Was passiert wenn ich gestern gestorben wäre...

  • Hallo Ihr Lieben,


    heikles Thema, welches aber, denke ich, angesprochen werden muss.


    Kurz zu unseren Verhältnissen: Ich habe mich im Januar vom KV getrennt, seitdem hat er unsere Tochter (13 Monate) vielleicht 5 Mal gesehen. In unserer Beziehung hat er sich auch nicht um die Kleine gekümmert, er war beruflich sehr eingespannt (Außendienstmitarbeiter) und nur am WE zu Hause. Am WE hat er dann auch nur sein Ding gemacht. Von Familienleben keine Spur-keine gemeinsamen Spaziergänge ect. Ich hatte immer das Gefühl wir waren ein absoluter Störfaktor. Grund der Trennung waren ständige Streitigkeiten wegen Kleinigkeiten die in Drohungen endeten...


    Bis heute konnte unsere Tochter also keine richtige Beziehung zu ihrem Vater aufbauen (wenn sie ihn gesehen hat, hat sie sich richtig an mir festgekrallt und wollte nicht von meinem Arm-ansonsten ist sie ein sehr aufgeschlossenes Mädchen und geht gerne zu bekannten Gesichtern, wie Oma, Opa ect.). Ich habe alle Versuche aufgegeben ihm klarzumachen, dass er auch andere Pflichten hat außer den Zahlemann zu spielen. Er muss sein Verhalten mit seinem Gewissen vereinbaren. Ich habe nicht mehr die Kraft dazu...


    Da wir nicht verheiratet waren habe ich das alleinige Sorgerecht.
    Nun zu meiner eigentlichen Frage: Was wäre passiert, wenn mir gestern etwas passiert wäre (tödlich verunglückt oder schwerwiegende Krankheit) und ich meiner elterlichen Fürsorge nicht mehr nachkommen könnte?
    Geht unsere Tochter dann zu ihm? Trotz oben genannter Situation? Oder zu den Paten? Zu den Großeltern? Kann man das irgendwie regeln?


    Wäre Euch super dankbar für ganz ganz viele Antworten und danke schon jetzt *gruß* winnie

  • Wenn er sie will, kriegt er sie auch. Großeltern oder wer, kommen nur in Frage, wenn er sein okay gibt. Aber er kann natürlich das Sorgerecht kriegen und das Aufenthaltsbestimmungsrecht und sagen, dass dein Kind bei Oma wohnen soll.

  • Hallo Winnie,


    es gibt da schon ein paar eventuelle Möglichkeiten.


    Du könntest zum Beispiel bei einem Notar ein Testament hinterlegen , in dem Du verfügst, das für den Fall das Dir etwas passiert , Dein alleiniges Sorgerecht auf die Grosseltern ( wenn sie nicht gerade über 70 sind ;-) ) , oder auch andere , Dir nahestehende Verwandte ( Dein Bruder, Deine Schwester etc. ) übetragen wird .


    Möglichst auch mit dem Zusatz, das Dein Kind kaum Kontakt zum Vater hat/hatte.


    Das Jugendamt wird dann in dem Fall nach Deinem *Ableben* die Wohn - und Lebensverhältnisse desjenigen überprüfen , den Du als Sorgeberechtigten im Testament angegeben hast , und wenn die Verhältnisse für ein Kind geeignet sind, das Sorgerecht auf denjenigen auch übertragen.


    Denn das Jugendamt muss sich an das Testament halten, es sei denn, das Wohl des Kindes wäre bei der angegebenen Person gefährdet
    ( daher auch vorher die Überprüfung ).

