Wohnungsgröße für Umgangselternteil - Mann will mich aus Wohnung kicken, bitte Hilfe

  • Es ist nix gravierendes vorgefallen, ausser dem Kleinkrieg der letzten 10 Jahre. Habe meinen Mann mit 20 kennengelernt. heute haette ich ganz sicher keine 2 Kinder mit ihm.


    Kann mir jemand erklaeren, wie ich direkt auf einen Beitrag antworten kann? Ich finde das hier so umstaendlich.

  • Es ist nix gravierendes vorgefallen, ausser dem Kleinkrieg der letzten 10 Jahre. Habe meinen Mann mit 20 kennengelernt. heute haette ich ganz sicher keine 2 Kinder mit ihm.


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    Edit: Wie wäre es mit einer Eheberatung ? Arbeitet am besten auf was vorgefallen ist, habe ich mit EX auch gemacht; wir hatten danach wenigstens das Gefühl es noch mal ehrlich (auch für die Kinder) versucht zu haben.

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    Ja, ich bin ganz normal Mieterin mit im Mietvertrag. Die Wohnung wurde ja bisher auch von meinem Gehalt (zum groessten Teil) bestritten... Mein Mann hat allerdings jetzt den Dauerauftrag geandert, ein eigenes Konto eingerichtet und will von da aus die Miete zahlen. Allerdings geht von diesem Konto dann sonst nix mehr ab, da ja auch nicht mehr drauf ist :rolleyes2:

    Also vorher hast Du die Miete gezahlt?
    Jetzt zahlt er und Du wohnst alleine da drin?
    Er hat das geringe Einkommen?


    Will das Du ausziehst und die Kinder da lässt?
    Das hat laut deinem Anwalt sogar ein Chance? Warum? Weil er besser betreuen kann (Arbeitszeit).


    Ich muss aufpassen das ich das mit Angaben von fenjolino vermische.

  • Nein, wir wohnen alle drin. Er zahlt jetzt nur die Miete quasi von seinem Konto, weil er meint, das ihm das mehr Rechte als Mieter gibt... Er arbeitet weniger als ich und hätte dementsprechend mehr Zeit für die Kinderbetreuung. Ob das für sie besser ist, weiß ich nicht. Der Anwalt meint, allein auf diesem Argument (dass er mehr Zeit hat) kann man die Schlussfolgerung, dass er sie automatisch bekäme, nicht aufbauen.

  • Viel Blödsinn hier gelesen...


    Auch im Wohngeldgesetz besteht die Möglichkeit einen Mehrbedarf geltent zu machen...


    Auch lassen sich die 950 Euro SB aufgrund einer höheren Miete erhöhen. So das der SB erhöht wird....


    Der halbige Kindergeldgeldabzug kommt nur den zu Gute die den Regelsatz der DT bezahlen können.


    Auch gibt es die Möglichkeit ergänzend Leistungen nach dem SGBII zu beziehen, falls man aufgrund der KU Zahlung bedürftigt wird.
    Der Umgang kann entsprechend als Mehrbedarf geltent gemacht werden. Auch berechtigt der Umgang zu größeren Wohnraum im Rahmen des SGB II.


    SGB II § 22b


    (1) In der Satzung ist zu bestimmen,


    1.
    welche Wohnfläche entsprechend der Struktur des örtlichen Wohnungsmarktes als angemessen anerkannt wird und
    2.
    in welcher Höhe Aufwendungen für die Unterkunft als angemessen anerkannt werden.


    In der Satzung kann auch die Höhe des als angemessen anerkannten Verbrauchswertes oder der als angemessen anerkannten Aufwendungen für die Heizung bestimmt werden. Bei einer Bestimmung nach Satz 2 kann sowohl eine Quadratmeterhöchstmiete als auch eine Gesamtangemessenheitsgrenze unter Berücksichtigung der in den Sätzen 1 und 2 genannten Werte gebildet werden. Um die Verhältnisse des einfachen Standards auf dem örtlichen Wohnungsmarkt realitätsgerecht abzubilden, können die Kreise und kreisfreien Städte ihr Gebiet in mehrere Vergleichsräume unterteilen, für die sie jeweils eigene Angemessenheitswerte bestimmen.
    (2) Der Satzung ist eine Begründung beizufügen. Darin ist darzulegen, wie die Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung ermittelt wird. Die Satzung ist mit ihrer Begründung ortsüblich bekannt zu machen.
    (3) In der Satzung soll für Personen mit einem besonderen Bedarf für Unterkunft und Heizung eine Sonderregelung getroffen werden. Dies gilt insbesondere für Personen, die einen erhöhten Raumbedarf haben wegen


    1.
    einer Behinderung oder
    2.
    der Ausübung ihres Umgangsrechts.

    Näheres einfach mal die Suche hier im Forum anwerfen.... oder googlen Mehrbedarf Umgangsrecht


    Ich habe es hinter mir... vor dem Familienrichter (SB erhöht) und vor dem Jobcenter (und Wohnungsraumbedarf erhöht)....


    Für die Erhöhung des SB´s einfach mal in die Leitlinien des zuständen OLG´s schauen. Die sind auf der Seite des OLG´s veröffentlicht!

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Nunja, dann wird Dein Mann eben ohne die Kinder ins Wohnklo ziehen, so wie die meisten entsorgten Väter.



    danke für den Satz :kotz:kotz

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