wie ist das mit Wohngeld??

  • Hab da mal ne dumme Frage!


    Wie läuft das mit Wohngeld, wenn ich zur zeit noch ne Wohnung habe, die größer und teurer ist als erlaubt?
    Hab ja bis jetzt noch keine neue Wohnung gefunden.
    Und darf man über Geldreserven verfügen wenn man Wohngeld oder auf Sozialhilfe beantragt??? Hab ne Lebensversicherung und ich möchte diese nur ungern kündigen, das wären zu hohe Verluste.


    Über antworten würde ich mich sehr freuen.

  • Das ist erstmal ein großer Unterschied, ob du Sozialhilfe (=ALGII) oder lediglich Wohngeld als Zuschuß zum Elterngeld beantragst.
    Außerdem, sollte ich es richtig in Erinnerung haben, hast du doch einen Job, in den du wieder einsteigen kannst....??
    Somit wäre deine "Notlage" nur vorübergehend. Wenn du die Wohnung nach deiner Erziehungszeit aus eigenen Kräften wieder unterhalten kannst, (also ohne ALGII) , ist ein Umzug nicht unbedingt angezeigt, weil unwirtschaftlich. Du bräuchtest dann ja auch Umzugskostenübernahme usw.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Sozialhilfe bekomme ich nicht! Wollte das wohngeld nur als zuschuß beantragen.
    Habe nur heute Erfahren, daß das Elterngeld nicht so groß ausfällt wie ich erwartet hatte. Damit wird es echt schwer alle Rechnungen zu decken.
    Einen Job habe ich, aber was ist mit dem Zwerg wenn das Eltergeld nicht mehr gezahlt wird, spätestens dann müßte ich ja ALG II beantragen.


    Das überfordert mich gerade total. Mußte mich bis jetzt noch nie mit so was auseinander setzen.

  • Mist, beim abschicken der Antwort wieder was schiefgegangen.....
    Also nochmal in Kurzfassung:
    Wenn der Verlust der Lebensversicherung mehr als zehn Prozent beträgt bei sofortiger Verwertung, ist dies nicht zumutbar.
    Falls du Anspruch auf ALGII hast und nicht Wohngeld, wird dir das die Stelle sagen können. Vom Elterngeld bleiben bei ALGII ja 300€ anrechnungsfrei.
    Bei Wohngeld spielen deine Versicherungen keine Rolle, Vermögen auch nicht (werden ja keine Millionen sein...... :kicher ).
    Später, nach Wegfall Erziehungsgeld, gibt es z.B. Kinderzuschlag, Sozialgeld für`s Kind, oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (ALGII). Wenn du arbeitest, sind die Grenzen nicht so eng gesteckt wie bei komplettem ALGII-Bezug.
    Du hast Freibeträge, Werbungskosten, Jobticket/PKW kannst du absetzen, uva. .
    Bis dahin ist ja noch etwas Zeit, hol dir Broschüren oder lies im Internet, da gibt es doch so verschiedene Rechnerangebote.... Rechne in Ruhe alles durch.

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  • Also ich weiß nur das wenn du ne größere Wohnung hast und teuere muss du das was größer ist und teurer selber aus eigener Tasche bezahlen. Das heißt dir steht eine Wohnung mit 65qm zu und je nach Mietspiegel soll die ich sag mal jetzt 450euro Warm kosten so ist des zumindest bei mir. Wenn darüber hinaus kommst also mehr als 450 Euro bezahlst muss halt dazu bezahlen. Aber genaueres kann dir das Wohnamt sagen und da würde ich mich auch erkundigen.

  • Nochmal stöber......


    "Das Amt (Anm.:Wohngeldstelle) interessiert sich nicht für ihr Vermögen, sie brauchen also keine Ersparnisse offen zu legen, ............Das Amt prüft auch nicht wie bei ALGII-Empfängern, ob ihre Wohnung angemessen ist oder zu groß.....".


    Quelle: 111 Tipps zu ALGII und Sozialgeld, DGB-Bundesvorstand, 2.Auflage

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  • Wenn ich jetzt nur Wohngeld beantrage, habe ich dann wohl gute Chancen, da die Miete größtenteils übernommen wird???
    Möchte jetzt im Moment noch nicht zur ARGE. Das wird mir nächstes JAhr bevor stehen, wenn das Elterngeld weg fällt.

  • "Aussuchen" geht aber leider nicht. Bekommst du so viel wie der ALGII-Satz ist, oder drunter (Erz.geld ab 300€ mitgerechnet), mußt du zur Arge. Dann wirst du auch vom Wohngeldamt dorthin verwiesen.
    Bekommst du darüber, kannst du das Wohngeld beantragen. Kindergeld wird glaube ich auch nicht angerechnet.
    Wieviel bezahlt wird, ist nicht so leicht zu beantworten.
    Unter http://www.bmvbw.de und dann "Wohngeld 2007" kannst du eine Broschüre und Wohngeldtabellen herunterladen.

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    Einmal editiert, zuletzt von chaosmaus ()

  • Hallo Chaosmaus,


    ich habe eine minimale Korrektur zu Deinen sehr guten Erklärungen bezüglich des Wohngeldes. Das Wohngeldamt interessiert sich zwar nicht für das "Vermögen", sehr wohl aber für Zinseinkünfte. Ich musste sogar tagesaktuelle Zinsbescheinigungen für das immense Vermögen meiner Kinder auf ihren Sparbüchern vorlegen, diese Zinseinkünfte (ca. 1,93 Euro pro Kind) sind auch im Wohngeldbescheid als Einkünfte der Kinder aufgeführt. :radab



    Liebe Grüße


    Mama Uli