Kleines Sorgerecht,

  • Da ich das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn habe und nun wieder geheiratet habe hat mein Ehepartner laut diesem § das "kleine Sorgerecht"


    http://dejure.org/gesetze/BGB/1687b.html



    und hier nochmal ausführlich:


    http://lsvd.de/260.0.html#c1263



    aber muss ich das nun schriftlich niederlegen? Oder kann mein Ehepartner nun automatisch über die Belange meines Sohnes entscheiden? Was fällt genau darunter? Ärztliche Versorgung wenn ich nun z.B. bei der Geburt meines zweiten Kindes im Krankenhaus liege und meinem Sohn passiert etwas. Kann mein Partner z.B. alleine über OP´s entscheiden da ich ja nicht verfügbar bin? (Ich meine wenn es keine Not OP ist sondern etwas was sich auch aufschieben lässt)


    Weil eine OP ist ja kein im Rahmen der gewöhnlichen medizinischen Versorgung des Kindes. Sondern eher eine Ausnahme, oder nicht?

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.
    von Charlie Chaplin