Urlaub und Hartz4

  • heute war ich bei mienem arbeitsvermittler, ich habe meinen urlaub anmelden wollen, so wie es sich gehört


    die erste frage: wo geht es denn hin?
    in die türkei


    die zweite frage: wie finanzieren sie das?
    mein fraun hat das gebucht und bezahlt komplett für sich, meine tochter und mich


    ich kann den antrag erst am 22. august annehmen und am 27. august wird entscheiden ob sie fliegen dürfen
    bringen sie alle buchungsunterlagen und eine plausible schriftliche erkloärung ihres freundes, dass er alles gezahlt hat!


    ist das rechtens oder willkür?


    mir geht es nicht darum, dass ich das nicht beweisen kann, ich zahle wirklich keinen cent!
    bin ich verpflichtet dies unterlagen plus erklärung abzugeben?


    wir brauchen nicht diskutieren, dass ich verpflichtet bin einen job anzunehmen, das weiß ich und würde ich auch tun!


    mir geht es wirklich nur um die frage, ob ich all diese geforderten nachweise bringen muß
    zumal dann in den unterlagen auch name und anschrift meines freundes steht usw.

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • Mir wurde auch gesagt, 1 Woche vor urlaubsantritt müsste ich den Urlaub (nennt sich dort ja Ortsabwesenheit)beantragen


    Dann wurde ich gefragt, wer denn den Urlaub bezahlt.


    Ich habe geantwortet, das ich Geld vom Regelsatz gespart hätte und ob ich deswegen nun eine Sanktion bekommen würde ;) (es waren 5 Tage Bauernhof ca 30 km entfernt, super günstig).



    Ich habe keine Ahnung, ob man diese Fragen beantworten muss. Allerdings musste ich nichts vorlegen und hatte dann die "Erlaubnis".

  • klingt für mich irgendwie etwas komisch da einen ja 21 tage ortsabwesendheit zustehen...
    und wie man das finanziert kann denen doch eigentlich egal sein solange man keinen riesen lottogewinn hat den man dann nicht angibt


    aber ich hab auch mal eine frage dazu, wird sowas dann vom regelsatz abgezogen oder wie läuft das?

    Beurteile einen Menschen nie nach seiner Fröhlichkeit,
    ich habe auch schon oft gelacht, um nicht weinen zu müssen!!!

  • Muss man auch Urlaub anmelden? Das habe ich nicht gewusst. Warum denn? Ich dachte man muss nur immer erreichbar sein...
    Wie sieht es eigentlich mit Urlaub während des Erziehungsurlaubs? Da kann man ja nicht arbeiten gehen und wird auch nicht vermittelt. Jedenfalls meinten sie zu mir, ich als AE Mutter könnte bis zu 3 Jahren zu Hause mit dem Kind bleiben und haben auch in meiner Akte vermerkt, dass sie mich bis dahin nicht vermitteln werden. Gut, das habe ich ja nicht vor und gehe bestimmt früher arbeiten aber theoretisch müsste ich dann auch keinen Urlaub anmelden oder? Denn ich stehe dem Arbeitsmarkt ja sowieso nicht zur Verfügung. :rolleyes2:


    Das mit den Nachweisen höre ich zum ersten Mal.

  • Urlaub = Ortsabwesenheit für das Jobcenter ;)


    ...erreichbar muss man nicht nur per Telefon, sondern auch per Post sein, die vergeben ab und zu auch nen Termin 2 Tage nach Briefeinwurf, wenn man da "unangemeldet" im Urlaub oder sonstwo ist, kann das schon Ärger geben !



    Ich frag mich aber auch, ob ich in der Elternzeit alles melden muss, ich mein, ich werd wohl kaum Einladungen bekommen um über meine Jobsituation zu sprechen :lach


  • Ich frag mich aber auch, ob ich in der Elternzeit alles melden muss, ich mein, ich werd wohl kaum Einladungen bekommen um über meine Jobsituation zu sprechen


    Ich hab mich immer abgemeldet in der Elternzeit, da war ich dann auf der sicheren Seite.


    Und die vom Jobcenter sahen, das ich die Mitwrikungspflicht erfülle. ;)

  • Darf man in Elternzeit denn auch mehr wie 21 Tage "abwesend" sein ? Ich hab zwar noch nix vor, aber wenn ich überlege den KV mal in BErlin zu besuchen, würd ich immer gleich 1-2 Wochen dort bleiben, sonst lohnt sichs ja nicht :schiel

  • Darf man in Elternzeit denn auch mehr wie 21 Tage "abwesend" sein ? Ich hab zwar noch nix vor, aber wenn ich überlege den KV mal in BErlin zu besuchen, würd ich immer gleich 1-2 Wochen dort bleiben, sonst lohnt sichs ja nicht


    Das weiß ich nicht, aber du kannst es ja mit dem Umgangsrecht begründen :frag

  • muss man sich auch als Aufstocker abmelden? weil aus der Vermittlung bin ich eh raus, da ich in einen Sozialversicherungsflichtigen Job bin. ab wieviel tage am Stück muss man die abmeldung tun?

    >>Signatur<<


    Dieser Beitrag stellt meine Meinung und Erfahrung dar und nix anderes. :bldgt:




    Zitat

    Gebt den Kindern das Kommando, denn sie berechnen nicht was sie tun!!

