Sorgerecht: mehr Macht für die Väter?

  • Der Zauberkasten heißt "Gleichberechtigung" !


    Weg von Rechten, hin zu Pflichten!!!!


    Sätze wie "Sie ist die Mutter, sie nur der Vater" müssen aus dem Wortschatz verschwinden. Genauso wie "Ich zahl ja, das muss reichen" !


    Mann und Frau bauen zu zusammen ein Haus. Trennt man sich, gehört jedem die Hälfte. Jeder muss seinen Pflichten nachkommen. Und wenns ums Kind geht?

  • @ meziel:


    Jo, Sorgerecht auch für Väter wie Dich, also ohne Trauschein, steht bald auf der Agenda der Herrschenden. Hatten wir aber doch schon vor Wochen bereits diskutiert, Du erinnerst Dich? Aus dem gross angekündigten Gesetzentwurf der Grünen ist dann nur eine Anfrage an die Regierung geworden, that´s it. Die geballte Frauenpower innerhalb der grünen Fraktion hat´s verhindert, und man ist erstmal nur ein winziges Stück aus der Hütte gekroche um die Stimmung zu wittern. Das Justizministerium prüft, weil es die Prüfung als Auflage vom Verfasssungsgericht in 2003 mitbekommen hat, nicht weil Frau Zypries auf einmal vernünftig geworden ist. Bestimmt haben auch viele Zweitfrauen protestiert, weil sie sehen wie ihr Partner vom Kind ferngehalten wird. Sowas kommt immer besser an, als irgendwelche protestierenden ausgegrenzten Loser-Väter. Was kommt dabei raus? Nun, vermutlich eine kleine Verbesserung für Väter ohne Sorgerecht, vermutlich mit Einzelfallprüfung über den Gerichtsweg, aber mit Sicherheit kein Automatismus, schon gar nicht für Altfälle.Schließlich soll keiner allein sorgeberechtigten Mutter zugemutet werden, sich künftig mit einem Ex auseinanderzusetzen, der auf einmal mitentscheiden will. Väter wie Du werden also leer ausgehen, so traurig das auch ist.

  • Radex,


    das ist mal wieder totaler Quatsch mit Soße! Das ist die Einstellung und der Pessimismus a la pappa.com !


    Fakt ist: Es wurde erstmal analysiert!!!!!!! Das Bundesverfassungsgericht hat klar gestellt, das § 1626 a verfassungskonform ist, wenn der Regelfall besteht, das gemeinsame Sorge erklärt wird.


    Das ist aber laut der Analyse nicht der Fall! Heißt im Umkehrschluss:

    § 1626 a BGB ist verfassungswirdrig


    Da hilft auch keine Einzelfallprüfung, verfassungwidrig bleibt verfassungswidrig!

  • Hallo,


    Zitat

    Original von meziel
    Kleines Beispiel am Rande:
    Ich hab vorhin in einer dringenden Angelegenheit mit der Klassenlehrerin meiner Tochter telefonieren müssen. Ohne Schleimen und Arsch kriechen hätte ich nicht ein Ton aus der raus bekommen!


    Sei froh, dass du überhaupt eine Auskunft bekommen hast. Ich habe schon mal meinen Perso faxen dürfen und ein Urteil, dass ich überhaupt ein Sorgerecht habe und dann waren die Infos spärlich um nicht zu sagen so schmal, dass man vermutlich gerade nichts mehr juristisch machen konnte.


    Aber zurück zum Artikel. Hast du Daten über die Herkunft von alleinigen Sorgerechten?


    Wieviel aus geschiedener Ehe? (je getrennt nach Mutter/Vater)
    Wieviel aus getrennten eheähnlichen Gemeinschaften? (je getrennt nach Mutter/Vater)
    Wieviel aus Ehe, wo ein Elternteil gestorben ist? (je getrennt nach Mutter/Vater)
    Wieviel bei Müttern die ab/in Schwangerschaft allein waren? (je getrennt nach Mutter/Vater)
    Wieviel bei Müttern wo Vater tatsächlich unbekannt ist?
    Wieviele liegen bei Jugendämtern?


