OLG Düsseldorf erkennt Urlaub bedarfserhöhend an.

  • Hallo zusammen


    Fein säubrerlich aufgegliedert hat das OLG Düsseldorf hier


    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…2_Beschluss_20120627.html


    wie es auf einen Betreuungsunterhalt von 728 € kommt. Darin enthalten sind u. a. 200 € für Urlaub, da er bereits ehebingt immer angefallen ist.


    Von den 3 Kindern die das ehemalige Ehepaar hat leben 2 im Haushalt des Unterhaltspflichtigen und nur ein Kind lebt bei der Unterhaltsbegehrenden.


    lg


    Camper