Hallo Zat,
verabschiede Dich bitte, auch wenn es ein einzeln gerichtlich bestätigt "Verwirrter" hier anderslautend propagiert, von Gedankengängen wie
Zitatdas der BET mehr verdient als der UET , wenn man dann noch unterhalt fordert .
hier kommt es nach deutscher Rechtsprechung auf den Einzelfall an, i.Ü. ist es ein bestehender Anspruch des Kindes und NICHT des betreuenden Elternteiles.