Umgang ohne Info zum Aufenthalt

  • Zitat

    Original von CrazyChicken
    Dennoch versteh ich dann wieder auch nicht, warum z.B. bei gemeinsamen
    Sorgerecht der Vater einem Umzug und ähnlich zustimmen muss, wenn es
    widerum egal ist, wo sich das Kind bei Ausübung des Umgangs aufhält :radab


    Weil bei einem Umgangsrecht der Aufenthalt egal ist, da dieser nicht dauerhaft ist. Im Falle eines Umzugs sieht das ganz anders aus!


  • Rechtlich gesehen muss man den Kinderausweis immer mitgeben bzw. bei sich tragen, ob Ausland oder nicht , denn es ist dient der Identität!


    z.B. bei einem Unfall etc.

  • Zum Thema Umzug habe ich vorhin gelesen, dass man auch
    ohne Eiwilligung des KV umziehen kann... auf einer anderen
    Seite stand da noch, dass er zustimmen muss, damit der Um-
    gang gewährleistet bleibt... und dann doch wieder anders...


    Und zum Thema Urlaub ohen Sorgerecht im Ausland, hab ich ein
    Urteil gefunden, wo sogar der Vater gewann, obwohl er es nicht
    wie vereinbart abgegeben hat...


    Sorry ich finde, ein wenig Loyalität, ist dennoch seitens des KV
    angebracht... mal ganz davon ab, dass man sich ja dennoch auch
    um das Kindeswohl sorgt.


    edit: nicht etwa, weil ich dem KV nichts zutraue oder so, sondern
    eher, weil ich gerne wüsste, dass alles tutti ist, bei beiden nicht
    nur dem Kind... erst recht, wenn sie irgendwo hinfahren, bin ich
    wieder so, dass ich gern wüsste, ob sie heile da angekommen sind,
    und ich behaupte mal keine Übermutter zu sein


    hier das Urteil...


    OLG Karlsruhe


    Az: 1 Ws 240/02


    Beschluss vom 21.08.2002


    Kommentar vom Admin
    Editiert

    Einmal editiert, zuletzt von CrazyChicken ()

  • Eine Pflicht , die Kinderausweise immer mitzuführen oder mitzugeben, setzt aber m.E. voraus, dass es gesetzlich vorgeschrieben wäre, einen Ausweis überhaupt erstmal anfertigen zu lassen für jedes Kind. Will ich aber nicht mit dem Kind ins Ausland bzw. ist es für das Kind auch nicht geplant, brauche ich auch keinen solchen Ausweis/Paß.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.


  • sry... to late ... im Übrigen finde ich, auch wenn du
    Admin bist, kannste das auch bissi netter schreiben...

  • Zitat

    Original von meziel


    Rechtlich gesehen muss man den Kinderausweis immer mitgeben bzw. bei sich tragen, ob Ausland oder nicht , denn es ist dient der Identität!


    z.B. bei einem Unfall etc.


    Im Inland nicht, meziel.
    Meine Kinder haben derzeit noch keinen Ausweis bzw. Pass, die kriegen erst nächstes Frühjahr einen, damit ich mit ihnen auch ins Ausland reisen kann.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Zitat

    Original von Kaj


    Im Inland nicht, meziel.
    Meine Kinder haben derzeit noch keinen Ausweis bzw. Pass, die kriegen erst nächstes Frühjahr einen, damit ich mit ihnen auch ins Ausland reisen kann.


    Kaj,


    ich mag das bezweifeln, aber ich werde mich mal informieren.


    Beispiel: Du kommst in eine Polizeikontrolle. Du kannst dich ausweisen, aber kannst Du auch nachweisen, das es sich tatsächlich um Dein Kind handelt?


    Oder noch besser: Ich bin mit einem Kind unterwegs, unehelich geboren und somit verschiedene Nachnamen! Wie will ich nachweisen, dass es sich tatsächlich um mein Kind handelt?