  • Also sie dürfen dir weder verbieten umzuziehen noch zu fliegen.
    Du kannst fliegen gehen wohin du willst.... Um das mal Klarzustellen.
    Desweiteren hast du Urlaubsanspruch auch als ALG2 Bezieher.
    Und du musst nicht alles einzeln vorlegen.
    Es reicht wenn du mitteilst das du da nicht da bist.
    Und irgendwelche Quittungen musst du nicht vorlegen, du dürftest den auch selber zahlen denn dur darfst vom Regelsatz ansparen.
    Wann fliegt ihr?


    Ich würde nochmal hingehen mich aber vorher nochmal bei einem Rechtsanwalt Informieren der darauf spezialisiert ist und ja das ist teilweise Willkür.
    Sicher musst du melden wenn du Ortsabwesend bist aber verbieten dürfen die dir garnichts.


    Und selbst wenn sie Sanktionieren heißt das auch nicht gleich das sie es da dürfen bzw. es rechtens werden.
    Das ist dann eben zu prüfen.

  • oh man,jetzt bin ich auch verunsichert :hae:


    bin auch (noch) aufstocker,bis sept...
    dann arbeite ich wieder mehr stunden u falle aus hartz (endlich) raus.
    das amt weiss darüber bescheid (schriftl bestätigung vom arbeitgeber).


    will in 2 wochen für 2 wochen nach kroatien... :hae:

  • Also ich muss auch als Aufstocker (ganze 2 Euro :lgh ) Ortsabwesenheit mitteilen, steht zumindest so in meinem ersten Bescheid :brille

  • Ich habe denen als Aufstocker (52,13 Euro für mich und meine Tochter) rechtzeitig mitgeteilt und mit gleichen Brief die Umgangskosten für die Ferienzeit für drei Umgangskinder beantragt. Leider kam das Geld zwar erst Ende des Urlaubs, aber immerhin 654,00 Euro für drei Wochen Umgang.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Du darfst als H4ler 3 Wochen abwesend sein!!Das ist nur meldepflichtig genauso wie wen du wieder kommst einmal "hallo" sagen das du wieder da bist Ende vom lied!


    Das ist deine Pflicht!!!!!Mehr aber auch nicht:Du mußt nicht erklären ,wohin man fliegt,fährt, rollt ,kriescht oder krabbelt....das geht niemanden was an, du mußt nur sagen das du dich von dein Wohnort entferndst.


    Das was dein SB da macht, ist Beamtenwillkür und ist mega mässig verboten!!!!!!!!Der WB muß bearbeitet werden auch in deiner abwesendheit!!!!!Nur wen es zu Fragen kommt, müßen diese zurückgestuft werden bis du wieder da bist!!ich persönlich hätte diesen erst abgegeben bevor ich wegfliege,bevor ich vorhabe wegzufahren!!


    Ich komme auch gerade aus dem Urlaub, und ja meine SB hat mich auch gefragt wohin,und hat mich auch gefragt wie ich mir das leisten könnte.Meine Antwort war "sparen!"Da hatte diese ein langes Gesicht...das hat ihr nicht gepasst..aber was will sie machen? solange ICH MICH AN DIE REGELN HALTE kann mir niemanden was...ich würde mich bei der Schlichtungststelle beschweren über dieses verhalten der SB.Den 3 Wochen abwesenheit ist erlaubt!

  • Ob aufstocker oder ganzbezieher(bin aufstocker) das ist meldepflichtig! Wen man wegfärt und da sollte was sein, kannst du bis zu 3 Moante gesperrt werden! Kein spass darauss machen

  • Ich glaube fast, der SB war ein bischen neidisch. Ich hätte ihm nichts von Türkei usw. erzählt.


    Manche von den SB können sich so einen Urlaub nicht leisten.


    Eine Bekannte ging aufs Jobcenter mit ner Jack-Wolfskin-Jacke und erklärte dem SB, sie bräuchte nach Umzug einen Schrank für ihre Tochter in Höhe von 60,-- €, den könnte sie sich nicht leisten... :kicher

  • Wie rechtfertig der SB, dass du belegen musst, wohin du fliegst und wer das bezahlt??? :wow Auch ALG 2 Empfänger haben ein Privatleben :schiel . Bevor er dir nicht ausführlich darlegt, mit welcher Begründung er das wissen will, würde ich da keinen Finger rühren.


    Die Ortsabwesenheit musst du beantragen das ist aber auch schon alles. Es würde mich sehr wundern, wenn das anders wäre.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Wie rechtfertig der SB, dass du belegen musst, wohin du fliegst und wer das bezahlt??? :wow Auch ALG 2 Empfänger haben ein Privatleben :schiel . Bevor er dir nicht ausführlich darlegt, mit welcher Begründung er das wissen will, würde ich da keinen Finger rühren.


    Die Ortsabwesenheit musst du beantragen das ist aber auch schon alles. Es würde mich sehr wundern, wenn das anders wäre.


    er bezieht die frage darauf, dass er nachvollziehen kann, ob ich den urlaub vielleicht durch schwarzarbeit finanziert habe
    da aber mein freund ALLES gezahlt hat, will er das belegt haben, damit ich eventuell nicht lüge, das will er wohl genauer prüfen


    klar mein freund macht das alles, hab mit ihm gesprochen, aber wenn ich dazu NICHT verpflichtet bin, möchte ich auch nicht, dass die die daten menes freundes bekommen


    zum urlaub abmelden ist ja ok, das hatte ich heute vor
    interessant war auch seine aussage, dass ikch ja bisher keinerlei vermittlungsvorschläge bekommen hätte und dass er da wohl einen fehler gemacht hat
    ich vermute nun, dass er mich mit solchen vorschlägen JETZT zupflastert, damit ich nicht fliegen kann....

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)