Meine Erfahrung mit dem Jobcenter

  • Die Suppe haben ihnen andere eingebrockt. Familierechtlich hat der Freund keinen Anspruch, so was wie Unterhalt einzuklagen. Sozialrechtlich ist es auch äußerst umstritten.


    Da nun das Warten auf Entscheidudungen zu lange dauern würde, bleibt ihm nur eines übrig. Sich obdachlos melden und damit postalisch eine andere Adresse zu haben.


    Mensch ehrlich die Anderen sinds wieder...die mysteriösen "Anderen" haben ja auch zum Zusammenzug gezwungen und verhindert das man sich informiert was dieser Schritt für Konsequenzen mit sich bringt.... endlich hab ichs kapiert :idee:idee:idee
    Es sind doch immer "die Anderen" :D

  • Zahlst du Steuern ? Dann informiere dich bis zu welcher Grenze du deinen Freund und alles was du für ihn zahlst ABSETZEN Kannst... DAs kann günstiger seine als ne EHE!


    Ich schreibe das jetzt zum letzten Mal...


    Sorry - aber du hättest dich wirklich mal vor dem Zusammenzug informieren können. DAS das so gehandhabt wird weiß heute eigentlich jeder... Und nochmal: Wenn man zusammenlebt dann hat man mehr als nur ein Untermietverhälntnis...


    Warum wolltest du denn unbedingt mit Freund zusammenziehen wenn ihr nicht füreinander einstehen wollt ?


    Kocht er zb nicht für dich mit ? Davon hast du auch ne Erleichterung... Macht er nicht sauber oder kauft ein während du arbeitest ? Auch das hilft letztlich dir...


    Ich halte es für Sozialbetrug jetzt wieder auseinanderzu ziehenn " nur " damit "der Staat" zahlt.. Mal drüber nachgedacht wer " der Staat " ist ? DAS sind alle Steuerzahler...


    Wenn ich keine Verantwortung für jmd übernehmen will, dann ziehe ich nicht mit jmd zusammen... So einfach ist das für mich.


    Dann bitte aber auch nicht erwarten, daß der andre dann für Dinge die einen selber betreffen Verantwortung übernimmt (zb Haushlat oder Kinder hüten)

  • Ich habe jetzt nicht alles Postings gelesen. Aber meine Meinung ist:


    Das haettest Du vorher wissen können/ müssen.


    Ihr seit mit Eurem Zusammenziehen eine Bedarfsgemeinschaft, auch ein Untermietvertrag kann eine BEZIEHUNG nicht leugnen und darum geht es


    sei froh das sie euch nicht noch Betrug unterstellen und das Rückforderungen kommen


    Wenn ich mit jemandem Zusammenziehe denke ich an die Konsequenzen, dass heisst, entweder stehe ich für ihn mit ein und wenn ich keinen Bock auf so was haette würde ich nicht zusammenziehen.


    Da bleibt wohl nur der Auszug deines Freundes und dann müsst ihr weitersehen

  • Ne, nicht nur zahlen, aber eine Einheit bildet.
    In diesem Sinne Gemeinschaft - Bedarfsgemeinschaft.
    Wohlbemerkt auch erst nach einem Jahr !


    Oder trennt ihr Eure Lebensmittel, wäscht er seine Wäsche alleine und hat sein eigenes Waschpulver und eigenes Zimmer ?

  • Zahlst du Steuern ? Dann informiere dich bis zu welcher Grenze du deinen Freund und alles was du für ihn zahlst ABSETZEN Kannst... DAs kann günstiger seine als ne EHE!


    Wenn er noch trotzdem noch Geld bekommt, dann sind das bestimmt nicht so viel Steuern, die unsere TS zahlt.


    Ne ne. Raus aus der Wohnung, postalisch zumindest. Und erst wieder rein, wenn ein eigenes Einkommen vorhanden ist.

  • Ihr seid nun mal eine Lebensgemeinschaft. Dass diese vom Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft geführt wird, ist doch klar. Wenn dein Freund nur 73 € vom Jobcenter bekommt, dürfte es ihm doch nicht schwer fallen, einen kleinen Job zu finden, wo er mehr verdient. Er gibt ja sicherlich auch auf die Kinder acht und macht den Haushalt, wenn du arbeiten gehst.

  • Wenn er noch trotzdem noch Geld bekommt, dann sind das bestimmt nicht so viel Steuern, die unsere TS zahlt.


