Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine ganz kurze Frage: Was ist, ist der Vater des Kindes tatsächlich unbekannt?
Beim Erzeuger meines Kindes handelt es sich um einen One-Night-Stand bei einem Club-Besuch. Ich war, als ich noch nicht wusste, dass ich schwanger bin, noch öfter in dem Club, habe ihn aber schon nicht mehr getroffen. Als ich dann wusste, dass ich schwanger bin, war ich noch einmal dort und habe viele Leute angesprochen, die ich vom Sehen kannte, aber niemand kannte diesen Kerl.
Ich weiß nur seinen Vornamen, aber nicht, woher er kommt oder Ähnliches - und da ich zugegebenermaßen auch nicht ganz nüchtern war, als das passiert ist, kann ich mich auch nicht mehr an jedes Detail erinnern :ohnmacht: Sehr peinlich...
Nun frage ich mich, ob ich überhaupt zum Jugendamt gehen muss oder ob es reicht, wenn ich den Vater beim Standesamt als unbekannt angebe...? Ich habe nicht vor, irgendwelche staatlichen Leistungen zu beantragen, da ich selbst der Meinung bin, dass mir ein Unterhaltsvorschuss nicht zusteht (ist ja schließlich eine Ersatzleistung, wenn der Vater nicht zahlt). Außerdem gehe ich arbeiten und bekomme nach der Geburt Elterngeld, womit ich unseren Lebensunterhalt bestreiten kann.
Danke schon mal
Liebe Grüße,
Sarah + Würmchen 29+3