Zuverdienstgrenze bei ALG I

  • Hallo Ihr,
    nachdem ich im letzten Monat an einem Workshop der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (für Alleinerziehende) teilgenommen habe, wurde mir dort folgendes bekannt:


    Bei Aufnahme eines Minijobs beträgt die Zuverdienstgrenze zum ALG I 165 Euro zuzügl. Fahrtkosten !!!
    Wenn man diesen Minijob jedoch schon vor der Arbeitslosigkeit ausgeübt hat, liegt die Grenze bei 235 Euro zuzügl. Fahrtkosten.
    Im Netz sind jedoch unterschiedliche Zeitgrenzen angeben. So z. B. das diese erhöhte Zuverdienstgrenze nur gilt, wenn das Minijobverhältnis bereits mindestens 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit bestand...


    Ich habe mich jetzt an die Minijobzentrale gewand, um dort relavante Daten zu erhalten, und werde die Antwort nach Erhalt dann hier einstellen.


    Das fällt mal wieder unter die Regel... die Arbeitsagentur weiss selber nicht bescheid... und sagen tun die einem bestimmt nichts... seufz


    Das gibt dann mal wieder gepflegt was auf köpchen :nawarte::nawarte::D
    lg
    Kila

    Homo homini lupus est


    Gott vergibt, ich nicht

  • Na da bin ich gespannt auf deine Info. Man findet ja wirklich überall andere Angaben und weiß nicht, was stimmt...

  • Hallo Lena,


    das z. B. hab ich gar nicht gefunden... ist aber auch wieder sehr diffus ausgedrückt...


    ich habe jetzt z. B. seit März die Nebenbeschäftigung und bin seit September arbeitslos.
    Mir wurde vom Aamt bei Antragstellung gesagt, mehr als 165 darf ich gar nicht... von einem höhren Betrag wäre dort nichts bekannt. Die sagen einem ja auch nicht, das man die Fahrtkosten für die NB auch geltend machen kann (weil die dann nämlich jeden Monat eine neue Berechnung durchlaufen lassen müssen... grins).


    Ja, ich bin auch sehr gespannt was die Minijobzentrale mir mitteilt... ich werde auf jeden Fall berichten.
    lg
    Kila

    Homo homini lupus est


    Gott vergibt, ich nicht

  • Ich dachte mir auch mal - bei drohender Kündigung - schon mal einen Minijob suchen, dann ist der im ALG I Bezug anrechnungsfrei und da bin ich auf diese 18 Monate gestoßen, also bringt es kurzfristig nichts,
    sondern nur wenn langfristig der Minijob zum Einkommen gehört hat.