    Und welche Rechte sind nicht geteilt?


    Dann hätte man Daten zum vergleichen.


    Grüße,
    grünschnabel

  • grünschnabel,


    Ich kann Dir nicht ganz folgen was Du mit den Zahlen vergleichen willst!


    Die Zahlen im Artikel beziehen sich ausschliesslich auf uneheliche Kinder.
    Und darum geht es doch in §1626 a BGB !


  • Deinen Optimismus in Ehren, aber Du hast Dich offensichtlich noch nicht allzulange konkrete Erfahrungen mit den Mauscheleien beim Gesetzeverwursten gemacht, glaubst noch an die Vernunft und die Weisheit der Politik, was aber nicht böse von mir gemeint ist. Zur Lektüre empfehle ich diesen Kommentar wärmstens:
    http://www.rowohlt.de/fm/140/KB155_Leseprobe2.26997.pdf

    Selbst wenn 1626a (der IHMO nicht nur verfassungswidrig, sondern auch menschenrechtswidrig ist) für verfassungswidrig erklärt werden würde, hindert das die PolitikerInnen doch in keiner Weise ein neues Gesetz zu basteln um Väter ohne Trauschein weiterhin draussen zu halten. Ich habe jetzt keinen Link zur Hand, erinnere mich aber, dass aus dem Justizministerium zu vernehmen war, es würde geprüft, wie unverheirateten Vätern der Zugang zum Sorgerecht vereinfacht werden würde. Allein das ist doch schon ein Zeichen dafür, dass keineswegs ein automatisches Sorgerecht in Betracht kommt.
    Für mich steht ausser Frage, dass dieses automatische Sorgerecht für alle Väter kommen wird, weil die Zeit einfach reif dafür ist, aber -sorry- noch nicht jetzt, also auch nicht für Dich. Mache Dir da keine Hoffnungen. Es wird noch eine Generation von Kindern der Ideologie geopfert werden, bis es auch der/die letzte BlockiererIn gemerkt hat, so traurig es auch ist.

  • Die Idee ist: sind eine Vergleichszahl zu erhalten aus Lebenssituationen wo kinder nicht im "Normalzustand Ehe" sind.


    Bei wieviel geschiedenen Ehen sitzt das Sorgerecht hinterher nicht verteilt oder in wesentlichen Teilen nicht geteilt? Das dürften rein nach Gefühl auch nicht wenige sein.


    Bei wieviel der 50% leben die Kinder eigentlich in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, bei wievielen bei defakto Alleinerziehenden die nie verheiratet waren. usw.


    Ich denke eine Frau, die während der Schwangerschaft sitzen gelassen wurde (kenn ich welche von) leben in einer ganz andere Situation als Kinder aus einer nichteheliche Lebensgemeinschaft die zerbrochen ist und wo es dann Gefetze um Kinder gab.


    Na ja und dann gibt es ja noch Kinder deren Sorgerecht gar nicht bei den Eltern sondern bei einem Amt oder Vormund liegt.


    Um jetzt mal ein wenig mit Gerechtigkeit anzufangen, sehe ich eigendlich keinen Grund das Sorgerecht von Kindern die aus einer Ehe oder eine eheähnlichen Gemeinschaft stammen grundsätzlich zu unterscheiden. Die genaue Reglung in dem Fall einer Absprache oder wenn das nicht geht einem Gericht zu überlassen finde ich ok.


    Was anderes ist das, wenn nie eine Partnerschaft bestanden hat (soll es ja geben) oder diese während der Schwangerschaft zerbrach. Da halte ich ein recht weitgehendes Recht zu Gunsten der Mutter für am praktikabelsten. Ist ja ihr Bauch.


    Und da verschiedene Wege zu dem Fakt Kinder ohne Elternpaar führen und diese nicht gleichverteilt sind, ist das einfach eine Frage der Vergleichsgröße. Ich denke erst wenn man solche Zahlen kennt, kann man sagen ob 50% viel oder wenig sind.


    Grüße,
    Grünschnabel

  • Ok, wenn das mit der Macht so in der Zeitung stand, nehme ich das so zur Kenntnis! Wobei ich dabei bleibe Macht und Kind ist immer sehr negativ behaftet für mich!


    @meziel und radab:


    Solange es folgendes gibt:


    *Männer die sich ins Ausland absetzen um keinen Cent Unterhalt zu zahlen
    *Männer die Ex und Kind durch Unterhaltsweigerung vorsätzlich verarmen lassen
    *Männer die sich jahrelang nicht um ihren Nachwuchs kümmern,keinerlei Umgang pflegen
    *Männer die alles tun und machen um die Ex schlecht da zu stehen, vor allem bei wichtigen Ämtern und nur wenn es die finanziell schlechte Lage ist die sie wirklich anbringen können
    *Männer die nur Umgang zum pflegen weil sie Rache an der EX wollen durch ganz hinterlistige Art
    *Männer die Frauen nur solange in ihrer Nähe akzeptieren wie der Sex gut ist und sie springt wie er will , ein verdammt Frauenfeindliches Bild haben



    *Frauen denen es nur um regelmäßigen Umgang geht damit sie auch mal Zeit zum schön Leben haben und dabei weder auf Ex noch Kind achten
    *Frauen die alles suchen um den Umgang zu verweigern, selbst wenn es das ungewaschene Auto ist um Rache zu suchen
    *Frauen die meinen sich mit Kindsunterhalt ein schönes Leben zu gönnen
    *Frauen die Kinder von vielen Männern sammeln nur um vom Staat, von den ganzen Exen und deren Unterhalt zu leben
    *Frauen die auf einmal null Verantwortung haben wollen und Mann mit den Kindern allein zurück läßt
    *Frauen so naiv sind und alles machen was der Ex so fordert ohne auch sich und das Kind zu achten



    (Männer und Frauen habe ich zu gleichen Teilen aufgezählt!!!!!!!!!)


    Und es


    *Großeltern gibt die ihre Enkel dazu benutzen ihr Kind (und Vater oder Mutter) in seiner Rache zu stärken und zu unterstützen
    *"Zweitfrauen" gibt die Streits vom Zaun brechen, wo doch eigentlich alles lief nur um ihren Frust aufzuarbeiten...


    (Hier könnte ich auch mehr aufzählen, denke aber es sprengt den Rahmen)


    und... 1000 andere gibt wird, es keine Gerechtigkeit geben. Daran ändern auch Millionen Gesetze nix und auch kein gemeinsames Sorgerecht!

    Einmal editiert, zuletzt von cath ()

  • @ cath:


    Du vertrittst die Meinung, die leider gerade in die derzeitige Misere geführt haben. Grob gesagt: Deine Meinung ist: Kein Sorgerecht für alle Väter solange diese sich um Geld und Umgang drücken können. OK. Diese Meinung haben nahezu alle europäischen Staaten in der Vergangenheit als Leiltlinien ihrer Familienpolitik angesehen und demzufolge unverheirateten Vätern kein SR zugestanden. Einige unserer findigen Nachbarländer kamen, nachdem deren Familienpolitik nicht so recht geklappt hat, auf die Idee das Pferd von der anderen Seite aufzuzäumen und Vätern erstmal einen Vertrauensvorschuss in Form des Sorgerechts zu geben, auch wenn es schwerfiel. Und -oh Wunder- es hat funktioniert. Im Laufe der letzten Jahre haben es nun immer mehr Staaten so gemacht, und wir hier in D-Land stehen mit Österreich und der Schweiz ganz am Ende der Leiter, quasi ein familienpolitisches Entwicklungsland.
    Du beklagst Dich, dass Väter sich ins Ausland absetzen können, oder sich drücken und willst ihnen daher das SR nicht geben? Das Gegenteil ist richtig: Hat er das SR gibt es gar keinen Grund sich abzusetzen, sofern eine gemeinsame Betreuung als Regelfall nach der Trennung eingeführt werden würde. Längst erwiesen ist auch, dass Sorgerechts-Papis sich mehr um die Kinder kümmern und sogar die besseren Unterhaltszahler sind. Das fehlende Sorgerecht ist also Verursacher des Problems, und warum ein Kind unterschiedliche Rechte haben soll, je nachdem ob Papa das SR hat oder nicht, hat mir bisher noch niemand auch nur halbwegs schlüssig erklären können. Kannst Du es?

