soll ich klage einreichen?

  • guten abend ihr lieben!
    eure letzten ratschläge haben mir so gut geholfen das ich es jetzt nochmal bei euch probiere:
    der kindsvater kümmert sich kein bischen um unser kind. ich höre nur alle zwei jahre was vom jugendamt wenns um die überprüfung seines einkommens geht. nun war es letztes jahr im september mal wieder soweit. der kv hat sich gleich einen ra genommen und über diesen mitteilen lassen, das er zwar mehr verdient aber nicht mehr zahlen kann. und wenn wir irgendwas wollen...so sollen wir vor gericht ziehen. nun ist sich das ja nicht ganz sicher wie es ausgeht. der streitfaktor wäre wohl der steuerrechtliche vorteil bei einem firmenwagen einer premiummarke. sollte der richter uns zustimmen, sind es ca 50,00 euro jeden monat die meiner tochter mehr an unterhalt zustehen würden. wenn ich verliere zahle ich die prozesskosten. ist das überhaupt richtig das ich die zahlen muss wenn ich prozeskkostenbeihilfe bekomme?
    einerseits sage ich: klar, er kümmert sich nicht, fährt ständig in urlaub und hat nbicht mal ne karte zu weihnachten oder geburtstag über
    andererseits denke ich aber auch: ach...sch**** aufs geld. fünfzig euro sind für mich zwar viel aber immer da als bittsteller zu stehen ist auch ncícht mein ding. zumal ich nun immer wieder damit konfrontiert werde.
    ich weiss es nicht...war von euch schonmal jemand in der gleichen lage? was habt ihr getan oder würdet ihr tun? und was ist wenn der kv in vielleicht zwei jahren noch mehr verdient, wird mir dann eventuell vor einem richter das negativ ausgelegt? so nach dem motto: die hat damals nicht geklagt...warum tut sies jetzt?
    vielen dank und liebe grü :hilfe sse

  • 50 euro mehr KU? wie sind denn die aktuellen zahlen, also alle, damit man sich mehr darunter vorstellen kann - wie alt is das kind usw. usf.

  • In anderer Form wurde letztens einem anderen Forumsmitglied sehr negativ ausgelegt für EUR 40,00 Mehrkostenbedarf (oder waren es die EUR 40,00 komplett also nicht gequotelt - ich erinnere mich nicht mehr) einen Streit mit dem KV anzufangen.


    Ohne weitere Informationen zu haben: Es kommt auf Deine Ausgangslage an.


    1. Habt Ihr sonst einen konstruktiven Umgang? - Nein. Also da kann ja schon einmal nicht mehr viel den Bach hinunter gehen.
    2. Hat er das Geld? - Ja (laut Deiner Aussage)
    3. Brauchst Du das Geld? / Seid Ihr knapp bei Kasse? - Ich vermute ja.
    4. Welche Signalwirkung geht von meinen Aktionen aus? ...


    Ich stimme Dir zu - es sieht mir nach einem Machtspiel seinerseits aus und lässt die Vermutung zu, dass es in Zukunft auch bei weiteren Erhöhungen zu ähnlichen Reaktionen kommen kann. Ich würde mir eine rechtliche Einschätzung geben lassen und wenn Dein RA Dir abrät, dann lass' die Finger davon. Wenn Du die Kraft und die Nerven nicht hast, ebenso.


    Ansonsten - siehe Punkt 1.-4.


    Ich finde sein Verhalten grundsätzlich nervenaufreibend. Eigentlich kannst Du ja nur verlieren. Entweder bist Du diejenige die "für relativ wenig Geld" einen Streit anzettelst, wobei es sich über die Jahre wirklich summiert und wenn Du dies nicht tust, ist es auch nicht wirklich zufriedenstellend.

  • Ich versteh da was nicht:

    der kindsvater kümmert sich kein bischen um unser kind. ich höre nur alle zwei jahre was vom jugendamt wenns um die überprüfung seines einkommens geht.

    Wieso überprüft das JA sein Einkommen? Besteht ein Titel? Oder eine Beistandschaft?


    nun war es letztes jahr im september mal wieder soweit. der kv hat sich gleich einen ra genommen und über diesen mitteilen lassen, das er zwar mehr verdient aber nicht mehr zahlen kann. und wenn wir irgendwas wollen...so sollen wir vor gericht ziehen.

