Angst vor Anwaltskosten

  • Es gab paar Briefe zwischen meinem Anwalt und dem Anwalt meines Ex. Da mein Anwalt sehr streitsüchtig ist (alles rausholen was geht) habe ich mich von ihm distanziert. Er hat dann zwischendurch eine "Rechnung" über 500 € geschickt. Das war der Abschlag. Wofür genau weiß ich nicht. Jetzt ist es so, dass ich ich mit meinem Ex geeinigt habe und wir wollen es mit seinem Anwalt regeln. Er übernimmt die Scheidungskosten (weil ich ihm die Einrichtung da gelassen habe) und die Gerichtskosten teilen wir uns. Jetzt frage ich mich was mein Anwalt noch berechnen wird und wie usw. Mein Antrag auf Prozesskostenhilfe ist auch noch nicht geklärt. Brauche ich die überhaupt, wenn ich die Scheidungskosten nicht trage?

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • für was hast du ein mandat erteilt und in welchen bereichen wurde er bisher tätig?
    gab es eine vergütungsvereinbarung - wird da nach streitwert abgerechnet ?

  • naja, die scheidungskosten sind ja die (deine?) anwaltskosten...


    http://www.asp-rechtsanwaelte.…dung/scheidung_kosten.htm


    und wenn dein ex die übernimmt, kannst du ja beruhigt sein.
    hast du das schriftlich von ihm?


    ansonsten könnte es sehr teuer werden... :ohnmacht:





    warum vertraust du plötzlich deinem fast-ex mehr als deinem anwalt :hae::crazy




    p.s. ich denke, du solltest lieber mit deinem anwalt zusammenarbeiten und froh sein, wenn du prozesskostenhilfe bekommst :brille



    die gerichtskosten sind laaange nicht so hoch wie die anwaltskosten :ohnmacht:

  • Ich bin gerade total verwirrt. Wir haben uns wegen Kindersunterhalt "gestritten", da hat der Anwalt einige Briefe geschrieben. Aber mir wurde das alles suspekt und ich habe es vom Jugendamt revidieren lassen unb bekam Recht. Jetzt habe ich den Anwalt nicht mehr nötig weil ich mich nicht mehr streiten will. Sind Scheidungskosten nicht der Streitwert?
    Warum ist das alles so unübersichtlich?

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • juwi


    Ich habe es online ausgerechnet.



    Scheidungskosten berechnen - Kostenrechner online
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    Der Gegenstandswert berechnet sich grundsätzlich wie folgt:


    Gegenstandswert Scheidungsverfahren: 10.350,00 EUR
    Gegenstandswert Versorgungsausgleich: 2.220,00 EUR
    Gegenstandswert gesamt: 12.570,00 EUR

    1,3 Verfahrensgebühr 683,80 EUR
    1,2 Terminsgebühr 631,20 EUR
    Auslagenpauschale 20,00 EUR
    Zwischensumme 1.335,00 EUR
    19% MWSt 253,65 EUR
    Gebühren Rechtsanwalt 1.588,65 EUR

    Gerichtskosten (einf. Gebühr: 219,00 EUR) 438,00 EUR

    Kosten Scheidungsverfahren 2.026,65 EUR

    Was muss ich davon dann zahlen?

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Wir haben uns wegen Kindersunterhalt "gestritten", da hat der Anwalt einige Briefe geschrieben


    wurden hier auch summen genannt an KU und ggf. TU?

  • Er zahlt 272 €, hat vorher 100 € gezahlt ...
    Für mich muss er gar nichts zahlen weil ich arbeite. Das habe ich auch nie beansprucht.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Er zahlt 272 €,


    die frage is was dein RA gefordert hat - waren es die 272 euro - dann nehm die mal 12 und du hast den streitwert bzgl. KU und kannst googeln was das an RA-kosten so sind
    dazu noch die "scheidungsgeschichte"


    gab es sonst noch themen wo der RA aktiv war? umgang oder dgl.`?


