hallo ihr lieben
bin in der 28 woche schwanger und leider alleinerziehend ..
mein arbeitvertrag läuft leider zum 30.9 aus ....
habe jetzt eine neue wohnung bezogen die ich natürlich noch selber mit meinem gehalt bezahle
doch ich weiß nicht genau die schritte und die wege die ich gehen muss was ich beantragen muss was mir zu steht
könnt ihr mir bitte helfen
vielen dank
alleinerziehend was kann ich beantragen??
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Also:
Elterngeld
Kindsunterhalt (entweder vom KV oder als Unterhaltsvorschuss vom JA)
Kindergeld
Wohngeld
ALG (ab dem 1.10)Wenn du verheiratet bist, kannst du je nachdem, was der KV verdient auch Trennungsunterhalt bekommen.
Und wieder je nach Verdienst des KV Betreuungsunterhalt (unabhängig von Ehe). -
vielen dank wann beantragt man das alles den?? nach der geburt direkt??
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Kindergeld und Elterngeld hab ich den Antrag schon 4 Wochen vor der Geburt ausgefüllt (bis auf Name und Geburtsdatum des Kindes).
Nach der Geburt dann beim Standesamt die Geburtsurkunde geholt. Da bekommt man auch eine für die jeweiligen Ämter.
Sobald du die Geburtsurkunde hast, die jeweilige Ausführung mit zum Antrag und ab die Post zum zuständigen Amt.
Hat bei mir nur 1,5 Wochen gedauert, bis ich den Bescheid hatte.Dann auch schon vier Wochen vorher zum Jugendamt mit dem KV zusammen um Vaterschaftsanerkennung zu unterschreiben und
entweder Antrag für den Unterhaltsvorschuss zu holen, oder den Unterhalt den der KV zahlen muss berechnen zu lassen.Da du jetzt schon weißt, dass du ab dem 1.10 "arbeitsuchend" bist, kannst du jetzt schon mal beim zuständigen Jobcenter anrufen
und dir nen Antrag geben lassen. Außerdem nen Termin um ALG zu beantragen.Wohngeld kannst du jederzeit beantragen. Allerdings hängt es von deinen Einkünften ab, ob und wieviel du bekommst.
Ich war 3 Monate vor der Geburt bei der profamilia um mich über diese ganzen finaziellen Sachen beraten zu lassen.
Ich würde dir raten, alle Anträge vor der Geburt auszufüllen und absende bereit zu Hause liegen zu haben. Nach der Geburt
wirst du erst mal keine Lust haben, dich um diese Dinge zu kümmern -
vielen vielen dank hast mir sehr geholfen^^
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Gerne
Hoffe du hast noch eine schöne :schwanger und kannst alles problemlos regeln.
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Ich würde dir auch raten, zu einer Beratungsstelle zu gehen. Die erklären dir genau, wann du was und wo beantragen musst/kannst.
Ich war bei der Caritas und die haben mir super Broschüren und alles mitgegeben, wann und bei welcher Behörde ich was beantragen kann. Das hat mir damals auch super geholfen.
Schöne weitere :schwanger Zeit...LG
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hallo
ALG II solltest du Anfang September beantragen, weil es ja auch immer etwas Zeit braucht..
Gruß
Igrainne -
ich bekomm ab ende august mein letztes normales gehalt und eltern geld reicht ja nicht muss ich das nicht dann für ab den 1.sep beantragen?
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ALG II solltest du Anfang September beantragen, weil es ja auch immer etwas Zeit braucht..
Warum soll sie ALG II beantragen? Sie bekommt doch erst mal noch ALG I. Sie "arbeitet" doch bis zum 30.09.
Und ich würde es sogar jetzt schon mal in dir Wege leiten und mich mit dem Jobcenter in Verbindung setzen... -
ich bekomm ab ende august mein letztes normales gehalt und eltern geld reicht ja nicht muss ich das nicht dann für ab den 1.sep beantragen?
Ja
ab 6 Wochen vor der Geburt ist sie nicht mehr im ALG I...Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse gibts dann nur...
Gruß
Igrainne -
àhh
also ich habe auch gehört das mir alg1 nicht zusteht da ich ja so oder so auch in dem einenmonat nicht arbeiten kommen kann deswegen muss ich alg2 sofort beantragen oder :wow boa voll kompliziert das alles ich habe angst was falsch zu machen und dann da zu stehen und keine miete zu haben ich habe voll die panik :nixwieweg :hilfe
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àhh
also ich habe auch gehört das mir alg1 nicht zusteht da ich ja so oder so auch in dem einenmonat nicht arbeiten kommen kann deswegen muss ich alg2 sofort beantragen oder :wow boa voll kompliziert das alles ich habe angst was falsch zu machen und dann da zu stehen und keine miete zu haben ich habe voll die panik :nixwieweg :hilfe
Naja deswegen auch ALG II und Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse
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Oh, das wusste ich nicht. Aber wenn sie doch einen Arbeitsvertrag bis Oktober hat und auch vorher immer gearbeitet hat...
Warum ist das denn so? -
voll kompliziert das alles ich habe angst was falsch zu machen und dann da zu stehen und keine miete zu haben ich habe voll die panik
Ich empfehle dir wie gesagt zu einer Beratungsstelle zu gehen. Caritas, profamilia,...
Die sagen dir genau wann du was und wo beantragen musst.
Keine Panik! Das schaffst du alles. Versuche so viel wie möglich jetzt schon auf den Weg zu bringen, damit du die ersten Wochen mit
deinem Baby genießen kannst und keinen Bürokratiekrieg hast. -
Naja weil man/frau ab 6 Wochen vor der Geburt nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, bis 8 Wochen danach, laut dem Mutterschutzgesetz....
Gruß
Igrainne -
Naja weil man/frau ab 6 Wochen vor der Geburt nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, bis 8 Wochen danach, laut dem Mutterschutzgesetz....
Ach ok. Aber nach dem Mutterschutz bekommt sie dann theoretisch ALG I ?
Sorry für OT, aber wusste das echt nicht und finde es verwunderlich.Danke für die Erklärung!
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Ach ok. Aber nach dem Mutterschutz bekommt sie dann theoretisch ALG I ?
nur wenn sie einen krippenplatz fürs baby hat und arbeiten möchte (statt elternzeit zu nehmen)
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Nach 8 Wochen nach der Geburt kann sie ALG bekommen,wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, die Babybetreuung gesichert ist und sie mehr als 15 Stunden wöchentlich arbeiten kann..
Gruß
Igrainne -
okay werde mich mal genau beraten lassen vielen dank ihr lieben :winken: :winken: :winken: :winken: :winken: :thanks: :thanks: :thanks: