• so, da nun bei mir eine gerichtliche auseinandersetzung wohl nicht mehr abgewendet werden kann,bitte ich alle um tipps, welche bisher erfahrung mit dieser sache haben.


    bei mir geht es im moment speziell um das ABR für meine beiden, welches ich beantragen möchte.


    wie sind eure erfahrung damit


    was kommt auf mich drauf zu, sei es papierkrieg oder behördengänge


    was für unterlagen muss ich vorweisen können


    was für vorraussetzungen zum gewinnen bräuchte ich


    was kommt bei der verhandlung zum tragen



    und was muss ich sonst noch beachten.



    bitte jede kleinigkeit, könnte mir eventuell helfen...


    danke im vorraus jörg

  • Ich habe über meinen Anwalt das alleinige ABR für meinen Sohn beantragt.dafür musste ich triftige Gründe angeben ,diese musste ich schriftlich an "Eides Statt" darlegen. Wir haben beantragt,einen vorläufige Entscheidung im Eilverfahren zu erlassen (dauert ca. 3 Tage) ,danach steht uns aber noch einen Verhandlung in der Sache ins Haus (mit Jugendamt).

  • ich lebe im moment mit den beiden zusammen, war so mit meiner frau vereinbart. leider möchte sie sich daran nicht mehr halten und einig werden wir uns wohl nicht. also möchte ich langsam eine verbindliche entscheidung herbeirufen, damit wir uns auf die sachen mit dr scheidung konzentrieren können. iss ja auch nen stück arbeit noch.

  • ich verstehe das nciht, warum muss man triftige gründe haben um das alleinige ABR zu bekommen??? das ist die absolute falschaussage.


    ich war heute beim JA, weil ich das alleinige sorgerecht beantragt habe und den habe ich dann gefragt, ob es denn so schwierig ist das alleinieg ABR zu bekommen und der Berater (sehr nett) meinte zu mir, nein ist es nicht, denn da wo die kinder leben, das ist der aufenthaltsort und das bekommt man ohne weiteres.


    Was schwierig ist, das ist das alleinige sorgerecht zu bekommen, dafür muss man gute gründe haben.



    am besten zum anwalt gehen und beantragen.

  • Na ,ganz so einfach ist es nicht!Dann könnte man ja pauschal dem Elternteil,wo das Kind lebt ,das ABR geben.Es erfolgt eine Prüfung durch das Jugendamt und das ganze wird vorm Familiengericht ausgehandelt.
    Ich musste auf jeden Fall meine Gründe schriftlich vortragen (und die sind triftig!) und beeiden,das wurde ,zusammen mit einem Schreiben meiner Anwältin ,beim Familiengericht eingereicht.

  • Hallo Jörg,


    ich verstehe das so, dass Du mit Mutter und Kind noch zusammen lebst und Du möchtest, dass der Aufenthalt des Kindes bei Dir bestimmt wird.


    Grundsätzlich kannst Du Dich formlos an das Familiengericht wenden und dort den Antrag stellen, dass das Kind künftig bei Dir lebt. Hierfür ist es nicht unbedingt erforderlich, dass Du einen Anwalt hast, ist vermutlich allerdings besser.


    Du musst den Antrag natürlich begründen können und insbesondere wirst Du nachweisen müssen, dass Du das Kind auch tatsächlich betreuen kannst (z.B. bei Berufstätigkeit). Im gerichtlichen Verfahren kommt es zur Einschaltung des Jugendamts, welches dann einen Bericht / eine Stellungnahme gegenüber dem Amtsgericht abgibt.


    Im Falle einer streitigen Auseinandersetzung (Mutter ist mit Deinem Antrag nicht einverstanden) kommt es sicherlich zunächst zu einer Anhörung vor Gericht und dort werden dann (Beweis)Anträge gestellt. Möglicherweise kommt es auch zur Einholung eines familienpsychologischen Gutachtens (aber auch nur, wenn einiges unklar ist oder schwer einzuschätzen).


    Ich weiß ja nicht, wie bei Euch die Rollenaufteilung bisher war (Wer hat das Kind bisher hauptsächlich betreut? Wer ging arbeiten? Wer hat die bessere Beziehung zum Kind?), auf jeden Fall wirst Du nur Aussicht auf Erfolg haben, wenn es nicht schon auf Grund der äußeren Umstände sehr naheliegend ist, dass die Mutter das Kind künftig betreuen wird/soll.


    Gruß



    Grinsekatze :brille

  • nein, ich lebe von meiner frau seit vier wochen getrennt. sie ist ausgezogen, ich habe die kids behalten.


    sie wollte für sich einen neuanfang machen, sich wieder ne arbeit suchen und erstmal zur ruhe kommen. fühlte sich lange wohl schon überlastet mit allem.


    einig waren wir uns, das ich die kids gross ziehe und sie regelmässig beide zu sich bekommt, sofern das auf eine entfernung von 400km geht. iss ja auch ne frage des geldes.


    sie hat es sich jetzt aber anders entschieden und will doch auf einmal beide kinder haben, damit ich zahlen darf.
    leider macht sie sich keine gedanken, wie es dann weiter gehen soll mit allen.


    ich habe ihr angebot gemacht, sie finanziell nicht mit hauskredit und anderen sachen zu belasten, ihre bei wohnungs und jobsuche zu helfen und sonst hilfe angeboten. alles von ihr abgelehnt. :frag


    da wir uns halt nicht einigen können, muss es ja leider vor gericht enden, was ich vermeiden wollte. :(


    wollte lieber einigung unter uns, damit kinder nicht soviel mitbekommen davon.

  • Hallo Jörg,


    wenn die Kinder schon bei Dir leben (seit 4 Wochen) sieht die Sache natürlich nicht so schwierig aus. Du stellst halt eben den Antrag auf ABR und weist darauf hin, dass Ihr Euch vor 4 Wochen geeinigt hattet, bzw. die Mutter ohne Kinder gegangen ist und die Mutter nunmehr einen Sinneswandel hat. Du benötigst das ABR zur Absicherung des Status-Quo.


    Gruß


    Grinsekatze :brille