Scheidungsvereinbarung - Frage

  • Grüßt euch,


    vor Wochen habe ich von meinem Notar eine vorgefertigte Scheidungsvereinbarung erhalten.


    Was mich irritiert: In der Vereinbarung steht, das mein Mann und ich beide sehr schwerhörig sind ( :radab). Hörgeschädigt hätte schon gereicht.
    Meine Frage: Muss es in der Vereinbarung stehen, dass wir beide hörgeschädigt sind bzw. eine Behinderung haben?


    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von goldmädchen82 ()

  • Immerhin weist es auf beiderseitige Schwerbehinderung hin....


    was sich u.U. auf nachehelichen Unterhalt auswirken kann - je nachdem was ihr da alles beschlossen habt...

  • Ein Freund von mir hat mich gefragt, was für einen Sinn dieser Text ergibt. Deswegen die Frage.

  • Ein Freund von mir hat mich gefragt, was für einen Sinn dieser Text ergibt. Deswegen die Frage.


    Das habe ich mich allerdings auch gefragt, in wie weit das für eine Scheidung relevant sein soll. Allerdings kenne ich mich im Unterhaltsrecht nicht aus, kann das da echt eine Rolle spielen ???

  • Ich schätze mal, dass Dein Ex unter Umständen behinderungsbedingte Kosten geltend machen will. Das kann eine Begleitperson sein, weil er nicht gefahrlos am Straßenverkehr teilnehmen kann.


    Das kannst Du für Dich unter Umständen auch geltend machen, aber wenn kein bereinigtes Einkommen da ist, dass Deinen Mehrbedarf tragen kann, wirst Du eben an eine andere Stelle und nicht an den KV verwiesen.


    Ihr habt sicher beide auch einen Schwerbehindertenausweis mit entsprechenden Merkzeichen.


    lg


    Camper