    Einmal editiert, zuletzt von User1 ()

  • Zitat

    Original von meziel


    Oder noch besser: Ich bin mit einem Kind unterwegs, unehelich geboren und somit verschiedene Nachnamen! Wie will ich nachweisen, dass es sich tatsächlich um mein Kind handelt?


    Aha und wie weist man das mit Ausweis nach?


    Da steht weder in deinem, noch in dem des Kindes,
    wer die Eltern sind...


    Bei meinem Sohn jedenfalls steh da nichts, und selbst mittels
    Geb.urkunde könnte der KV nicht nachweisen, dass es sich
    um sein Kind halndelt, weil er nirgends steht.


  • Also liebe CrazyChicken,


    erstmal hat jeder Vater, der auch die Vaterschaft anerkannt hat, ein Anrecht darauf in der Geburtsurkunde zu stehen. Mit der Anerkennung zum Standesamt und schwuupps steht man drin. Ohne diese hätte Vater einige Probleme was z.b. Steuerrecht o.ä. angeht.


    Und was den Ausweis angeht: Der Ausweis soll dazu dienen ein Dokument mit sich zu führen, was die Identität des Kindes zeigt.
    Wenn ich also Kind und Ausweis habe, ist die Wahrscheinlichkeit das meine Aussage der Wahrheit entspricht ein vielfaches höher als von einer Entführung auszugehen, oder? Ich habe noch nie von einer ENtführung gehört, wo der Täter/ vorher noch den Eltern eingebrochen ist umd den AUsweis zu stehlen :aetsch!

  • naja....ich wurde mal von der polizei angehalten und tatsächlich gefragt, ob es sich um mein Kind handelt. Bin nicht der leibliche vater und da kommt man bei ner Antwort schon ins schwitzen..*g*..die Kurze hat halt Papa zu mir gesagt, da war das Problem gelöst... :aetsch

  • :aetsch selber ätsch ;)


    Könnte noch was anführen, aber das wäre derart off Topic,
    dass ich es besser lasse. Gut, dass die Chance dann besser
    ist, ist richtig.


    Äh für das Steuerrecht ist aber nicht die Eintragung in der
    Geb.Urkunde maßgeblich.


    Sicher hätte er ein Recht, wollte das aber nicht, jedenfalls ist
    das bei dem KV meines ersten so und da ich seine Unterschrift
    benötigt hätte, habe ich nur Nr. mit "ordentlicher" Geb.urkunde.

  • Ich kann euch ja mal ne wahre Geschichte erzählen, zum Thema Ausweis, Umgang und Ausland:


    Ich bin vor 4 Jahren das erstmal mit meiner Tochter alleine in den Urlaub geflogen (Türkei) ! Morgens um halb fünf am Frankfurter Flughafen wollten wir Richtung Boarding und mussten in die Zollkontrolle. Ich hatte meinen Perso, Kinderausweis von Yamina, alles super. Papiere an den netten grünen Mann abgegeben und der schaute mich an wie sonst noch was (kenne ich schon, liegt an meinem Nachnamen :pfeif)! Dann fragte er mich wer das Kind ist! Ich sagte meine Tochter! Meinte er doch glatt: Das kann ja jeder behaupten :hä (Recht hat er ja) ! Er meine Tochter gefragt, sie ja, das ist mein Papa! Lange Rede kurzer Sinn: Kein Durchkommen!!!!! Er seine Hütte abgeschlossen und wir mussten mit in das Quartier der Bundespolizei!


    Zwei Beamten befragten dann meine Tochter x-mal! Ob ich denn wirklich der Vater bin oder ob ich ihr das nur eingeredet habe etc. Meine Tochter war gerade sechs geworden und die wußte echt nicht was da gerade geschieht! Nachdem ich dann dazwischen gegangen bin, weil meine Kleine echt schon Pipi in den Augen hatte, habe ich denen die Telefonummer meiner Ex gegeben mit der Bitte da einfach anzurufen. Habe gebetet das die auch zu Hause ist, sonst wär aber echt Essig gewesen mit Urlaub. Naja, man hat sie dann erreicht und gut war! Unser Flieger war schon fast voll. Da kam mir echt ein Geistesblitz, denn ich stellte mir die Frage was denn wäre wenn beim Rückflug die türkischen Behörden den gleichen Zirkus veranstalten würde?????