    Viele Grüße,


    Heike *3/69
    mit Jaqueline *6.6.92, 30.SSW --->Tetra - Spastik, Epilepsie
    und Sarina Joelle *2.2.99, 40.SSW, gesunde Hexe
    und Marcel *6.6.92 - 9.6.92, 30.SSW, im Herzen

  • Soweit ich informiert bin kann ich dem was Heike sagt zustimmen, wenn dein letzter Wille begründet wer das Sorgerecht bekommen kann wird das vom JA berücksichtigt und auch in den meisten fällen berücksichtigt!!!
    Bei mir ist es auch so, der Kleine kennt seinen Vater nicht mehr! So werde ich das auch mal notariell so festlegen! Zum Wohle des Kindes!!!!!
    Und hoffen bis der Kleine 18 ist das mir nix passiert! :bet

  • Vielen Dank Leute, übe rgenau dieses Thema mit ähnlicher Problematik habe ich mir auch schon länger Gedanken gemacht. Nur leider habe ich das alleinige Sorgerecht noch nicht. Sobald ich dieses habe, werde ich ebenfalls zum Notar gehen und für meinen kleinen vorsorgen.


    Gruß Leene

  • Ich habe das so gemacht, wie Heike es angeführt hat.
    Jedenfalls für den Großen. Der KV ist Junkie. Meine Mutter
    kriegt gemäß meinem Testament meinen Großen. Das ABR
    würde sie aber an den Papa (KV meines zweiten) abgeben,
    sofern dieser meint, dass er es packt beide aufzuziehen.


    Meine kleine Schwester ist erst 12 und meine Mutter hat
    das auch im Testament verfügt, dass ich sie dann kriege,
    sofern meine Ma was passiert, bevor meine Sis 18 ist.


    Lg cc

  • @chicken Hat das was gekostet solch Testament beim Notar zu hinterlassen? Wieviel? An wen muss man sich so wirklich wenden?

  • Habe damals für das Testament 37 DM bezahlt.


    War einfach bei irgendeinem Notar. Hatte vorher angerufen
    und gesagt, worum es geht und hatte dann den Termin.


    Du musst es ja eh vorher alleine schreiben, damit es die Wirkung
    eines Testaments hat. Also handschriftlich und dann wird es nur
    beglaubigt.


    LG cc

  • Hi Ihr Lieben,


    ich danke Euch für die Antworten und werde auch solch ein "Sorgerechtstestament" schreiben und vom Notar beglaubigen lassen. Gleich nächste Woche...


    Lieben Gruß Winnie ;)

  • Hallöle!


    Ich wollte mich mal kurz zu dem Thema melden, da ich gerade in einer ähnlichen Situation stecke.
    Ich habe mich von einem netten Notar beraten lassen, was man in so einer Situation veranlassen kann.
    Im meinem Fall will ich um jeden Preis verhindern, dass meine beiden Kinder zu meinem Ex kommen, wenn ich plötzlich sterben sollte, bzw. zu einem Pflegefall werden würde und keine eigenständigen Entscheidungen mehr treffen könnte.
    Der Notar sagte, es würde genügen ein Testament aufzusetzen (handschriftlich!), in dem ich diesen Wunsch darlege und ihn auch begründe, WARUM ich nicht will, dass die Kinder zu ihm kommen (z.B. weil er Drogen nimmt, weil er die Kinder misshandelt etc.), und zu wem die Kinder sollen, wenn ich sterben sollte (in meinem Fall mein jetziger Partner mit dem ich auch mit den Kindern zusammenlebe). Für den Fall, dass ich ein Pflegefall werden sollte, soll ich eine Generalvollmacht an meinen Freund ausstellen, die im Grunde genauso aussieht wie das Testament, halt nur dann in Kraft tritt wenn ich "nicht ganz tot" bin, denn als Pflegefall nützt mir, bzw. den Kindern, ein Testament nämlich NICHTS :hm... ...
    Das Testament und die Generalvollmacht müssen dann dort aufbewahrt werden, wo sie im Falle eines Falles auch gefunden werden können. Meine Mutter hat sich gleich bereit erklärt die beiden Dinger bei sich im Bankschließfach aufzubewahren.
    Ach ja, und der Notar sagte noch, dass es unnötig sei das Testament beglaubigen zu lassen. Man müsse es halt nur handschriftlich anfertigen (mit Datum und Unterschrift) und jemanden den man vertraut darüber informieren das es existiert und wiegesagt wo genau es sich befindet.


    Vielleicht hilft Dir das auch weiter!
    Gute Nacht und lieben Gruß, Eulchen

    Der richtige Weg ist nicht unbedingt der einfachste...