  • Was muss ich davon dann zahlen?


    naja, WENN dein ex die kosten trägt, weil er ja schon alle möbel und auto etc. hat, dann:
    NIX :D


    aber :hae: das gibt er dir bestimmt nicht schriftlich :hae:



    gab es sonst noch themen wo der RA aktiv war? umgang oder dgl.`?


    ja, das sind die fragen :


    mit welchen themen war der anwalt befasst und


    WER hat den scheidungsantrag gestellt :ohnmacht:







    kann es sein, dass dein anwalt nicht streitsüchtig war, sondern nur verhindern wollte, dass dein mann dich über den tisch zieht?


    hätte er nicht auch trennungsunterhalt zahlen müssen, weil er deutlich mehr verdient als du :hae:

  • deine frage beschäftigt mich ziemlich :hae:


    und ich glaube, es wäre ein böser fehler und zu deinem finanziellen nachteil, wenn du deinem anwalt das mandat
    entziehst und eine gemeinsame scheidung mit dem anwalt deines ex machst.


    wenn du deinen anwalt behältst und prozesskosten- oder verfahrenskostenhilfe bekommst,
    halten sich deine kosten im rahmen, wenn du ratenzahlung vom gericht bekommst,
    evtl. zahlst du gar nichts :hae:


    wenn du aber deinem anwalt "kündigst" wirst du trotzdem!!!
    die rechnung bezahlen, weil er ja schon mit einigen "themen" befasst war :ohnmacht::(


    nochmal die frage:
    wer hat die scheidung eingereicht?

  • deine frage beschäftigt mich ziemlich


    Ich glaub was Juwi sagen will ist, dass es keinen GEMEINSAMEN Anwalt gibt, sondern immer nur ein Mandat verteilt wird und genau für diesen Mandanten muss der RA das beste rausholen, da es der RA vom KV ist gehört hierzu schon ne ordentliche Portion vertrauen, weiterhin musst du so oder so deinen RA bezahlen für das bisher geleistete von daher kannste auch gleich da bleiben, wenn dir seine Schreiben zu "aggro" sind,m dann lass dir die Schreiben vorab zum Korrekturlesen schicken und erst wenn DU das "go" gibst dürfen die seine Kanzlei verlassen...


  • Ich glaub was Juwi sagen will ist, dass es keinen GEMEINSAMEN Anwalt gibt, sondern immer nur ein Mandat verteilt wird und genau für diesen Mandanten muss der RA das beste rausholen, da es der RA vom KV ist gehört hierzu schon ne ordentliche Portion vertrauen, weiterhin musst du so oder so deinen RA bezahlen für das bisher geleistete von daher kannste auch gleich da bleiben, wenn dir seine Schreiben zu "aggro" sind,m dann lass dir die Schreiben vorab zum Korrekturlesen schicken und erst wenn DU das "go" gibst dürfen die seine Kanzlei verlassen...


    ja, du hast mich verstanden :D:thanks:



    die rechnung müsste zelda so oder so zahlen :(


    es sei denn sie bekäme prozesskostenhilfe...

  • Mein Ex hat die Scheidung eingereicht.


    Ok ich werde noch einen Termin mit meinem Anwalt machen und das bereden.


    Für mich steht bald größere Ausgabe (Zahnarztrechnung) an und ich habe einfach Angst ob ich das finanziell tragen kann ...Bis jetzt kam ich gut mit meinem Geld aus aber wenn alles auf einmal kommt. Das Auto musste repariert werden usw, dann bekomme ich echt Angst. Wenn ich das alles hinter mir hätte, könnte ich endlich ruhig leben.


    Danke fürs Zuhören, das hilft schon sehr.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Update ...


    Ich habe heute einen Brief von meinem Anwalt bekommen. Er hat mir nicht geschrieben, was ich noch bei ihm offen habe sondern, wenn ich keine Verfahrenkostenhilfe bewilligt bekomme (was wahrscheinlich ist, weil mein Einkommen zu hoch ist). muss ich die Kosten für Scheidungsverfahren und die "Folgesachen" (was ist das?) selber tragen.


    Die Kosten für das Scheidungsverfahren fallen geringer aus wenn mein Ex den Scheidungsantrag zurücknimmt bevor der Verhandlungstermin bei Gericht stattgefunden hat ...Was bedeutet das?


    Ich drehe hier durch. Ich war erst heute beim Zahnarzt und ich brauche Zahnersatz (meine Kosten 1500 €, muss ich Kredit aufnhemen). Es kann sein, dass ich nicht schlecht verdiene aber ich habe vor zwei Jahren bei Null angefangen, musste Möbel kaufen, das Auto war letzten Monat kaputt und diesen Monat habe ich saftige Nachzahlung für Betriebskosten bekommen.
    Ich frage mich ob es sich lohnt als alleinerziehend zu arbeiten denn man wird ja vera...scht wo es nur geht.


    Sorry bin jetzt aufgebracht.


    Ich überlege jetzt was ich tun soll. :krank:

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.