Beiträge von malamut3640

    Vielleicht hilft dir ein Fahrtenbuch weiter. Wenn die Privatfahrten sich im Rahmen halten und der Wagen tatsächlich hauptsächlich geschäftlich genutzt wird, kann (muss aber nicht) der Geldwerte Vorteil geringer ausfallen als wenn der Richter sich einfach an der 1% Regel des FA orientiert.


    Hab ich schon durchgerechnet. Durch die Fahrten für den Umgang habe ich einen sehr hohen Privatanteil. Von daher fahre ich mit der 1% Regelung ganz gut. Allein für Umgang komme ich im Monat locker auf 3000km privat, eher mehr.

    Also ich bin auch grad an dem Thema. Laut BGH gibt es folgende Vorgaben:


    Üblicher Umgang, dafür sind die Kosten in der DDT bereits berücksichtigt heisst: Ca. jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien. Das ist der Regelumgang und nachdem richtet sich auch die DDT.


    Zeitlich ausgedehnter Umgang: Wesentlich mehr als 4-5 Tage, aber weniger als die Hälfte der Zeit. Erst dann ist eine Neuausrichtung des Unterhalts rechtens


    Wechselmodell: Kinder sind 50/50 mal bei Mama und mal bei Papa. Dann ist eine Reduzierung des Unterhalts auf jeden Fall möglich.




    Darf man hier einen Link posten wo man das nachlesen kann????????????????

    Die Höhe ist nicht festgeschrieben, als Anhaltspunkt kannst du den Betrag nehmen, den dir auch das FA in Abzug bringt. Bei mir waren es €350/Monat zusätzliche Verteilmasse, was meinen SB auf 600 Euro/Monat drückte für Miete und Überleben. Aber dafür konnte ich dann immerhin den 1km ins Büro fahren anstatt zu laufen Zusammen mit dem FA hatte mich der Karren vor der Tür dann ca 700/Monat gekostet. Hab ihn dann abgeschafft und hab mich lieber von einer jungen Studentin auf 400 Euro Basis fahren lassen


    Ja dann habe ich da irgendwie einen Fehler gemacht. Es gibt die lose Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber, dass ich etwas weniger monatliches Gehalt bekomme, dafür aber all meine privaten Fahrten zur Umgangswahrnehmung auf Geschäftskarte tanke.......


    Defakto schneide ich mir jetzt da ins eigene Fleisch, weil diese Vereinbarung sooo nicht dokumentiert ist.....


    Dann müsste ich ja wieder zu meinem Chef rennen, ihn bieten das ursprünglich vereinbarte Gehalt zu bezahlen, Dadurch steigt mein Einkommen erstmal, aber ich habe erheblich Spritkosten selbst zu tragen, was untenrum mein Einkommen wieder schmälert...................


    Oh man so ein Müll die ganze Zeit und eigentlich will ich nur meine Ruhe haben.

    Die Realität sieht ehr so aus, dass es dein Problem sein wird, wenn du mit den fiktiven 92 EUS nicht hinkommst. Dann musst du halt weniger Umgang wahrnehmen oder einen Nebenjob suchen.
    Wenn die KM die Distanz gegen deinen Willen geschaffen hat und dir dadurch diese hohen Kosten entstehen, kannst du Glück haben. Aber auch hier geht die Gesetzgeberin ehr vom Standardumgang aus, d.h. alle 14 Tage übers WE. Die Fahrten wegen Elternabende, etc... wirst du wohl nicht berücksichtigt bekommen.


    Das ist falsch. Erstens habe ich bereits vor der Trennung und Scheidung meinen beruflichen Mittelpunkt in 300km Entfernung gehabt. Hierzu hat der BGH eindeutige Urteile gesprochen, die man nachlesen kann. Der BGH geht von einem erheblichen Mehraufwand aus, wenn zur Wahrnehmung des Umgangs erhebliche Mehrkosten entstehen. Erheblich sind sie ab einer Entfernung von mehr als 50km. Die Frage wer die Entfernung zwischen uns gebracht hat, sprich EX-Frau oder ich bleibt in unserem speziellen Fall davon unberührt, da die Entfernung bereits vorhanden war zu Zeiten des gemeinsamen Lebens. Das ist auch nicht das Thema. Es geht ja auch nicht darum wieviel ich bezahlen kann/will.....ich brauche deswegen auch keinen Nebenjob suchen, was auch nicht meine Frage war. Mir geht es nur drum ob EX an jeder Stelle hergehen kann und Unterhaltsvereinbarungen einfach so über den Haufen werfen kann wie es ihr beliebt nur um halt noch ein paar Euros mehr raus zu schlagen.


    Und nur um die eventuell aufkeimende Diskussion zu ersticken: Ja ich zahle reichlich, sogar sehr reichlich Unterhalt.....also spart Euch bitte die entsprechenden Kommentare dahingehend.....