    Bin nochmal zurück zu den Grünen und bat um eine Art Bescheinigung! Nach langen Hin und Her habe ich dann ein Dokument bekommen, natürlich gegen Gebühr :frag! Den netten Herren fragte ich dann noch wie ich sowas eigentlich nachweisen kann. Er sagte: Ganz einfach, entweder Bescheinigung der Mutter mit beglaubigter Unterschrift oder eben das Gerichtsurteil in dem drin steht, das ich zu der gewissen Zeit das Kind habe! So einfach ist das also!


    Mir war jedenfalls wohler mit dem Wisch und den Flieger haben wir dann als letztes dann auch bekommen :schwitz !


    Edith: Es hat Nerven gekostet, keine Frage, aber die Aktion fand ich eigentlich nicht schlecht, denn da weiß man wenigstens das drauf geachtet wird. Wobei, ein Jahr später hatte ich dieses Urteil mit und was war: Hat keine Sau interessiert :wand !

    Einmal editiert, zuletzt von User1 ()


  • Den letzten Absatz habe ich jetzt überhaupt nicht verstanden :Hm!


    Doch, ohne Geburtsurkunde bekomme ich das halbe Kind nicht auf die Steuerkarte. Und wenn ich da nicht drin stehe? Was meinste was mein Arbeitgeber macht?

  • Zitat

    Original von meziel


    Doch, ohne Geburtsurkunde bekomme ich das halbe Kind nicht auf die Steuerkarte. Und wenn ich da nicht drin stehe? Was meinste was mein Arbeitgeber macht?


    Erfahrungsgemäß kann ich nur sagen, dass dies eher von der
    Vaterschaftsanerkennung abhängt. Denn der KV von meinem
    großen steht nicht in der Urkunde, und er hat dennoch die 0,5.


    Aber das hier alles bei jedem sowieso anders ist und gehändelt
    wird, haben wir ja bereits festgestellt.


    LG

  • Zitat

    Original von meziel


    Den letzten Absatz habe ich jetzt überhaupt nicht verstanden :Hm!


    Na das hab ich ja auch nur wenig wirr geschrieben :D


    Wollte damit sagen, dass der der KV meines ersten Sohnes das
    nicht wollte. Beim zweiten Kind ist alles ordentlich in der Urkunde
    vermerkt.

  • Auch ohne Papiere kommt Papa weit, was Steuer usw. betrifft, wenn er nur will, so meine Erfahrung.
    Dem KV meines Sohnes war es egal, ob er in der Urkunde steht, so hat er eben nur einen "Nebeneintrag", die Titulierung und vollstreckbare Ausfertigung hat er alles bei mir liegen lassen und auch nie verlangt.
    Trotzdem hatte er inzwischen einen RA wg. Unterhalt, nachdem er arbeitslos geworden ist, hat das Kind auf der Lohnsteuerkarte usw. usf. Alles ohne Originaldokument oder andere Nachweise (von denen ich ja dann wissen müßte)....... :hä

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    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

    Einmal editiert, zuletzt von chaosmaus ()

  • Dein Beitrag ist natürlich extrem geistvoller und trägt absolut zum Thema bei... :hm...


    Du hast zu viel Langeweile!

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ich? Meinste mich? :hm... laß mal meine Langeweile hält sich dank Ex extrem in Grenzen!


    Ich wollte einfach mit dem kurzem Posting uns alle auf das ursprüngliche Thema bringen! Es glitt mir einfach zu sehr ab und was ich dazu finde habe ich doch schon mehrfach kund getan!


    Vor allem wieso so giftig?
    Außerdem Süße ist auch dein Beitrag nicht wirklich dazu beitragend das wir wieder auf das Ausgangsposting zurück kommen! :D