    Hab ich das jetzt richtig verstanden? Das JA hat festgestellt, dass sein Einkommen sich so erhöht hat, dass er 50 Euro mehr zahlen müsste?


    Wenn das schon über das JA läuft, warum musst Du dann Klage einreichen? Wenn das JA bei Bestehen eines Titels oder einer Beistandschaft feststellt, dass das Einkommen sich so erhöht hat, dass mehr Unterhalt gezahlt werden muss, läuft das dann nicht auch über das JA weiter?

  • also kaputtmachen kann man dar gar nix. er kümmert sich nicht und will mit uns nichts zu tun haben.
    meine tochter bekommt 100% vom regelsatz. also den mindestunterhalt. sie ist in der zweiten altersstufe. und ja...wir müssen an allen ecken und enden mit dem geld knappsen und jeder monat ist eine neue herausforderung für mich. ja er verdient anscheinend gut. so geht es zumindest aus den verrdienstabrechnungen vor die das ja vorliegen hat.
    eine ra habe ich nicht. ich habe die beistandschaft beim ja. somit kümmern die sich um alles. erfahrungswerte haben die da auch nicht. sie meinten sie haben noch nie auf mehr als mindestunterhalt geklagt und lassen mir nun die entscheidung. steht also 50/50.

  • gibt es einen titel?
    welcher betrag is tituliert?
    wer hat den KU damals ausgerechnet?
    wie alt is das kind????
    was is sein netto von der damaligen berechnung und was is sien netto von heute?

  • ich habe eine beistandschaft beim ja und auch einen titel. die klage wird übers ja eingereicht. sollte es zu einer verhandlung kommen müsste ich dabei sein. wenn ich verliere muß ich (so das ja) die gegnerischen anwaltskosten zahlen. kann ich aber auch nicht verstehen, ich reiche die klage fürs kind ein und sollten da kosten anfallen...ist ein kind dann nicht mittellos?

  • das kind ist acht jahre alt. sein damaliges einkommen lag bei (angeblich)1200 euro. aufgrund des datenschutzes gibt mir das ja keine auskunft über seine jetzigen bezüge. die meinen aber das der kv nun in mindestens eine höhere stufe eingestuft werden muss

  • das kind ist acht jahre alt. sein damaliges einkommen lag bei (angeblich)1200 euro.


    wenn es damals das unbereinigte netto war....

    aufgrund des datenschutzes gibt mir das ja keine auskunft über seine jetzigen bezüge. die meinen


    dann muss er mindestens 500 euro netto mehr verdienen . ausserdem meint das JA falsch - die sollen dir die berechnung vorzeigen, damit du entscheiden kannst was du machst - am besten stellst du sie hier ein und wir sagen dir dann die berechnungsfehler vom JA ;-)


    also sind 272 euro tituliert?

  • aber ich denke nicht das die das rausrücken


    sie müssen es rausrücken, das JA übernimmt nur die tätigleit eines "RA´s für lau", wenn du ein RA hast der KU eintreiben soll, dann siehst du auch die gehaltszettel - also nix mit datenschutz gesabbel vom JA, wenn du die beistandschaft kündigst musst du ja auch die unterlagen bekommen, die sich bis dahin ergeben haben, las dich vom JA nicht verkackeiern....

  • Den Anspruch auf Auskunft über das Einkomen hat Dein Kind, das durch Dich dann vertreten wird. Du wiederum hast damit das JA mit der Beistandschaft beauftragt, hättest auch einen Rechtsanwalt nehmen können. Das ändert aber nichts daran, dass Dein Kind den Anspruch hat und Du es vertrittst. Unglaublich, dass sich das JA dann auf Datenschutz beruft und die Gehaltsunterlagen nicht rausrücken will. Spricht nicht unbedingt dafür, dass sich das Jugendamt im Bereich Unterhalt gut auskennt... :kopf


    Wie sollst Du die Chance vor Gericht beurteilen können, wenn Du die Unterlagen nie gesehen hast? Also tritt dem JA mal auf die Füsse. Aber ob die Dich mit der Einstellung ggf. vor Gericht ordentlich vertreten, bezweifel ich...

  • Ich weiß es ist ein bisschen OT und ich entschuldige mich auch dafür.... aber mir geht gerade echt die Hutschnur hoch.


    Wir diskutieren hier "nur" über 40 oder 50 Euro Unterhalt mehr... aber Hallo, es geht um das Kind und nicht um TU oder EU!!! Ich finde es auf gut Deutsch gesagt zum Kot***, wenn KM oder KV nicht zu ihrer Pflicht stehen und für das Kind sorgen. Was geht in solchen Eltern vor, die versuchen, sich um ein paar Euros zu drücken, wenn es um ihr eingenes Kind geht??????


    Ich muss mir auch von der KM anhören, dass es mir nur ums Geld geht und sie doch gar keins hat. Ja, aber es geht um KU und nicht um mein persönliches Vergnügen!!! Und dann muss sich das andere ET eben ggf wegen gesteigerter Erwerbspflicht um einen anderen Job kümmern!!!


    Sorry nochmals fürs OT, aber sowa regt mich echt auf!!!! :angry :angry :angry

  • Und dann muss sich das andere ET eben ggf wegen gesteigerter Erwerbspflicht um einen anderen Job kümmern!!!


    wieso der gesetzliche mindestunterhalt i.H.v. 180 Euro ist doch gesichert, sogar noch ein weng mehr wird bezahlt - irgendwann sollte auchmal gut sein auch ein BET hat ne gewisse verantwortung...

  • Und dann muss sich das andere ET eben ggf wegen gesteigerter Erwerbspflicht um einen anderen Job kümmern!!!



    Nöö - muss er nicht! Denn wenn er Vollzeit arbeitet kann das keiner verlangen. Und nebenbei : die jobs wo man sehr gut verdient liegen ja auch nicht gerade auf der Straße.


    Wer heute unbefristet angestellt ist macht meist eher miese bei einem Wechsel des Arbeitgebers.

  • wieso der gesetzliche mindestunterhalt i.H.v. 180 Euro ist doch gesichert, sogar noch ein weng mehr wird bezahlt - irgendwann sollte auchmal gut sein auch ein BET hat ne gewisse verantwortung...

    Ich bekommen momentan ziemlich genau 0 Euro an KU für 2 Kinder, also was nützt mir der Mindestunterhalt?. Und was meinst Du mit "irgendwann ist auch mal gut"? Du weißt genausogut wie ich, dass der UET Barunterhaltspflichtig ist und der BET für das tägliche Leben aufkommt. Also was ist "irgendwann mal gut"?

  • Nöö - muss er nicht!

    Muss er doch - unter bestimmten Voraussetzungen! Es kann nicht sein, dass das andere ET sich "zurücklehnt" in einem Teilzeitjob und sagt "Ich kann keinen KU bezahlen", aber nicht einmal VERSUCHT, einen anderen Job in Vollzeit zu finden. Dass die superjobs mit hohem Einkommen und geringer Arbeit nicht auf Bäumen wachsen, ist doch klar. Ich rede aber davon, dass ET sich verweigern, zu ihrer Pflicht für das Kind zu stehen.

  • Hase - hast du nicht gelesen was ich geschrieben habe ? Wenn er schon Vollzeit arbeitet kann das keiner verlangen. Und das ist nun mal so.


    Hier ist nirgends davon die Rede das der KV nur Teilzeit arbeitet.. Also ist davon auszugehen das er Vollzeit arbeitet. und dann kann ein Zusatzjob eben nicht verlangt werden.

  • Hase - hast du nicht gelesen was ich geschrieben habe ? Wenn er schon Vollzeit arbeitet kann das keiner verlangen. Und das ist nun mal so.


    Hier ist nirgends davon die Rede das der KV nur Teilzeit arbeitet.. Also ist davon auszugehen das er Vollzeit arbeitet. und dann kann ein Zusatzjob eben nicht verlangt werden.

    Hase... danke dafür. :D


    Mein Einwand mit dem Teilzeitjob war auf meine persönliche Situation bezogen, nicht auf die TS, entschuldige.
    Mich hatte nur aufgeregt, dass ggf. 50 Euro mehr nicht an KU gezahlt werden bzw. darüber diskutiert werden muss. Ich würde mir wünschen, dass alle KM und KV zu ihren Verpflichtungen stehen und dem KIND das zahlen, was den Kindern zusteht.