    Zweitens habe ich erheblich mehr Umgang. Auch hierzu gibt es BGH Urteile aus 2014, die den Unterhalt bei zeitlich ausgedehntem Umgang regeln. Hier sieht der BGH entweder eine Herabstufung vor in der Düsseldorfer Tabelle oder ein Pauschalbetrag. Aber auch das ist nicht das Thema.


    Es ist mir gelinde gesagt Schnurz ob ich jetzt 100,- Euro rum oder num Betreuungskosten habe. Das ist nicht mein Thema. Mir geht es darum ob die EX so mir nichts Dir nichts den Firmenwagen anrechnen lassen kann obwohl wir beiderseitig vereinbart haben darauf zu verzichten und wie ich dann letztlich darauf reagiere. Ob ich dann meine Umgangsmehrkosten anrechne oder nicht hab ich noch nicht entschieden.

    Ähm, wie kommst Du darauf, dass Umgangskosten vom Unterhalt abzuziehen sind???



    OK, hab mich da evtl. etwas unglücklich ausgedrückt. Also nochmal:


    Mir entstehen Kosten um mein Umgangsrecht wahrzunehmen. Diese Kosten darf ich von dem hältig in Abzug gebrachten Kindergeld abziehen. Wenn diese 92,- Euro nicht ausreichen um die Umgangs-kosten zu finanzieren, schmälert ja dies mein monatliches Nettoeinkommen. Laut BVG kann ich sogar Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen. Was ebenfalls mein Nettoeinkommen und sich somit auf mein Nettogehalt auswirken würde.

    Hallo allerseits,


    ich hab da mal ne Frage. Wie oft kann/darf EX von mir verlangen meine Einkommensverhältnisse nachzuweisen?


    Sie meint Sie würde zu kurz kommen und ich hab wohl offensichtlich mein Gehalt verdreifacht.......weiß ich zwar nix von, aber OK. Also gibt es da ne Vorgabe wann sie das verlangen kann??


    2. Frage:


    Ich habe einen Firmenwagen, den ich auch privat uneingeschränkt nutzen darf. Laut Arbeitsvertrag ist der Wagen und Privatnutzung Gehaltsbestandteil. Kann dann der Wagen irgendwie aufs Gehalt aufgerechnet werden??


    Meine EX und ich wohnen 300km auseinander. Bislang hatten wir die Vereinbarung, dass ich darauf verzichte Sie an den Umgangskosten zu beteiligen, da ich ja effektiv außer Zeit keine Kosten habe. Allerdings ist sie nun der Meinung, dass der Firmenwagen aufs Gehalt aufgerechnet werden muß und somit der Unterhaltsanspruch steigen würde. Wenn dem tatsächlich so ist, müsste ich natürlich auch darüber nachdenken die Umgangskosten wiederum vom Unterhalt abzuziehen.


    Als ergänzende Info: Ich habe regelmäßig jede Woche Umgang, heisst ich bin jedes Wochenende bei meiner Tochter, nehme an jedem Elternabend, Schulfest teil und habe die Tochter alle Ferien bei mir. Wir sprechen hier bei der ganzen Sache rein vom Kindsunterhalt.


    Wie seht ihr das?

    Hallo allerseits,


    ich denke das sieht ganz gut aus. Wenn ich das richtig verstehe ist das ne Abendveranstaltung ohne Kinder oder hab ich da wichtige Details überlesen?? Wenn meine EX in Sachen Papawochenende ja/nein mitspielt bin ich dabei.


    Grüße Malamut3640

    Was heisst, das "kostet nicht die Welt?"...... So Pi mal Daumen? Also.... wenn ich meine RA nur mal zur Beratung bräuchte.....



    Meine Ex Frau hat jeden Mückenschiss durch Ihren Anwalt mitteilen lassen und am Ende knappe 10 Riesen Anwaltskosten produziert.............wers braucht mir wars wurscht, gerade wenn man bedenkt, dass ich mich bei keinem einzigen Thema quer gestellt habe.


    Mein Anwalt hat lediglich für den Scheidungsantrag und die Erstberatung ne Rechnung über knapp 500 Euronen geschickt. Damit war für mich der Drops gelutscht.


    Interessant wird es wenn ihr die Scheidung richtig ausfechtet.....dann wird der Streitwert eine Rolle spielen, den der Anwalt dann für seine Kostennote heranzieht.

    Aber die Scheidung wurde doch schon eingereicht..... muss ich das denn auch machen?


    Er hat Scheidung eingereicht.............Du nicht!


    Wenn DU das Schreiben ließt vom Gericht wirst Du sehen, dass DU die Beklagte bist......So lange ihr Euch bis zum Scheidungstermin tatsächlich einig seid ist alles gut....ich befürchte jedoch, wenn Du jetzt schon Kommunikationsprobleme wegen der Kohle hast, könnte es Sinn machen wenn Dein Anwalt in den Startlöchern steht und ebenfalls Anträge stellen könnte....wenn es sein muß.


