen Minijob jedoch schon vor der Arbeitslosigkeit ausgeübt hat, liegt die Grenze bei 235 Euro zuzügl. Fahrtkosten.
Im Netz sind jedoch unterschiedliche Zeitgrenzen angeben. So z. B. das diese erhöhte Zuverdienstgrenze nur gilt, wenn das Minijobverhältnis bereits mindestens 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit bestand...
Ich habe mich jetzt an die Minijobzentrale gewand, um dort relavante Daten zu erhalten, und werde die Antwort nach Erhalt dann hier einstellen.
Das fällt mal wieder unter die Regel... die Arbeitsagentur weiss selber nicht bescheid... und sagen tun die einem bestimmt nichts... seufz
Das gibt dann mal wieder gepflegt was auf köpchen :nawarte::nawarte:
lg
Kila