Eigentumsverhältnisse klären - Anwalt oder kann es auch das Jugendamt?

  • Hallo,
    mein Ex und ich haben eine Wohnung im Haus seiner Eltern vor der Ehe ausgebaut. Damals sollte es von der Erbmasse getrennt werden, damit mein Ex auch nicht noch etwas an seine Schwester abgeben muss, wenn die Eltern sterben. Für mich ist es logisch, dass es einen Grundbucheintrag geben muss. Der Anwalt meines Ex hat behauptet, dass er nicht im Grundbuch steht ...
    Ich frage mich ob ich es prüfen lassen sollte. Solll es mein Anwalt machen oder macht das auch das Jugendamt? Es geht darum, dass er die Raten nicht als Belastung angeben darf beim Kindesunterhalt wenn ihm die Wohnung gehört ...das sagte mir mein Anwalt.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Hmm-- warum darf er die raten nicht als Belastung angeben ?? Höre ich zum ersten Mal. Wenn eine Wohnung ( Haus )etc auch als zb Altersabsicherung vorgesehen ist , dann darf man das wie jede andere Belastung in der Hinsicht als Belastung angeben....


    So wurde es mir gesagt !


    ob das so stimmt - nicht sicher bin..

  • mir ist bekannt, wenn ihm die Raten angerechnet werden, dann wird ihm ein Wohnvorteil gegengerechnet...
    meist eine mehr oder weniger Nullnummer-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hier steht was anderes: klick Zinsen für eine Immobilie können sehr wohl abgezogen werden als Belastung nach einer Scheidung.


    Da sind auch Berechnungsbeispiele drin....