Wie ist das mit dem Titel?

  • i9ch erinnere mich, dass der richter vom amtsgericht, meinen ex aufforderte einen titel für den KU vorzulegen
    er wehrte sich, half ihm nichts
    das heißt, es gibt den titel


    wer bekommt diesen titel, denn ich habe ihn nicht


    ich weiß, meine anwältin läßt 1x im jahr den gerichtsvollzieher zum pächter der ländereien meines ex fahren, dam,it er aus den pachteinnahmen den rückständigen unterhalt eintreibt
    dieser wird dann ans JC zurück überwiesen


    wenn ich nun ab september wieder arbeite, fehlt mir ja immer dieser teil des unterhalts und mein stundenlohn ist nicht so groß, dass ich darauf verzichten kann
    wende ich mich dann ans JA oder wie mache ich es, dass ich den vollen unterhalt bekomme?

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • i9ch erinnere mich, dass der richter vom amtsgericht, meinen ex aufforderte einen titel für den KU vorzulegen
    er wehrte sich, half ihm nichts
    das heißt, es gibt den titel

    ich vermute, dass der beschluss des familienrichters der "titel" ist, den deine rechtsanwältin als grundlage für ihre pfändungen nimmt :D
    schau mal in den beschluss des richters,
    ist es eine vollstreckbare ausfertigung?
    mit dem könntest du auch selber eine pfändung in auftrag geben :winken:

  • nein, es ist der titel vom JA
    der besagt, dass EX 105% KU zahlen muß

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • Wenn der Anwalt den Gerichtsvollzieher losschickt, dann liegt die Urkunde wohl beim Anwalt.


    Wenn der Anwalt den Gerichtsvollzieher nur einmal im Jahr losschickt, scheint er nicht zu wissen, wie er monatlich dran kommt (Beim Arbeitgeber aufschlagen, Kontopfändung usw.scheint nicht zu funktionieren ). Oder ist ist der Aufwand zu hoch. Jetzt allerdings hilft es dir nicht, wenn der Unterhalt nachträglich kommt. Ist die Tochter schon 12? Ist der Vater angestellt oder selbstständig?




    Könnte man aufs Konto des Vaters zugreifen - läge da Geld drauf?


    Könnte der Gerichtsvollzieher auf das Pachtland zugreifen und es wegpfänden? (Anwalt mal fragen ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()


  • nein, es ist der titel vom JA
    der besagt, dass EX 105% KU zahlen muß

    er hat also den unterhalt beim jugendamt doch noch titulieren lassen?
    und weil er nicht in voller höhe zahlt, lässt deine anwältin daraus vollstrecken?


    wenn er denn trotzdem nicht regelmäßig in titulierter höhe zahlt,
    dann bleibt dir wohl nichts anderes als weiterhin ab und an den gerichtsvollzieher loszuschicken (oder schicken lassen durch deine anwältin oder eine beistandschaft beim jugendamt.
    letztere ist "billiger" aber meist extrem langsam/überlastet)

  • Volleybap
    der EX ist selbstständig


    kontopfändung würde besdeuten, dass er sofort alle kredite zurückzahlen müßte und das wären einige zig-tausend


    soweit ich weiß, gehört der grund, das haus, sowie das gesamte ackerland der bank, zumindest solange, bis er die kredite zurückgezahlt hat
    er hat ja sogar an die bank das laibrecht abgetreten, bzw. seinen vater gezwungen das abzutreten, damit er einen neuen kredit bekommt


    juwi
    ja, zum titulieren beim ja und ja er zahlt nie die volle summe
    ok, dann werd ich das wohl beibehalten wie es ist


    allerdings werde ich mit ihm reden, ihm nocheinmal erklären, dass er das geld nicht mir, sondern seiner tochter vorenthält
    es kommen einfach enorme kosten auf mich zu ab september, da brauche ich jeden cent für die tochter der ihr zusteht
    schulbus muß ich selber zahlen, da 200m unter der grenze wo die stadt zahlen würde
    ganztagsklasse, essengeld, schulgeld an die diözese usw.

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)