ZitatOriginal von CrazyChicken
Dennoch versteh ich dann wieder auch nicht, warum z.B. bei gemeinsamen
Sorgerecht der Vater einem Umzug und ähnlich zustimmen muss, wenn es
widerum egal ist, wo sich das Kind bei Ausübung des Umgangs aufhält :radab
Weil bei einem Umgangsrecht der Aufenthalt egal ist, da dieser nicht dauerhaft ist. Im Falle eines Umzugs sieht das ganz anders aus!