Unterschrift vom UET für Kontoeröffnung ???

  • Nun hab ich mal ne Frage. Würdet ihr seinen Anwalt anschreiben u dort nachfragen, wieso er seinem Mandanten rät,


    die Unterschrift zu verweigern? Diese Begründung bringt der Papa mir gegenüber an. Und ich schalte definitiv wg dieser Sache keinen Anwalt ein...


    ich mag nimmer, war zu oft dank Exmann vor Gericht :ohnmacht:



    Ich würd nicht schreiben. Ich würd bei ihm mal direkt anrufen und fragen.


    Edit: Ich hab mir grad deinen Themenstart durchgelesen. Erklärs dem Anwalt so wie uns. Vieleicht noch einwenig detaillierter. Und frag warum eure große Tochter sowas haben durfte und deine kleine nicht.


    Würd mich aber auch nicht wundern, wenn sein Anwalt garnich weiß, dass er den Rat gegeben hat.

    Einmal editiert, zuletzt von StefanRM ()

  • weiß jemand, was ich an unterlagen mitnehmen sollte?!

    ganz unten, in dem link, den ich reingesetzt habe, steht was dazu:


    " Mitzubringen sind ein gültiger Ausweis sowie Belege zur
    Glaubhaftmachung der Angaben im Antrag (z.B. Sorgerechtsentscheidung,
    Geburtsurkunde, usw.). Eine Rechtsberatung kann dabei nicht stattfinden."



    gut wäre wohl auch ne schriftliche (e-mail oder so) ablehnung vom ex...


    ich würde erstmal hingehen mit obigen papieren,
    ggfs. kannst du ja auch was nachliefern :rolleyes2:

  • Danke für die Info!


    Schriftlich existiert NICHTS vom Vater.


    Er wurde ja angeschrieben von der Bank , hat selbst da nicht schriftlich geantwortet, nur telefonisch.


    Ich bin sehr gespannt auf morgen :brille

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • so komm gerade wieder dahein an...von erfolg kann ich nicht reden, so langsam frag ich mich, ob ich zu gut bin ?(


    die zuständige dame hatte keine zeit, mein ansinnen aufzunehmen, da sie gerade an einer "großen sache" arbeiten würde (ich war um 9 vor ort! )


    ich soll nochmal wieder kommen,was für mich nächste woche kein problem wäre, aber da hat sie urlaub und


    eigentlich kann ich den antrag auch selber formlos stellen :ohnmacht:


    ist auch nicht soooo dramatisch für mich...aber kann mir jemand da bissel unter die arme greifen? :anbet


    normalerweise bin ich ja nicht gerade kommunikativ eine null, aber in solchen momenten fehlt mir immer die richtige antwort und ich bin immer zu nett und


    zu lieb... :ohnmacht: ich ärger mich über mich selber!


    egal, ich packs an...muss nur erstmal auf arbeit dann :batsch

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • UPDATE :


    Nachdem ich einen formlosen Antrag gestellt habe u das Gericht bemühen musste, hat der Papa seine Unterschrift gegeben NACH der gerichtlichen Aufforderung


    und er muss auch aus diesem Grunde die gesamten Kosten allein tragen.


    Ich finds schade, denn das hätte er und ich einfacher haben können.

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • Schön, dass du es doch noch erreicht hast. Dass du erst so darum kämpfen musstest der Vater sich quer gestellt hat :nawarte::radab Denk aber jetzt auch daran, dass der Vater, genauso wie du als Mutter, jederzeit Zugriff auf das Konto des Kindes hat, bis es volljährig ist. Er könnte quasi alles Geld vom Konto abheben.

  • Denk aber jetzt auch daran, dass der Vater, genauso wie du als Mutter, jederzeit Zugriff auf das Konto des Kindes hat, bis es volljährig ist. Er könnte quasi alles Geld vom Konto abheben.