    Ein vernünftiger Anwalt wird auch kein Problem damit haben wenn DU ihm klipp und klar sagst, dass DU dich einfach nur erstmal allgemein beraten lassen willst, Du Scheidungsantrag durch ihn stellen willst und dann im weiteren Verfahren nur seine Hilfe in Anspruch nehmen willst wenn DU Hilfe brauchst.............Du gehst ja auch ins Autohaus um ne Inspektion machen zu lassen und kaufst nicht jedes Mal gleich ein neues Auto.............. :D:D


    Also folgich wird Dein Anwalt Dich da unterstützen und kein Problem damit haben............

    Also....


    bevor ihr zwei da jetzt selber hantiert oder durch getrennte Anwälte Feindseligkeiten aufkommen: Macht doch erstmal ein Gespräch beim gemeinsamen Anwalt. Dann tauscht ihr dort die Argumente aus. Wenn ihr euch einig seid, daß ihr die Riester-Verträge nicht in den Versorgungsausgleich einfliessen lassen wollt, dann gebt ihr sie einfach nicht an. Das Gericht prüft selber nicht, ob alle Angaben auch wirklich Vollständig sind. Es muss nur das der Wahrheit entsprechen, was ihr auch angebt, da das Gericht bei allen Stellen, die ihr angebt, nachfragt.


    Danach, wenn er drauf besteht, daß du ihn angibst, kannst du dir immer noch einen eigenen Anwalt nehmen. Verlieren kannst du ja dabei nichts. Bei dem Gespräch siehst du auch, was der Anwalt wirklich taugt. Ist er auf einen Kompromiss aus, wird eine für beide tragbare Lösung bei rauskommen. Wenn das, was er vorschlägt, für dich nicht annehmbar ist, dann bist du mit einem eigenen Anwalt besser beraten.



    Da hast Du völlig Recht. Dennoch sollte Sie, ebenfalls die Scheidung einreichen. Nur dann ist sie in der Lage selbst Anträge zu stellen falls dies später mal notwendig wird. Alles andere kann man über einen Anwalt regeln..........

    Hallo,


    also ich würde ohne gleich durch die Decke zu kochen meinen Mann erstmal vernünftig fragen.


    Bei uns gab es so eine ähnliche Situation mit einem Bausparvertrag. Meine Ex hatte diesen Vertrag abgeschlossen und ihre VL dort einzahlen lassen. Wir hatten mündlich vereinbart, dass ich an diesem Vertrag keinen Anspruch erhebe. Trotzdem hat der Anwalt das damals in die Masse mit aufgenommen...vermutlich aus Übereifer oder extremer Sorgfalt.......Meine Ex hat mich damals angerufen und am Rad gedreht wie eine Wilde..............


    Ich konnte Sie dann beruhigen, hab den Anwalt angerufen, das geklärt und gut war.


    Ich denke halt als erstes immer: Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden!!!!!!!!!!



    Viel wichtiger fände ich, dass Du durch einen eigenen Anwalt ebenfalls Scheidungsantrag stellst. In der jetzigen Situation ist es der Anwalt Deines Mannes und DU bist die Beklagte. Wenn dein Mann aus welchen Gründen auch immer drei Tage vor dem Scheidungstermin den Antrag zurück zieht kannst du gar nichts machen. Wenn er kurzfristig irgendwelche Anträge stellt ebenso auch nicht. Es ist völlig ausreichend wenn du einen Anwalt hast, der für dich ebenfalls Scheidung einreicht. Dann kannst du die Zusammenarbeit ruhen lassen und weißt bei Bedarf wohin du dich wenden kannst. Sowas kostet nicht die Welt

    Ich bin immer der Depp


    Mach Dir nichts draus, denn:


    1. Einer muß es ja sein
    2. ich bin es auch
    3. ist der Ruf erst ruiniert.....bla bla bla


    Smile.


    Aber mal ernsthaft: Du bist nicht der Depp, Du bist einfach Mama. Und eines Tages wird Dein Nachwuchs das erkennen und Dir unendlich dankbar sein, dass DU immer da warst und DU immer die verlässliche Größe in Ihrem Leben warst...........Das hat nichts mit Depp zu tun.


    hier liegt doch eher das Problem: dass der KV das nicht macht, nicht kann, das befürchtet die TS. Was verständlich wird, liest man post 31.



    Sicher, Du magst recht haben. Gut finde ich das keinesfalls. Aber das wäre ja dann auch ein gänzlich anderes Thema......Wenn man den Beitrag 31 liesst stellt sich ja die grundsätzliche Frage nach Unterhalt und das hat mal ja nix mit der Entfernung zu tun......