  • Zitat

    Original von radex
    @ cath:


    Du vertrittst die Meinung, die leider gerade in die derzeitige Misere geführt haben. Grob gesagt: Deine Meinung ist: Kein Sorgerecht für alle Väter solange diese sich um Geld und Umgang drücken können. OK.


    Bitte? Wer das gemeinsame sorgerecht möchte als Elternpaar bitte. Ich bin lediglich der Meinung in meinem Fall war es super gut das alleinige Sorgerecht zu haben. Und dabei bleib ich und die nächste Klage gegen Ex gibt mir da auch Recht!
    Mit letzten Posting was du ja so ausführlich beantwortet hast wollte ich nur sagen das es wohl keinerlei Gerchtigkeit und völliger Frieden gibt auch mit geminsamen Sorgerecht! :strahlen
    Denn wer sich kümmern will ums Kind (wie auch immer, entweder durch Geld oder/und Betreuung) der tut das auch-ganz gleich ob Sorgerecht oder nicht!
    Und wer sich nicht kümmern will der wird es auch tun wenn er Sorgrecht hat oder auch nicht (-wie in meinem Fall!!!!)

  • grünschnabel,


    also das mit den Vergleichen zu ehelichen.....etc. kapiere ich immer ncht ncht. Liegt aber eher an mir und dem schwachen Immunsystem... :rotwerd!


    Aber der Rest leuchtet mir ein und ich wage dem zu widersprechen.
    Warum willst Du unterscheiden ob und wann ne Partnerschaft bestanden hat? Warum soll einer Mutter, die während der Schwangerschaft verlassen wurde, mehr Rechte eingeräumt werden als anderen?


    Es sollte doch generell und unabhängig beurteilt werden zwischen Partnerschaft und Elternschaft. Ich kann doch ne Schwangere verlassen, warum nicht? Heißt das im Umkehrschluss das ich ein schlechter Vater werde und demnach weniger Rechte und Pflichten wert bin? Man kann doch die Rechte nicht am Verhalten als Partner/in messen! Was machste denn mit Frauen, die ihre Partner verlassen während der Schwangerschaft? Bekommt die dann auch weniger Rechte und Pflichten?


    Kurzum:


    Die Ursache bzw. Umstände einer Trennung darf für Kinder im Bezug auf deren Eltern keine Rolle spielen!


    Im Gegenteil! Es muss daraufhin gearbeitet werden, das mehr Verantwortungbewußtsein auf beide Elternteile verteilt wird. Vätern und Müttern muss eingetrichtert werden, das die Zeugung eines Kindes weitreichende Pflichten beinhaltet, die sie ihr lebenlang gemeinsam zu tragen haben. Und keiner der beiden darf in irgendeiner Form bevorzugt werden! Auch nicht die Tatsache, das die Natur der Frau das Austragen eines Kindes überlassen hat!

  • @ Radex


    Ist mein Ex dann die Ausnahme? Ich habe ihm während !!! der Schwangerschaft und während!!! wir schon getrennt waren das halbe Sorgerecht "abgetreten" und er zahlt nicht und muss per Anwalt darum gebeten werden, doch endlich mal die Rechte seines Kindes wahrzunehmen und seine Pflichten zu erfüllen.


    So kann es auch laufen.


    Die Frage ist doch, wie kann es einem möglich sein das Sorgerecht zu bekommen, wenn er davon auch gebrauch machen will. Gezwungen ist immer schwierig. Wäre also automatisch gemeinsames Sorgerecht aber der Vater/Mutter will sich nicht um das Kind kümmern, würde es bedeuten, das eine Pflichtverletztung vorliegt. Diese müsste dann zur Anzeige gebracht werden, es müsste ein Verfahren eröffnet werden, Verhandlung steht an und dann gibt es evt eine Einigung oder das alleinige Sorgerecht für eine Partei.


    Es muss, meiner Meinung nach, VORHER abgeklärt werden, ob das vom Kind getrennte Elternteil überhaupt willens ist, das orgerecht auszuüben. Sollte das der Fall sein, kann man den Prozess dann so gestalten, das der andere Elternteil ohne Einverständnis der Gegenpartei die gemeinsame Sorge erklärt.


    Ich muss wegen jedem Scheiß meinem Ex hinterherrennen, weil er einfach, trotz gemeinsamen Sorgerecht, keinen Bock hat. Das JA!!! musste bei ihm anrufen um zu sagen, dass er sofort zum Kiga soll, den Vertrag unterschreiben, weil Sohnemann sonst keinen Platz bekommt. Auf mein Bitten und Betteln hin sagte er nur: So ist das, wenn man den anderen dringend braucht. (ER hat sich in der Schwangerschaft getrennt)
    Für mich wäre es einfacher gewesen, die Sorge alleine zu behalten, jetzt ist alles Rennerei, immer wieder zum Anwalt der dann Unterschriftengeschichten regelt, etc

  • Zitat

    Original von cath
    Daran ändern auch Millionen Gesetze nix und auch kein gemeinsames Sorgerecht!


    Hallo Cath,


    doch... ich denke das vernünftige Gesetze mit hohem Druck dahinter genau diese Situationen erheblich verbessern können.


    Wenn Mann schwer bestraft wird wenn er sich nicht kümmert und Frau ebenso wenn Sie den Umgang erschwert, dann machen diese das ein oder zweimal...aber wenn es knallharte Strafen gibt, dann machen diese das nicht lange oder erst schon gar nicht.


    @all


    Dem einen oder anderen Elternteil einen Freischein zu geben und wenn er nicht will, dann will er halt nicht, mag für einige Mütter oder Väter dann eine gute Lösung sein, weil sie sich dann a. nicht drum kümmern müssen und/oder b. Ruhe vor dem nichtkümmernden Elterteil haben.


    Hier geht es aber nicht um den Willen der Väter oder Mütter sondern um das Recht eines Kindes ! Da das Kind dies nicht selbst einklagen kann muss ganz klar gesetzlich was passieren.

  • @ Celtic


    Sag ich ja auch die ganze Zeit. Hier geht es immer um das KIND, nicht gezielt um Vater oder Mutter. Es muss in D einfacher werden, zB das Umgangsrecht einzuklagen, im Sinne und zum Wohl des Kindes!

  • @ Meziel


    Eine Frau die während der Schwangerschaft verlassen wird hat die GANZE Verantwortung für das Ungeborene. Wenn der Mann sich da nicht meldet hat er sich, meiner Meinung nach, schon als ungeeignet ausgezeichnet die gemeinsame Sorge auszuüben.
    So schwer es in der Zeit auch manchmal fallen mag, aber so wie es der Mutter in der Zeit geht, so geht es auch dem Kind! Man kümmert sich also indirekt ums Kind,w enn man sich um die Mutter kümmert.


    Macht ein Mann das nicht, dann hat er kein automatisches Recht auf die gemeinsame Sorge, der sollte sich dann erstmal "bewähren"

  • Zitat

    Original von Vegasmom
    @ Meziel


    Eine Frau die während der Schwangerschaft verlassen wird hat die GANZE Verantwortung für das Ungeborene. Wenn der Mann sich da nicht meldet hat er sich, meiner Meinung nach, schon als ungeeignet ausgezeichnet die gemeinsame Sorge auszuüben.
    So schwer es in der Zeit auch manchmal fallen mag, aber so wie es der Mutter in der Zeit geht, so geht es auch dem Kind! Man kümmert sich also indirekt ums Kind,w enn man sich um die Mutter kümmert.


    Macht ein Mann das nicht, dann hat er kein automatisches Recht auf die gemeinsame Sorge, der sollte sich dann erstmal "bewähren"


    ich hab nicht behauptet das KV sich nicht kümmern soll, lediglich das man sich partnerschaftlich von der Frau/Freundin oder Mann/Freund zu trennen.


    Im Kern heißt das: Ein schlechter Ehemann ist noch lang kein schlechter Vater!


  • Dem kann man einfach nur so zustimmen....... :daumen !


  • Ein automatisches gemeinsames SR würde vor allem eines bewirken: Ein langfristiges Umdenken, sowohl bei Mütern als auch bei Vätern. Aktuell wird den Vätern ohne Trauschein gesagt: Ihr seid unwichtig, nicht zur Sorge geeignet. So kann natürlich auch kein Pflichtgefühl entwickelt werden. Wenn das Kind -so wie bei Dir- erstmal in den Brunnen gefallen ist, also die Trennung längst vollzogen ist, nützt ein SR für Papa natürlich relativ wenig, dazu sind die Fronten meist schon zu verhärtet. Langfristig würde sich die gemeinsame Sorge jedoch bewähren, dies haben die Erfahrungen in vielen Staaten gezeigt.

  • @ Radex


    Aber mal ehrlich, mein Ex würde sich nicht anders verhalten, hätte er das gemeinsame Sorgerecht automatisch vom Staat bekommen. Ein Mensch, ob Mann oder Frau, hat ein Verantwortungsgefühl oder hat es eben nicht. Da wird auch der Staat nicht einlenken können.
    Da gibt es doch auch schon Urteile über Zwangsgeld, wenn der Umgang mit dem Kind vereitelt wird und trotzdem gibt es immer noch sehr viele , in meinem Beispiel Väter, die nicht "umgedacht" haben und weiterhin ignorieren, dass ihr Kind ein Recht auf den Vater hat.

  • Zitat

    Original von Vegasmom
    @ Radex


    Aber mal ehrlich, mein Ex würde sich nicht anders verhalten, hätte er das gemeinsame Sorgerecht automatisch vom Staat bekommen. Ein Mensch, ob Mann oder Frau, hat ein Verantwortungsgefühl oder hat es eben nicht.


    Es sind gerade die Frauenverbände die stets darauf hinweisen, dass 1626a beibehalten werden soll, eben weil eine Mutter eine verantwortliche Beziehung zum Kind quasi automatisch hat, während sich beim Vater erst eine verantwortliche Bindung entwicken müsste. Jetzt schreibst Du, die Entwicklung von Verantwortung ist gar nicht möglich. Wie ist es denn jetzt richtig, beides geht ja nicht...?


    Oben schreibst Du, das es Männer und Frauen gibt, die kein Verantwortungsgefühl haben können. Dann frage ich mich allerdings warum jede Mutter das SR automatisch hat, selbst wenn sie kein Verantwortungsgefühl hat, und es -so wie Du schreibst- ja auch nie entwickeln kann, während ein liebevoller Papa weiterhin draussen vor der Tür, ohne SR, Platz nehmen darf? Warum versperrt man Vätern die sich kümmern wollen die Tür?



    Zitat


    Da wird auch der Staat nicht einlenken können.
    Da gibt es doch auch schon Urteile über Zwangsgeld, wenn der Umgang mit dem Kind vereitelt wird und trotzdem gibt es immer noch sehr viele , in meinem Beispiel Väter, die nicht "umgedacht" haben und weiterhin ignorieren, dass ihr Kind ein Recht auf den Vater hat.


    Klar gibt´s die. Mal provokant gefragt: Warum sollten sie sich auch kümmern, wenn jeder ihnen sagt, sie wären nur Beiwerk, nicht fähig zur Sorge, rechtlich auf dem Status eines Verwandten? Ich bewundere jeden Mann ohne SR der sich trotzdem aktiv kümmert.
    Zwangsgeld bei Umgangsvereitelung wird übrigens nur in den seltenstens Fällen eingetrieben. Es gibt Väter, die können sich mit Zwangsgeldanträgen das Klo tapezieren und haben immer noch nicht ihr Kind gesehen.