    Ja, das stimmt...KÖNNTE er. Danke dir für den Hinweis. :blume


    Er wird ja wohl so schlau sein und den Unterhalt, der er überweist nicht wieder abheben :radab


    Ich freu mich auf alle Fälle für UNSER Kind, dass sie jetzt lernen kann, verantwortungsvoll mit Geld, Konto und Co umgehen zu können:tanz

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

    Einmal editiert, zuletzt von Summer ()

  • Schön, dass du es doch noch erreicht hast. Dass du erst so darum kämpfen musstest der Vater sich quer gestellt hat :nawarte::radab Denk aber jetzt auch daran, dass der Vater, genauso wie du als Mutter, jederzeit Zugriff auf das Konto des Kindes hat, bis es volljährig ist. Er könnte quasi alles Geld vom Konto abheben.



    Ich stand auch vor dem Problem und wollte verhindern, dass irgendwer das Geld der kleinen abheben kann. Bei der ING-DIBA gibt es ein Geldgeschenkkonto, dass bis zum definierten Datum fuer alle gesperrt......................nur mal so als Hinweis.


    Bei einem Taschengeldkonto macht das keinen Sinn, aber ich habe einen Teil des Kommuniongeldes dort gebunkert und auch das Sparbuch mal ein wenig von der Tochter erleichtert und dort das Geld geparkt bis sie 18 ist..............................und wie gesagt niemand kann da dran........ find ich mal ne nette Idee.


    Nur mal so als Hinweis


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    Als das Teleleut phon, treppte ich die Rante runter, tuerte gegen die Bums viel tod war um.........shit happens
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    übern Berg is es meist kürzer als zu Fuß
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    Nachts ist es kälter als draußen

  • Kindi hat auch noch ein Sparbuch, was hier bei uns im Schrank liegt . Das wurde zur Sicherheit noch passwortgeschützt.


    Ich hoffe, da kann niemand anderes ran... :bet

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • Mein Sohn hat da etwas Schwein. Sein erstes Sparkonto ist bis zum 18.Lj. zum Abheben gesperrt, da es ein Geschenk der Stadtverwaltung zur Geburt war. Wegen solcher Deppen wie deinem KV hat die Stadt das wohl für alle ihre Geschenkkonten so eingerichtet.


    Edith sagt: Vor sowas wie bei dir Summer, graut mir sollte der KV GSR beantragen... Sohni hat nämlich noch ein Sparkonto.

    2 Mal editiert, zuletzt von Eluchil ()


  • Edith sagt: Vor sowas wie bei dir Summer, graut mir sollte der KV GSR beantragen... Sohni hat nämlich noch ein Sparkonto.


    Aber wenn dein Sohni das Sparkonto schon HAT, ist doch alles kein Problem...wir wollten es ja erst ERÖFFNEN und DAS ist dann schwierig,wenn ein Elternteil sich quer stellt.
    Aber zum Glück hat hier bei uns die Gerechtigkeit gesiegt, alles ist gut geworden. :dribbel

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • Ich meinte ja wenn Sohn noch ein Sparkonto bekommen sollte, weil irgendein Breihersteller ein Konto bei Bank X sponsern sollte, wo er noch nix hat. Oder whatever für Gründe um noch ein Sparbuch auf zu machen...


    Ich hatte das viele Geschreibsel in deinem Thread auch so verstanden, dass bei GSR jeder ET vom Konto was abheben kann. Davor graut mir auch... Ex ist kann nämlich gar nicht mit Geld umgehen.


    Meine Frage wäre ja ob sich bei GSR an einen bestehenden Verfügungsberechtigung, mom ich allein was ändern würde.

  • Ok, verstanden.
    Ich denke, wenn du allein als Verfügungsberechtigte für das Konto ABC drin stehst, bleibt das auch so...egal, ob ihr später mal das GSR habt.
    Was schon eröffnet ist, bleibt unter den Eröffnungsbedingungen auch weiter so bestehen.
    Nur UNTER dem GSR wird das alles anders!

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen