Grüßt euch,
vor Wochen habe ich von meinem Notar eine vorgefertigte Scheidungsvereinbarung erhalten.
Was mich irritiert: In der Vereinbarung steht, das mein Mann und ich beide sehr schwerhörig sind ( :radab). Hörgeschädigt hätte schon gereicht.
Meine Frage: Muss es in der Vereinbarung stehen, dass wir beide hörgeschädigt sind bzw. eine Behinderung haben?
Gruß