    Ne ne. Raus aus der Wohnung, postalisch zumindest. Und erst wieder rein, wenn ein eigenes Einkommen vorhanden ist.


    Ach nun animierst du auch noch zum Betrug? na du bist ja ein ganz ehrlicher Mensch...oder wie soll man die Aussage verstehen zumindest postalisch raus da...... neue Adresse aber weiter da wohnen ?! Na vielleicht war es ja nur missverständlich ausgedrückt was ich natürlich hoffen will.

  • Nun,da würde ich mal schauen das dein Freund ganz schnell eine Arbeit findet und vielleicht diesbezügig seine Ansprüche im keller schiebt!


    Ich persönlich kenne genügend beispiele wo der eine Partner einspringt weil der andere Arbeitslos geworden ist mit allen drum und dran,welche die mit arbeit richtig pech haben, nun, ist Einstellungssache:Wen der Freund auf "ausruhen" eingestellt ist ,würde ich das auch nicht unterstützen.


    Er soll arbeiten..oder ausziehen.

  • Ach weiste Camper - deine Ratschläge sind einfach nur daneben..



    ich hoffe mal das du liebe TS wenigstens nach dem Zusammenzug mit Freund deine Steuerklasse von der 2 auf die 1 geändert hast.,... Sonst haste dich auch noch strafbar gemacht und das dicke Ende könnte noch kommen...


    Das Zauberwort ist hier " Information " und zwar vor allem was ich entscheide.... Und wenn die Entscheidung trotzdem falsch war dann muss man halt mit den Konsequenzen leben...


    Liebe TS : versetzt dich mal in die lage deines Freundes - wie fändest du es wenn du arbeitslos wirst und er hätte nen Job gefunden und würde dich wieder rauswerfen weil du ihm zu Teuer wirst...


    Übrigens - es gibt durchaus Sozialdetektive... Und der Rat Campers " postalisch raus " zeigt das die auch nötig sind.....


    Camper praktizierst du auch was du rätst ? Es hat stark den Anschein...

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  • Mein Freund findet einfach kein Job. Erhält nur Absagen


    Ich bin mal so vermessen zu behaupten daß man(n) IMMER einen Job findet WENN er denn will. Denn er ist flexibel, wo ist also das Problem? Und wenn es ein Job ausserhalt seiner Branche ist.

  • Zitat

    Letzten Juli sind wir zusammengezogen


    Dann sind die 12 Monate noch nicht rum und solange ihr nicht zusammen wirtschaftet, dein Freund nicht deine Kinder betreut und keine eigenen Kinder vorhanden sind, darf das Jobcenter euch zu diesem Zeitpunkt noch nicht als eheähnlich betrachten, also Widerspruch einreichen!

  • Ach nun animierst du auch noch zum Betrug? na du bist ja ein ganz ehrlicher Mensch...oder wie soll man die Aussage verstehen zumindest postalisch raus da...... neue Adresse aber weiter da wohnen ?! Na vielleicht war es ja nur missverständlich ausgedrückt was ich natürlich hoffen will.


    Das ist kein Betrug. Zwei getrennte Adressen sind nun mal zwei getrennte Adressen. Da sie nicht einmal ein gemeinsames Kind haben, kann ihnen dann niemand mehr eine Bedarfsgemeinschaft andichten.


    Und diese Art von Adressänderung wäre gar nicht nötig, wenn der Freund wenigstens die komplette Grundsicherung bekommen würde.


    Mehr hat er bisher ja auch nicht bekommen und die Freundin hat ihn immerhin 1 1/2 Jahre mit durchgezogen.

  • @Camper 1955 : Danke, erstmal für deine Antwort. Ich glaub, du verstehst schon wie ich das meine :Flowers ...


    Ich bin auch der Meinung (gefühlt) das ich doch nicht wirklich 'Unterhaltspflichtig' sein kann für meinen Freund. Das wäre ich wenn er mein Ehemann wär... Ich fühle mich aber in die 'Mangel' genommen vom Jobcenter unterhaltspflichtig zu sein. Wir haben den Staat niemals 'beschissen', sondern immer alles wahrheitsgemäß angegeben, abgegeben u.s.w
    Aber manchmal denke ich das der Staat doch beschissen werden will. Im übrigen sucht mein Freund sich grade eine Wohnung, weil es ihm auch gegen den Strich geht!


    Ja, er schreibt wirklich ernsthaft Bewerbungen und bekommt auch ernsthafte Absagen. Er ist kein Typ der 'kein Bock' hat, weil es hier so gemütlich ist, auf meine Kosten zu leben. Und für die, die daran zweifeln: Ja, ich liebe diesen Mann von ganzem Herzen!!! :love
    Ich wußte ja als wir uns kennenlernten das er grade arbeitslos geworden war... War doch auch alles kein Problem. Vielleicht fühle ich mich vom Jobcenter auch nur 'schlecht beraten'. Die hätten doch damals gleich sagen können das wir uns den Untermietvertrag in die Haare schmieren können und das diese Wohnung zu groß und zu teuer ist...??!!
    Was soll das? Kann ich alles nicht nachvollziehen.


    Gruß dorothea

  • Entschuldige mal bitte wenn er sich nur ne andere Adress besorgt aber mit ihr weiterhin die Wohnung und Bett teilt und sie mit Lohnsteuerklasse 2 womöglich noch rum rennt ist das sehr wohl Betrug.


    Da zahlt der Staat dann artig für ne Wohnung die nur dem Schein dient und die womöglich wer anders wirklich dringend zum wohnen gebrauchen könnte.

  • An seiner Stelle würde ich mir ne kleine eigene Wohnung suchen, schon alleine um die Tochter sozusagen zu entlasten, sie hat mit ihrem Ausbildungsgehalt nicht für den zugezogenen LG der Mutter gerade zu stehn. Eure Wochenenden könnt ihr dann ja weiterhin zusammen verbringen, aber das Zusammenwohnen war wohl finanziell ein Schuß in den Ofen. Daß da die Stimmung kippt kann ich mir gut vorstellen, es sind ja auch die Kinder der Betroffenen involviert.

  • Das stimmt so nicht ganz!!
    dorothea69 muss nicht für einen Partner generell aufkommen, da müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden!


    http://www.tacheles-sozialhilf…hnliche_gemeinschaft.aspx


    Man kann ihr auch nicht vorwerfen, sie hätte es wissen müssen :motz:


    Würden beide verdienen, wäre das Problem nicht und sie würde wohl trotzdem ihr eigenes Konto haben und IHR GELD für sich ausgeben. So eben wie es viele Paare machen, die zusammen leben.


    Ich persönlich finde es zum :kotz dass man OHNE HEIRAT im SGB II dann für den arbeitslosen Partner aufkommen soll und das eigene Einkommen so runtergerechnet wird, dass man selbst auf Alg II Niveau leben muss!


    Da ist jetzt leider so gut wie nichts mehr zu retten und da hilft nur:
    Er nimmt sich eine eigene Wohnung und so kann er trotzdem bei ihr sein.

  • Entschuldige mal bitte wenn er sich nur ne andere Adress besorgt aber mit ihr weiterhin die Wohnung und Bett teilt und sie mit Lohnsteuerklasse 2 womöglich noch rum rennt ist das sehr wohl Betrug.


    Das ist eben kein Betrug. Das Bett kann unsere TS teilen, mit wem sie will. Selbst wenn es jede Nacht ein anderer ist. Sie ist nicht verheiratet mit dem Freund, also hat dieser auch keinen Unterhaltsanspruch.


    Hier wird nur versucht über das Konstrukt einer BG jemanden zum Unterhalt zu verpflichten, der dann seine eigenen Wünsche, die mit seinem Einkommen auch realisierbar sind, auf SGB - II Niveau runter zu schrauben.


    Das ist für mich viel mehr Betrug als das, was ich vorschlage.

  • Wieviele menschen verdienen überhaupt noch genug das ein Einkommen reicht um dann nicht in die näche von ALG2 zu geraten .... ich befürchte das sind gar nicht mehr soviele

  • Wieviele menschen verdienen überhaupt noch genug das ein Einkommen reicht um dann nicht in die näche von ALG2 zu geraten .... ich befürchte das sind gar nicht mehr soviele


    Davon gibt es noch genug. Und das sind dann auch jene die sagen: "Du kannst den Partner/die Partnerin doch locker mit durchziehen."


    Klar, wenn ich 3.000 € Netto einschiebe, ist das auch kein Problem. Aber mit 1.200 €, geht das nur mit 2 getrennten Haushalten.

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()