hallo,
seit april sind wir, wenn auch noch zusammen wohnend, getrennt lebend.
wie ist das mit dem versorgungsausgleich? ich meine den akt, wo rentenanwartschaften vom einen auf den anderen übertragen werden.
wann wird das berechnet?
von wem?
und wer veranlasst das?
kostet das was?
muss das vor dem scheidungstermin über die bühne gegangen sein?
was ist da sonst noch wissenswert?
bisher habe ich ansich recht gut den überblick, was die formalitäten anget. aber hier fehlts ir so völlig :rotwerd
danke!